Beschlussvorlage - VO/2018/1915-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Bestätigung des wieder gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bamberg, Herrn Ewald Pfänder, als Stadtbrandinspektor ab
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 38 Klima- und Umweltamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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24.10.2018
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I.Sitzungsvortrag:
In der nach den Bestimmungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes durch den Herrn Oberbürgermeister anberaumten Dienstversammlung am 05.10.2018, zu der alle aktiven Feuerwehrleute ab dem 16. Lebensjahr ordnungsgemäß geladen waren, fand die Wahl des stellvertretenden Kommandanten (Stadtbrandinspektor) statt.
Von den eingeladenen 372 Feuerwehrmännern sind 196 erschienen. Von diesen gaben 196 Wahlberechtigte ihre Stimmen ab.
Aus der Mitte der aktiven Feuerwehrleute wurden zwei Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen:
Herr Ewald Pfänder wurde mit 120 Stimmen zum Stadtbrandinspektor gewählt. 75 Stimmen entfielen auf den zweiten Kandidaten, Herrn Stubenrauch; eine Stimme war ungültig.
Herr Ewald Pfänder erfüllt die vom Gesetz festgelegten Wählbarkeitsvoraussetzungen. Seine Wahlperiode beginnt am 14.11.2018. Herr Ewald Pfänder hat die Wahl angenommen.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat von Bamberg bestätigt nach Art. 8 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes den am 05.10.2018 zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten (Stadtbrandinspektor) gewählten Herrn Ewald Pfänder.
Herr Ewald Pfänder ist ab 14.11.2018 auf die Dauer von sechs Jahren Stadtbrandinspektor der Stadt Bamberg.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: