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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1931-5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die erfolgreiche Integration aller Menschen mit Migrationshintergrund ist für die Stadt Bamberg und ihre Stadtverwaltung eine zentrale Aufgabe. Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche kommunalen Handels betrifft und nachhaltig von allen Referaten und Ämtern der Stadt sowie den städtischen Unternehmen berücksichtigt werden muss.

 

Die Interkulturelle Öffnung sowie die gezielte Unterstützung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch die kommunale Verwaltung ist eine umfassende zu planende und zu steuernde Aufgabe. Mit dem seit 2007 bestehenden „Flächenübergreifenden Integrationsprojekt“ wurden bereits wichtige Schritte hin zu einer besseren Integration und Berücksichtigung der Belange von Migranten und Migrantinnen in unterschiedlichen sozialen und kulturellen Handlungsfeldern unternommen. Wichtigste Aufgabe ist nunmehr die weitere Stärkung der Integration als Querschnittsaufgabe über die gesamte Stadtverwaltung hinweg.

 

Alle Organisationseinheiten berücksichtigen bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund und das Ziel der gleichberechtigten Ansprache und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger (im Sinne einer inklusiven Stadtverwaltung). Die voraussichtlich zu erwartenden Kosten aus der Etablierung der Querschnittsaufgabe Integration sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu finanzieren und stehen in den Folgejahren unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung durch den Stadtrat und die Regierung von Oberfranken.

 

Die städtischen Angebote, Dienstleistungen und Projekte sind demnach im Hinblick auf die Gegebenheiten in der Bevölkerungsstruktur zu prüfen und ggf. zu verändern oder zu verbessern, so dass alle Bevölkerungsgruppen in ausreichendem Maße angesprochen und erreicht werden. Die kommunale Integrationsförderung (als Konzept im Anhang 1 beschrieben) ist ein Prozess, der alle Organisationseinheiten der Stadtverwaltung einbindet und prüft:

 

1.)    welche Maßnahmen und Angebote die Stadtverwaltung bisher für die Querschnittsaufgabe Integration vorhält,

2.)    welche offenen Bedarfe und Problemlagen diesbezüglich von den Organisationseinheiten gesehen werden sowie

3.)    welche konkreten Maßnahmen (und Ziele) auf Referatsebene zu vereinbaren sind, um die kommunale Integrationsförderung in der Stadtverwaltung weiter zu verbessern.

 

Der Prozess der kommunalen Integrationsförderung hat im Frühjahr 2018 mit dem Referat 1 begonnen. Hierzu wurden alle Ämter des Referats eingebunden und befragt. Durch die spätere Neugründung des Referates 3 wurden auch all diese Ämter in den Prozess eingebunden. Die Ergebnisse wurden durch das Amt für Inklusion aufbereitet. Aktuell steht die konzeptionell festgeschriebene Beteiligung des Migranten- und Integrationsbeirats aus, welche sich aufgrund der Neuwahlen auf diesen Herbst verzögert. Die Ergebnisse werden daraufhin auf Referatsebene diskutiert. Es werden dort zentrale Maßnahmen für die Weiterentwicklung der kommunalen Integrationsförderung in den Referaten 1 und 3 vorgeschlagen, die in der Referentenrunde (dem Steuerungsgremium für das Thema Integration), unter dem Vorsitz von Herrn Oberbürgermeister, entschieden werden. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Mai 2019 dem Familien- und Integrationssenats vorgestellt werden können.

 

Dasselbe Verfahren wird daraufhin in 2019 mit einem weiteren Referat umgesetzt werden.

 

Ein zweiter wichtiger Baustein der kommunalen Integrationsförderung ist die Einbindung aller vor Ort für die Integration tätigen und engagierten Träger und Organisationen. Für eine gute Vernetzung und den fachlichen Austausch wird es am 30.03.2019 eine große Fachkonferenz Integration geben. Diese wird in Kooperation zwischen dem Migranten- und Integrationsbeirat der Stadt Bamberg, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) sowie dem Amt für Inklusion der Stadt Bamberg organisiert.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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