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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1938-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Das ehemalige Wohngebäude Moosstr. 7 soll als Ersatz für das Anwesen Sutte 17 zu einer Notschlafstätte für Obdachlose umgenutzt werden. Im Erdgeschoss sind zwei Schlafräume für Herren sowie ein Aufenthaltsraum für den Hausmeister vorgesehen, im Obergeschoss ein Schlafraum für Damen.

Größe des Bauvorhabens:

Gesamtfläche: ca. 130 m²

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 13.09.2018

        vollständig:              ---

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Zulässigkeit nach § 34 BauGB i.V.m. den Baulinienplan Nr. 33 vom 13.06.1878

Eigenart der näheren Umgebung: WA (§ 4 BauNVO)

Die Festsetzungen des Baulinienplanes werden eingehalten.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:         

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 3anrechenbar:2

Gemäß der Stellplatzsatzung ist je 30 Betten ein Stellplatz nachzuweisen, mindestens

jedoch 3. Aufgrund des Bestandsschutzes können 2 Stellplätze fiktiv nachgewiesen werden.

Für den fehlenden Stellplatz wurde ein Antrag auf Abweichung gestellt. Aufgrund der

geringen Größe der Obdachlosenunterkunft kann dem Antrag stattgegeben werden.


Fahrradabstellplätze:

erforderlich: steht noch nicht festanrechenbar: 4nachzuweisen: steht noch nicht fest

Gemäß der Stellplatzsatzung ist je 3 Betten ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Aufgrund

des Bestandsschutzes können 4 Fahrradabstellplätze fiktiv nachgewiesen werde. Auch hier

wurde für evtl. fehlende Fahrradabstellplätze ein Antrag auf Abweichung gestellt.

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: Erforderlichkeit wird z.Zt. geprüft


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

Sonstiges:

 

Das Vorhaben bedarf planungsrechtlich keiner Behandlung durch den Bau- und Werksenat. Es ist gemäß Geschäftsordnung als laufendesVerwaltungshandeln anzusehen. Die Verwaltung wird das Vorhaben voraussichtlich genehmigen. Aufgrund des öffentlichen Interesses wird das Vorhaben dem Bausenat und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.

 

Die Beschlussantrag lautet daher lediglich auf Kenntnisnahme.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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