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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1914-5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Nachdem der Familien- und Integrationssenat die Regelung der Vergabe der Mittel aus dem städtischen Integrationsfond am 3. Mai 2018 beschlossen hat, sind die Schwerpunkte für eine Förderung möglicher Projekte in Bamberg wie folgt festgelegt:

-       Sprachförderung insbesondere für Kinder, Jugendliche oder Frauen

-       Integration in soziokulturelle Freizeitstrukturen (z.B. in Sport-, Bürger-  und Kulturvereine)

-       Interkulturelle Begegnung

 

Im Integrationsfonds stehen aktuell, nach Genehmigung des Haushalts durch die Regierung von Oberfranken, 72.583,89 € zur Verfügung. In der Mai Sitzung 2018 hat der Familien- und Integrationssenat bereits einen Projektantrag von Freund statt fremd in Höhe von 5.000 jährlich bewilligt (für maximal drei Jahre, d.h. insgesamt 15.000 €). Das Amt für Inklusion ist in Absprache mit der Bereichsleitung für Soziales mit der fachlichen Prüfung und Stellungnahme zu eingegangenen Förderanträgen beauftragt.

 

Fachliche Stellungnahme zum Antrag des DON Bosco Jugendwerkes „Mit Musik Grenzen überwinden und Verbindung stiften“ (eingegangen am 21.06.2018, siehe Anlage 1):

 

Die Initiative „Schüler.Bilden.Zukunft“ des Don Bosco Jugendwerkes leistet wichtige Integrationsarbeit. Das Projekt „Mit Musik Grenzen überwinden und Verbindung stiften“ hat jedoch einen musikpädagogischen und musikdidaktischen Schwerpunkt. Die Ziele des Projekts stimmen daher nicht mit den Schwerpunkten des Integrationsfonds überein.

 

Zum einen erstreckt sich das Projekt über einen relativ langen Zeitraum von 1,5 Jahren. Dabei findet nur an wenigen Tagen die Arbeit vor Ort, in einer Grundschule der Stadt, tatsächlich statt. Es werden zwar Grundschulen mit einem relativen hohen Migrationsanteil ausgesucht, jedoch bekommen die Schülerinnen und Schüler insgesamt nur eine punktuelle Förderung durch das Projektvorhaben.

 

Darüber hinaus dient das Projekt als praxisorientiertes Begleitprojekt im Zuge der Lehrerausbildung an der Universität Bamberg. Dieser Praxisbezug in der Lehrerbildung ist sicherlich gut, allerdings fällt dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommune.

 

Fazit: Das Musikprojekt „Mit Musik Grenzen überwinden und Verbindung stiften“ ist in erster Linie ein kulturelles Projekt, welches nicht primär der Integrationsförderung dient. Der Projektantrag an den Integrationsfond sollte daher abgelehnt werden.

 

 

Fachliche Stellungnahmen zum Antrag der Caritas, der Malteser und von Chapeau Claque e.V. „Integration durch bürgerschaftliches Engagement“ (eingegangen am 20.06.2018, siehe Anlage 2):

„Integration durch bürgerschaftliches Engagement“ verfolgt das Ziel, Erwachsenen mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund in bestehende Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements zu integrieren. Dies geschieht über (aufsuchende) Informations- und Aufklärungsarbeit sowie über eine enge Betreuung der Akteure in den ersten Wochen und Monaten im Ehrenamt. Dadurch wachsen Erwachsene mit Fluchthintergrund ein Stück aus der Rolle der Hilfeempfänger heraus und nehmen selbst die Rolle als Helferin oder Helfer wahr und bekommen so die Gelegenheit, der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Das Projektvorhaben verfolgt Ziele, die mit den Schwerpunkten des Integrationsfonds übereinstimmen. In erster Linie wird die Integration in soziokulturelle Freizeitstrukturen gerdert, darüber hinaus werden ebenfalls indirekt Sprache und interkulturelle Begegnungen gefördert.

 

Das Projektvorhaben ist ein Kooperationsprojekt von verschiedenen Trägern, die alle spezifische Expertisen zur Zielerreichung beisteuern. Die CariThek ist Expertin in Sachen Beratung und Betreuung von Ehrenamtlichen sowie von Vereinen, Trägern und Initiativen. Der Maltester Hilfsdienst nutzt
ehrenamtliches Engagement im Sinn des Gemeinwohls. Chapeau Claque fördert mit dem Projekt „Be a Friend“ die integrative Wirkung von Kulturangeboten und interkultureller Begegnungen. Die gemeinsame Umsetzung des Projektvorhabens ist vielversprechend. Es ist darüber hinaus, angesichts des vielerorts beklagten Mangels an Ehrenamtlichen, vielversprechend für die Vereine und Träger - ob für Hilfsdienste, im kulturellen Bereich oder im Sport.

 

Die Ansprache und Gewinnung von geflüchteten Menschen als Ehrenamtliche ist eine Herausforderung in der Umsetzung. Sicherlich sind Informationsveranstaltungen ein Baustein, darüber hinaus bedarf es aber auch einer aufsuchenden Ansprache sowie einer Betreuung der neu gewonnenen Ehrenamtlichen sowie der Vereine. Dieser Mehraufwand ist nur über eine dementsprechende Finanzierung aus dem Integrationsfond leistbar. Die CariThek beispielsweise könnte dieses Projektvorhaben nicht aus den bestehenden Förderungen der Stadt Bamberg sicherstellen.

 

Fazit: Das Projekt „Integration durch bürgerschaftliches Engagement“ ist nach Einschätzung des Fachamtes förderfähig. Die Ziele erfüllen den vom Familien- und Integrationssenat gesetzten Schwerpunkten des Integrationsfonds. Eine Förderung in Höhe von mindestens 6.000 € wird empfohlen (beantragt 7.150 €), da einige Projektkosten (siehe Kosten- und Finanzierungsplan in Anlage 2) über andere Förderungen der beteiligten Träger finanzierbar sind.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Senat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Das Projektvorhaben „Integration durch bürgerschaftliches Engagement“  von Caritas, der Maltesern und von Chapeau Claque e.V. wird mit 6.000 € aus der zweckgebundenen Rücklage des Integrationsfonds bezuschusst.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 6.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage des Integrationsfond

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Von Seiten des Finanzreferates bestehen keine Einwände.

 

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Anlagen

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