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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2022-61

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Beratungsfolge

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-Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gemäߧ 4 Abs. 2 BauGB

-Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-Feststellungsbeschluss

 

I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass der Planung

 

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 420 A (ehemalige Offizierssiedlung), die der Konversionssenat bereits in seiner Sitzung vom 16.11.2016 beschlossen hat. Der Flächennutzungsplan soll gemäß den städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes geändert werden.

 

Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des Bestands an Wohngebäuden größtenteils gesichert und die bestehende Siedlung moderat nachverdichtet werden.

 

Das Plangebiet befand sich zu überwiegenden Teilen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Hauptsmoorwald. Um die Siedlung in geltendes Planungsrecht überführen zu können, musste die Grenze des Landschaftsschutzgebietes mit Verordnung zur Änderung vom 14.04.18 zurückgenommen werden.

 

Das Änderungsverfahren zur Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes erfolgte in Abstimmung mit dem Naturschutzbeirat der Stadt Bamberg.


  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Konversionssenates vom 07.02.2018 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf für das Gebiet an der Buchenstraße lag in der Fassung vom 07.02.2018 nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 26.02.2018 bis einschließlich 29.03.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

3.Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 26 Schreiben ein. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ging ein Schreiben ein. Die eingegangene Stellungnahme wird in der Anlage tabellarisch und anonym behandelt.

 

Ein Großteil der eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere das der Öffentlichkeit, beziehen sich inhaltlich auf den Bebauungsplan Nr. 420 A und werden dort ebenfalls behandelt.

 

 

4.Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Bedingt durch die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, ergibt sich lediglich eine geringfügige Arrondierung der vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen im Süden des Plangebietes, um die technisch bedingten Abstände zur vorhanden 20kV Leitung einzuhalten.

 

Entsprechend der erfolgten Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes wurde beim Hinweis auf die dargestellte Grenze des Landschaftsschutzgebietes das Wort „geplant“ gestrichen.

 

An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten, so dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

 

2.1. Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit.

 

2.2. Der Stadtrat beschließt die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen.

 

2.3. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 20.11.2018 sowie die Begründung und den Umweltbericht vom 20.11.2018

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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