Beschlussvorlage - VO/2018/1938-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderung eines Wohngebäudes zu einer Notschlafstätte für Obdachlose Bamberg, Moosstr. 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
07.11.2018
|
I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Das ehemalige Wohngebäude Moosstr. 7 soll als Ersatz für das Anwesen Sutte 17 zu einer Notschlafstätte für Obdachlose umgenutzt werden. Im Erdgeschoss sind zwei Schlafräume für Herren sowie ein Aufenthaltsraum für den Hausmeister vorgesehen, im Obergeschoss ein Schlafraum für Damen.
Größe des Bauvorhabens:
Gesamtfläche: ca. 130 m²
bereits ausgeführt: ja nein
Antragseingang: 13.09.2018
vollständig: ---
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Zulässigkeit nach § 34 BauGB i.V.m. den Baulinienplan Nr. 33 vom 13.06.1878
Eigenart der näheren Umgebung: WA (§ 4 BauNVO)
Die Festsetzungen des Baulinienplanes werden eingehalten.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein:
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 3anrechenbar:2
Gemäß der Stellplatzsatzung ist je 30 Betten ein Stellplatz nachzuweisen, mindestens
jedoch 3. Aufgrund des Bestandsschutzes können 2 Stellplätze fiktiv nachgewiesen werden.
Für den fehlenden Stellplatz wurde ein Antrag auf Abweichung gestellt. Aufgrund der
geringen Größe der Obdachlosenunterkunft kann dem Antrag stattgegeben werden.
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: steht noch nicht festanrechenbar: 4nachzuweisen: steht noch nicht fest
Gemäß der Stellplatzsatzung ist je 3 Betten ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Aufgrund
des Bestandsschutzes können 4 Fahrradabstellplätze fiktiv nachgewiesen werde. Auch hier
wurde für evtl. fehlende Fahrradabstellplätze ein Antrag auf Abweichung gestellt.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: Erforderlichkeit wird z.Zt. geprüft
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Einzeldenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Sonstiges:
Das Vorhaben bedarf planungsrechtlich keiner Behandlung durch den Bau- und Werksenat. Es ist gemäß Geschäftsordnung als laufendesVerwaltungshandeln anzusehen. Die Verwaltung wird das Vorhaben voraussichtlich genehmigen. Aufgrund des öffentlichen Interesses wird das Vorhaben dem Bausenat und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.
Die Beschlussantrag lautet daher lediglich auf Kenntnisnahme.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: