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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2020-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

A) Aktueller Sachstand:

 

-Am 31.07.2018 reichten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative „Für den Hauptsmoorwald“ über 13.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren bei der Stadt Bamberg ein.

 

-In der Sitzung des Feriensenates am 23.08.2018 wurde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Für den Hauptsmoorwald“ festgestellt.

 

-In einem Gespräch am 04.09.2018 von Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und der Bürgerinitiative wurde zum einen der Termin für die Durchführung des Bürgerentscheides auf den 18.11.2018 festgelegt. Zum anderen wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative explizit durch Herrn Oberbürgermeister angefragt, ob die Möglichkeit zur Findung eines gemeinsamen Kompromisses zur Vermeidung der Durchführung des Bürgerentscheides besteht. Diese Frage wurde ausdrücklich verneint: Es bestehe „derzeit keine Kompromissbereitschaft“. Deshalb war es dem Oberbürgermeister nicht möglich, seinen Kompromissvorschlag bereits am 04.09.2018 darzulegen. Dies war erst in der gemeinsamen Besprechung am 18.10.2018 möglich.

 

-In der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2018 wurde das Ratsbegehren „Bambergs Zukunft: Hauptsmoorwald erhalten und „MUNA“ gestalten“ beschlossen. Damit finden am 18.11.2018 zwei Bürgerentscheide statt. Gleichzeitig wurden in der Sitzung am 26.09.2018 „Leitlinien“ für die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 429, für den künftigen Verkauf von Grundstücken im Bereich der ehemaligen Munitionsanstalt („MUNA“) sowie ein Leitbild „Grüner Gewerbepark“ beschlossen.

 

-Mit E-Mail vom 09.10.2018 lud der Oberbürgermeister die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative für den 18.10.2018 zu einem gemeinsamen Gespräch in das Rathaus ein. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Gespräch nur dann sinnvoll sei, wenn man auch bereit sei, über Inhalte zu sprechen. Mit E-Mail vom 12.10.2018 nahmen die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative das Angebot an. Zu diesem Termin wurden auch die Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen eingeladen.

 

-In der gemeinsamen Besprechung am 18.10.2018 unterbreitete der Oberbürgermeister den Vertreterinnen und Vertretern der Stadtratsfraktionen sowie der Bürgerinitiative folgenden Kompromissvorschlag:

 

1.Verzicht auf einen Standort für die Landespolizei im Bereich des Hauptsmoorwaldes.

2.Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes auf dem Schießplatz.

3.Verzicht auf die Ausweisung von Gewerbegebieten nördlich der Geisfelder Straße und östlich der Armeestraße.

4.Verzicht auf einen Ausbau der Armeestraße mit Ausnahme von Hochwasserschutzmaßnahmen, den Neubau eines Geh- und Radweges auf der Westseite der Armeestraße sowie auf die Einrichtung von Querungshilfen.

5.Reduktion der Gewerbeflächen im Bereich der „MUNA“ auf 75 bis 50 % des Standes nach der Beschlusslage vom 26.09.2018 (ca. 46 Hektar): Dies entspricht einem neuen Gewerbeflächenanteil von ca. 34 Hektar (bei 75 %) bzw. einem neuen Gewerbeflächenanteil von ca. 23 Hektar (bei 50 %).

6.Die bislang für die Umsiedlung der Firma Dehner vorgesehene Fläche (Ecke Berliner Ring / Geisfelder Straße) soll zur Ansiedlung einer Ausbildungseinrichtung der Handwerkskammer verwendet werden.

 

-In dem Termin am 18.10.2018 wurde noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Verabredet wurde, dass der Kompromissvorschlag zunächst intern diskutiert werde und man sich am Montag, 22.10.2018, erneut austauschen wolle.

 

-Mit E-Mail vom 22.10.2018 übersandten die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative einen „Vorschlag“, welchen sie in dem gemeinsamen Termin am Abend desselben Tages besprechen wollten. Parallel zu einer Übersendung an die Stadt wurde der Text auf der Homepage der Bürgerinitiative veröffentlicht.

Die Aussagen der Bürgerinitiative vom 22.10.2018 liegen als Anlage bei.

 

-In der Besprechung am 22.10.2018 um 19:00 Uhr, wiederum mit Vertretern der Verwaltung, der Stadtratsfraktionen sowie der Bürgerinitiative, wurde festgestellt, dass von den zwölf durch die Bürgerinitiative benannten Punkten, elf als grundsätzlich diskutabel eingestuft werden konnten.

 

Kritisch war aber die ultimative Forderung der Bürgerinitiative, die eine Reduzierung der „Eingriffsfläche auf der MUNA auf ca. 20,8 Hektar“ vorsieht. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative bestätigten im Gespräch, dass unter „Eingriffsfläche“ nicht die „Gewerbefläche“, sondern alle Flächen, einschließlich der Erschließungsflächen, etc., zu verstehen seien.

 

Die Vertreter der Verwaltung stellten daher in dem Gespräch fest, dass der „Vorschlag“ der Bürgerinitiative eine tatsächliche Reduzierung der Gewerbeflächen unter 10 Hektar bedeutet. Damit würden die Gewerbeflächen nicht um 50 %, wie nach dem Kompromissvorschlag der Verwaltung geplant, sondern um rund 87 %, reduziert werden.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative bezeichneten ihre Forderung als nicht mehr diskutabel, sie sei ein „Festpreis“ über den nicht verhandelt werden könne. Entweder akzeptiere der Stadtrat oder die Verhandlungen scheitern.

 

 

B) Reduktion der Gewerbeflächen im bisherigen Verfahren:

 

1.Im bisherigen Bebauungsplanverfahren wurde die Fläche für ein Gewerbe- und Industriegebiet bereits von ursprünglich über 75 Hektar auf eine Fläche von ca. 46 Hektar reduziert. Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.09.2018 erfolgte im Ergebnis eine Halbierung der Gewerbeflächen. Der aktuelle Kompromissvorschlag des Oberbürgermeisters ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.

 

 

2.Das gesamte bisherige Bebauungsplanverfahren erfolgte unter Beteiligung und Information des städtischen Naturschutzbeirates, der unteren Naturschutzbehörde, des Naturschutzbeirates bei der Regierung von Oberfranken, der höheren Naturschutzbehörde sowie von Naturschutzverbänden. Im bisherigen Bauleitplanverfahren und Beteiligungsprozess erfolgten folgende Gespräche und Termine speziell mit den Naturschutzbehörden und Verbänden:

 

13.02.2015:Vorstellung der Ergebnisse der ökologischen Untersuchungen bei der Regierung von Oberfranken unter Beteiligung von BImA/Bundesforst und BUND, NFG und untere Naturschutzbehörde

30.04.2015:Ortstermin des Naturschutzbeirates auf den Konversionsliegenschaften MUNA und Schießplatz

16.02.2016:Bericht im Naturschutzbeirat, Vorstellung des Bebauungsplankonzeptes, des Konzepts der Flächennutzungsplanänderung MUNA und Schießplatz sowie der Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen

15.12.2016:Bericht im Naturschutzbeirat über die Folgenutzung des Schießplatzes

08.03.2017:Runder Tisch Umweltverbände: Vorstellung der Vorschläge zur Änderung des Bebauungsplankonzeptes mit OB Starke und Vertretern der Verwaltung

17.03.2017:Vorstellung der Vorschläge zur Änderung des Bebauungsplankonzeptes bei der Regierung von Oberfranken unter Beteiligung von BImA/Bundesforst und BN, NFG und UNB

23.03.2017:Vorstellung der Vorschläge zur Änderung des Bebauungsplankonzeptes im Naturschutzbeirat

16.11.2017:Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes im Naturschutzbeirat

 

 

3.Hinsichtlich der konkreten Reduzierung der Flächen für ein Gewerbe- und Industriegebiet fand bislang folgende Entwicklung statt:

 

-Das Konzept des Bebauungsplanes Nr. 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“ vom 15.12.2015 sah eine Nettoneubaufläche für Gewerbe- und Industriegebiete von ca. 75,30 Hektar vor.

 

-Der Bebauungsplanentwurf Nr. 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“ zum Stand 07.02.2018 sah eine weitere Reduzierung der Nettoneubaufläche auf ca. 54,03 Hektar vor.

 

-In der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2018 mit Beschluss des Ratsbegehrens „Bambergs Zukunft: Hauptsmoorwald erhalten und „MUNA“ gestalten“, wurde ein Verzicht auf die Entwicklung von Gewerbeflächen nördlich der Geisfelder Straße sowie östlich der Armeestraße beschlossen. Nach diesem Leitlinienbeschluss konzentriert sich die für eine Nutzung als Gewerbe- bzw. Industriegebiet vorgesehene Fläche ausschließlich auf den Bereich der „MUNA“ und reduziert den Flächenumfang nochmals auf neu rund 46 Hektar.

 

-Im Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative am 18.10.2018 wurde als Kompromissvorschlag, zur Vermeidung eines Bürgerentscheides am 18.11.2018 eine weitere Reduktion der gewerblich nutzbaren Fläche auf der MUNA auf bis zu 50 % angeboten. Dies bedeutet eine Reduktion der Flächen für ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet auf dann ca. 23 Hektar (50 %).

 

Dieses erhebliche Entgegenkommen der Stadt war Ausdruck des Bemühens, auf die Bürgerinitiative zuzugehen und einen Kompromiss zur Vermeidung eines Bürgerentscheides am 18.11.2018 zu suchen.

 

 

C) „Vorschlag“ der Bürgerinitiative „Für den Hauptsmoorwald“ vom 22.10.2018:

 

Die Stadtverwaltung bedauert, dass die Forderung nach einer Reduzierung der Gewerbeflächen auf unter 10 Hektar als nicht verhandelbar bezeichnet wurde. Die Bürgerinitiative selbst hat ihre Ausführungen vom 22.10.2018 zwar ausdrücklich als „Vorschlag“ betitelt. Tatsächlich handelt es sich aber um nicht verhandelbare Forderungen. Also ein Ultimatum. Dies macht die Findung eines gemeinsamen Konsenses nicht leichter.

 

Die Forderung der Bürgerinitiative vom 22.10.2018 wird durch die Verwaltung wie folgt bewertet:

 

1.Die vorgeschlagene Reduktion der „Eingriffsfläche auf der MUNA auf ca. 20,8 Hektar“ bedeutet tatsächlich eine Reduktion der möglichen Gewerbeflächen auf unter 10 Hektar, da neben den reinen Nutzflächen, insbesondere auch die Erschließungsflächen für den Verkehr und die notwendigen Flächen für die Herstellung der Flutmulden zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes (Schutz vor einem sogenannten Hundertjährigen Hochwasser (HQ100) beinhaltet sind. Der Kompromissvorschlag der Verwaltung im Gespräch am 18.10.2018 wurde damit im Ergebnis mehr als halbiert. Dem gegenüber stehen aber weiterhin die Aufwendungen für einen Erwerb der Fläche von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie die Aufwendungen für die Herstellung der Erschließungsstraßen, für die Beseitigung von Altlasten sowie die Aufwendungen für die Beseitigung von Kampfmitteln. Zwar sind die genauen Aufwandspositionen noch nicht vollständig ermittelt. Bereits heute ist aber klar festzuhalten, dass sich die Aufwandspositionen nicht im selben Maße verringern, wie sich die gewerbliche Nutzfläche verringern würde. Nach dem „Vorschlag“ der Bürgerinitiative bliebe von den zuletzt beschlossenen Gewerbeflächen von ca. 46 Hektar (Stadtratsbeschluss vom 26.09.2018 und Grundlage des Ratsbegehrens) nur noch rund 1/5 übrig. Fakt ist aber, dass sich die Aufwandspositionen nicht ebenfalls auf ein 1/5 reduzieren lassen. Wirtschaftlich bedeutet der „Vorschlag“ der Bürgerinitiative daher das Aus für jedwede gewerbliche Nutzung auf der Fläche der ehemaligen MUNA. Von einer echten Entwicklungsperspektive für Verlegungen oder Neuansiedlung kann bei dieser Größenordnung keine Rede mehr sein.

 

 

2.Die unter 2 bis 12 genannten Positionen der Bürgerinitiative sind nach Auffassung der Verwaltung grundsätzlich verhandlungsfähig. Im Einzelnen kann vorläufig folgendes festgehalten werden:

 

-Eine Minimierung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung unter weitest gehender Überplanung der bereits jetzt versiegelten Flächen ist konsensfähig und auch Ziel der städtischen Planungen.

 

-Ein Ausgleich von Waldflächen im Flächenverhältnis 1:1 ist möglich.

 

-Die Ausweisung von Bannwald und Landschaftsschutzgebiet ist grundsätzlich möglich, allerdings ist hier nicht die Stadt Bamberg zuständige Behörde. Hinsichtlich der Ausweisung von Bannwald ist die fachliche Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich. Soweit dies fachlich möglich ist, kann eine Ausweisung als Bannwald erfolgen. Die Festlegung des Landschaftsschutzgebietes erfolgt durch Verordnung der Regierung von Oberfranken. Ein entsprechender Antrag der Stadt wäre aber möglich.

 

-Eine Beschränkung auf die Ausweisung als Gewerbegebiete unter Verzicht von industriellen Nutzungen erscheint möglich.

 

-Für die Bildungseinrichtung der Handwerkskammer könnte ein Sondergebiet ausgewiesen werden. Dies könnte ggf. auch mit einer Bildungseinrichtung der Handwerkskammer kombiniert werden.

 

-Die künftige Erschließung des Gewerbegebietes ist erneut zu prüfen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass ein entsprechend leistungsfähiger Anschluss unmittelbar an den Berliner Ring erfolgen muss. Dieser ist im „Vorschlag“ der Bürgerinitiative vom 22.10.2018 grundsätzlich enthalten. Anders als in dem Plan der Bürgerinitiative vorgesehen, kann allerdings die Straße nicht unter der vorhandenen Hochspannungsleitung geführt werden. Die Erschließung müsste daher so gewählt werden, dass die vorhandene Hochspannungsleitung nicht tangiert wird.

Der geforderte Verzicht auf einen Ausbau der Armeestraße, mit Ausnahme von Querungshilfen, sieht keine Herstellung eines Geh- und Radweges an der Armeestraße vor, was vielfacher Bürgerwunsch im bisherigen Verfahren war. Notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen müssten aber auch im Bereich der Armeestraße hergestellt werden. Insofern bestünde noch Gesprächsbedarf. Eine Annäherung der Positionen erscheint in diesem Bereich aber grundsätzlich möglich.

 

-Die Punkte 8 bis 10 des „Vorschlages“ der Bürgerinitiative entsprechen der Beschlusslage nach dem Stadtratsbeschluss vom 26.09.2018.

 

-Zu Punkt 11 des „Vorschlages“ der Bürgerinitiative „Öffnung der Natur- und Waldfläche auf der MUNA für Naherholungssuchende“ gilt, dass sich die „geöffneten“ Flächen in einem verkehrssicheren Zustand befinden müssen. Bei ehemaligen Militärflächen bedeutet dies zumindest die Beräumung von Kampfmitteln und die Prüfung und ggf. Sanierung von Altlasten. Diese notwendigen Untersuchungen und ggf. Sanierungen sind Teil des Aufwandspotenzials für die Flächenentwicklung. Soweit heute bekannte Kontaminationsverdachtsflächen nach dem „Vorschlag“ der Bürgerinitiative nicht gewerblich sondern als „Naherholungsflächen“ nachgenutzt werden sollen, müsste zuvor eine Sanierung bzw. Verkehrssicherung der Flächen erfolgen bzw. gefährdete Teilbereiche unzugänglich bleiben.

 

-Für die Verständigung auf einen gemeinsamen „Gutachter“ oder auch Beirat zur regelmäßigen Evaluation der Umsetzung einer gemeinsamen Vereinbarung kann Zustimmung signalisiert werden.

 

 

3.Fazit:

 

Im Ergebnis handelt es sich bei dem Forderungskatalog der Bürgerinitiative vom 22.10.2018 um eine Ablehnung des Kompromissangebotes der Verwaltung.

 

Faktisch bedeutet die Reduzierung auf ca. 20,8 Hektar „Eingriffsfläche“ nach dem „Vorschlag“ der Bürgerinitiative eine Reduzierung der „Gewerbeflächen“ auf unter 10 Hektar. Auch der Verzicht auf Hochwasserschutzmaßnahmen sowie der Verzicht auf die Herstellung eines Geh- und Radweges im Bereich der Armeestraße entsprechen nach Auffassung der Verwaltung nicht den Allgemeinwohlinteressen der Bamberger Bürgerschaft. Insbesondere der Hochwasserschutz muss für die Anlieger verbessert werden. Die Bürgerschaft braucht diese Vorsichtsmaßnahmen.

 

Folgende Punkte aus dem Forderungskatalog der Bürgerinitiative stehen nach Auffassung der Verwaltung einer Einigung entgegen:

 

a)Eine Gewerbefläche unter 10 Hektar ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Es muss weiterhin ein Anschluss an den Berliner Ring im südlichen Teil der MUNA erfolgen. Prognostisch ist allein der hierfür entstehende Aufwand nicht mehr aus der Entwicklung der verbleibenden Rest-Gewerbeflächen zu finanzieren.

 

b)Die Stadt Bamberg ist den Belangen des Gemeinwohls verpflichtet. Daher ist es für den Bereich des Bamberger Ostens mit MUNA und Schießplatz zwingend erforderlich, den Hochwasserschutz herzustellen. Die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Gebiete haben ein Recht darauf, dass ihre Gebäude vor einem hundertjährigen Hochwasser (HQ 100) geschützt werden. Hochwasserschutzmaßnahmen müssen daher weiterhin geplant und umgesetzt werden.

 

c)Die Armeestraße wird bereits heute von täglich rund 7.500 Fahrzeugen genutzt. Es existiert kein gesonderter Geh- und Radweg. Wenn sich 2025 mit der Aufgabe der/des AEO/ANKERzentrum Bamberg die Chance für eine Wohnentwicklung in diesem Bereich bietet, wird voraussichtlich der Radverkehrsanteil in dem Bereich weiter steigen. Ein entsprechender Geh- und Radweg an der Armeestraße sollte daher weiterhin Gestaltungsziel sein. Angesichts der offensiven Handlungsweise der Stadt zugunsten des Radwegs sollte an den bisherigen Planungen festgehalten werden.

 

 

D) Ergänzung des Leitlinienbeschlusses zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 429 des Stadtrats vom 26.09.2018:

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 26.09.2018 das Ratsbegehren „Bambergs Zukunft: Hauptsmoorwald erhalten und „MUNA“ gestalten“ Leitlinien für die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 429, für den künftigen Verkauf von Grundstücken im Bereich der „MUNA“ sowie für die Entwicklung eines „Grünen Gewerbeparks“ beschlossen.

 

Im Hinblick auf die Diskussion mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative am 18. und am 22. Oktober soll heute der Beschluss zu den „Leitlinien zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens NR. 429“ dahingehend verändert werden, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Bebauungsplanentwurf so zu überarbeiten, dass die künftig im Bereich der ehemaligen „MUNA“ gewerblich nutzbaren Flächen nur noch maximal 23 Hektar umfassen. Damit wird die Gewerbefläche auf der „MUNA“ im Vergleich zu dem Stadtratsbeschluss vom 26.09.2018 nochmals halbiert. Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden.

 

Auf der MUNA soll aber auch ein Angebot an die Handwerkskammer Oberfranken gemacht werden, um das für den Wirtschaftsstandort wichtige Ausbildungszentrum in Bamberg zu sichern und die Stellung des Handwerks in Bamberg nachhaltig zu stärken.

 

Damit wird eine klare Zusage an die Bürgerinitiative und die Öffentlichkeit gegeben, dass der Stadtrat eine Flächenreduzierung vornimmt. Ein Kompromiss, der vielerorts auf Zustimmung gestoßen ist.

 

Die Stadtverwaltung bittet um die politische Unterstützung dieses Vorschlags. Einige Fraktionen und Gruppierungen haben bereits Zustimmungen in diese Richtung gegeben. Auch die GAL-Fraktion hat im Fränkischen Tag vom 24.10.2018 erklärt, dass über diesen Vorschlag abgestimmt werden soll. Dies muss als positives Signal interpretiert werden, wenn der öffentliche Appell ernst gemeint war.

 

 

E) Öffentlichkeitsarbeit:

 

Nachdem der Stadtrat in der Sitzung am 26.09.2018 das Ratsbegehren „Bambergs Zukunft: Hauptsmoorwald erhalten und „MUNA“ gestalten“ als Konkurrenzvorlage zu dem Bürgerentscheid aufgrund des Bürgerbegehrens beschlossen hat, gilt das in Art. 18a Abs. 15 GO verankerte Paritätsgebot für die Öffentlichkeitsarbeit von Kommune und Bürgerinitiative nicht. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes kann die Kommune, unter Wahrung des Sachlichkeitsgebotes, die Bürgerschaft über ihr eigenes Ratsbegehren informieren.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Stadtrat nimmt die Tischvorlage sowie den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Stadtrat beschließt eine Ergänzung der in der Sitzung vom 26.09.2018 beschlossenen Leitlinien zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 429, dahingehend, dass die Fläche für eine gewerbliche Nutzung auf der ehemaligen „MUNA“ nicht mehr als 23 Hektar betragen darf und eine industrielle Nutzung ausgeschlossen wird.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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