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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1928-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Vorgang

 

Zuletzt wurde im Bau- und Werksenat vom 08.11.2017 (VO/2017/1186-65) über die geologischen Gegebenheiten, den baulichen Maßnahmen seit 1980 sowie den derzeitigen Straßenzustand /  der Hangsituation im Umfeld der Altenburger Straße berichtet. Weiter wurden die geplanten Baumaßnahmen zur Hangsicherung sowie zur Brückensanierung erläutert.

 

Um dem Pächter der Altenburggaststätte und dem Altenburgverein eine langfristige Terminplanung zu ermöglichen, wurde einvernehmlich ein Verschieben der ursprünglich für 2018 geplanten Baumaßnahmen in das Jahr 2019 zwischen allen Beteiligten vereinbart.

 

Um frühzeitige Hangbewegungen sowie Veränderungen am Straßenkörper feststellen zu können, wurde der betroffene Rutschbereich unmittelbar oberhalb der Brücke seit dem 15.02.2018 durch ein „Monitoring“ überwacht, um auch weiterhin die Verkehrssicherheit der Zufahrt zur Altenburg gewährleisten zu können.

Das Monitoring erfolgte in Form einer regelmäßigen tachymetrischen Vermessung durch das Stadtplanungsamt – Abteilung Vermessung, sowie unter fachlicher Einbindung der LGA Nürnberg.

 

Bis Ende August 2018 konnten keine nennenswerte Veränderungen festgestellt werden. 

 

  1. Veränderungen seit September 2018

 

Erstmals mussten Anfang September 2018 sichtliche Veränderung des Straßenkörpers beobachtet werden. Im Bereich des v.g. Rutschbereiches zeigten sich zahlreiche neue Risse sowie deutliche Absenkungen.

 

Nach Einschätzung der LGA sind die neuen Schäden eine Folge einer tiefgründigen Austrocknung, die zu erheblichen Setzungen geführt haben. Der Wasserverlust in Folge des extrem trockenen Sommers 2018 hat im ehemals sehr feuchten bis nassen Rutschungskörper einen Volumenschwund bewirkt, in dessen Folge Setzungen und Risse entstanden sind.

 

Zusammenfassend wird allerdings von der LGA ausgeführt, dass nach wie vor keine Hinweise auf die Gefahr eines spontanen Ausbruchs des Rutschungskörpers vorhanden sind.

 

Durch die neuen Risse ist aber bei – früher oder später – wieder zunehmenden Niederschlagsmengen die Gefahr gegeben, dass Wasser sehr schnell in den Rutschungskörper eindringen kann, womit das Rutschungsrisiko wieder erhöht wird.

 

Den Empfehlungen der LGA folgend - wurden vom EBB umgehend die vorhandenen Risse verschlossen - um ein weiteres Eindringen von Wasser in den wasserempfindlichen Unterbau der Straße zu verhindern.

 

Wenige Wochen nach der Rissesanierung durch den EBB, mussten wieder neue Risse entlang der gesamten Altenburger Straße festgestellt werden. In Folge der seit September gewonnen Erkenntnisse werden regelmäßig vom EBB vorhandene Risse geschlossen.

 

  1. Hangsanierung

 

Für die Untergrunderkundungen, die Planungen, die Ausschreibung sowie die örtliche Bauüberwachung der Hangsanierungsmaßnahmen wurde die LGA Nürnberg vom EBB beauftragt.

 

Das Sanierungskonzept der LGA sieht dabei vor, den rutschgefährdenden Hangbereich oberhalb der Hangbrücke, durch den Einbau einer ca. 20 m langen hangseitigen Gabionenwand zu sichern. Eine lückenlose Verbindung zu der im Jahr 2001 erstellten Gabionenwand war zunächst nicht geplant.

Das Planungskonzept der LGA ist in der Anlage 1 beigefügt.

 

Auf Basis dieses Konzeptes wurde die Maßnahme öffentlich ausgeschrieben.

 

Nach der EBB-Satzung kann die Vergabe durch die Werkleitung erfolgen, da der Schwellenwert für eine Werksenatszuständigkeit nicht erreicht wird.

 

  1. Neue technische Erkenntnisse

 

Auf Grund der nun aktuellen Erkenntnisse von flächigen Rissen und Setzungen im nahezu gesamten Straßenkörper der Altenburger Straße wurde die Empfehlung der LGA an den EBB herangetragen, zusätzlich einen „Lückenschluss“ zwischen der vorhandenen Gabionenwand und der Brücke vorzusehen. Folglich wird sich die Gabionenwand um ca. 12 m zur ursprünglichen Planung verlängern.

 

Der EBB hält diese Ausdehnung des Projektumfangs für technisch geboten und wirtschaftlich sinnvoll. Der EBB führt daher Gespräche hinsichtlich eines eventuellen Nachtrages zur Bauleistung.

 

Der zusätzliche Bauzeitbedarf zur Realisierung der LGA-Empfehlung beträgt ca. zwei Wochen.

 

  1. Finanzierung

 

Zur Finanzierung stehen ausreichende Mittel zur Verfügung. Damit ist die Deckung sowohl für die Realisierung der ausgeschriebenen Leistung als auch für einen eventuellen Nachtrag gegeben.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Vorabmaßnahmen zur Baufeldfreimachung im Bereich der benachbarten Bäume wurden bereits im Oktober 2018 von der städtischen Forstverwaltung vorgenommen. Die Asphaltierungsarbeiten der Notzufahrt des Rinnersteiges werden vor dem Baubeginn im Frühjahr 2019 durchgeführt.

 

Unmittelbar im Nachgang des am 5.Mai 2019 stattfindenden Weltkulturerbelaufes ist der Baubeginn für Anfang Mai 2019 vorgesehen. Die Gesamtbauzeit beträgt voraussichtlich vier Monate, so dass das Bauende, bereits unter Berücksichtigung der Erweiterung des Bauumfangs, für Ende August 2019 geplant ist.

Der Zeitplan ist mit dem Pächter der Altenburggaststätte sowie dem Altenburgverein abgestimmt.

 

Die Maßnahme muss unter Vollsperrung der Altenburger Straße durchgeführt werden. Die Zufahrt zur Altenburg für Rettungsfahrzeuge, Lieferfahrzeuge zur Altenburg sowie Baustellenfahrzeuge wird während der Bauphase über den Rinnersteig freigegeben. Die Befahrbarkeit soll mit einer Lichtsignalanlage sichergestellt werden.

 

Für Besucherverkehr ist die Zufahrt über den Rinnersteig ausdrücklich untersagt.

Besucher können die Altenburg weiterhin fußläufig über die Treppenanlage vom östlich, der Altenburg, gelegenen Parkplatz erreichen.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Mit dem geschilderten Vorgehen besteht Einverständnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von    für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender

Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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