Beschlussvorlage - VO/2010/0861-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2010 Genehmigung der Haushaltssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Empfehlung
|
|
|
23.03.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
24.03.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 19.02.2010
hat die Regierung von Oberfranken den in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg
für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in
Höhe von 2.863.100 € sowie der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt in Höhe von 6.375.000 € unter folgenden Auflagen
rechtsaufsichtlich genehmigt:
1. Die
Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck
fortzusetzen. Hierzu ist das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept
bis auf weiteres fortzuführen.
2. Mehreinnahmen
und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur
Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.
3. Maßnahmen
im investiven Bereich sind im Rahmen der eigenen Finanzverantwortung eingehend
auf Dringlichkeit und Notwendigkeit zu überprüfen. Werden Maßnahmen
weggelassen, verringert sich der genehmigte Kreditbedarf.
In der Würdigung des Gesamthaushalts weist die Regierung von Oberfranken
zunächst darauf hin, „dass die Stadt Bamberg im Haushaltsjahr 2010
zwar eine Zuführung an den Vermögenshaushalt
in Höhe der Pflichtzuführung vorsieht,
doch erst nachdem ein etwa gleich hoher Betrag vom Vermögens- an den
Verwaltungshaushalt zurückgeführt worden ist. Die Stadt ist damit nicht mehr in
der Lage, aus laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben zu decken und darüber
hinaus die Tilgungsleistungen des Vermögenshaushaltes zu erwirtschaften…
Mit der Auflage Nr. 2 (s. oben) soll gewährleistet werden,
dass die im Jahr 2010 bereits bekannten Einnahmeverbesserungen (z. B. bei den
Schlüsselzuweisungen) dazu verwendet werden, die finanzielle Lage der Stadt im
Jahr 2010 zu verbessern…
Obwohl die Stadt
darstellt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit in den Jahren 2011 und 2012
gefährdet ist, wurde die Genehmigung der
vorgesehenen Kreditaufnahmen in der Haushaltssatzung des Jahres 2010 noch nicht
versagt. Damit soll gewährleistet werden, dass die laufenden Investitionen
fortgeführt und die eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden können.
Ob auch
die im Jahr 2011 vorgesehenen Kreditaufnahmen von 12,5 Mio. €
genehmigt werden können, erscheint sehr
fraglich.“
Zum Verwaltungshaushalt wird angemerkt, dass der Ansatz der Personalausgaben „nicht
ohne Risiko erscheint. Äußerst bedenklich ist, dass die sächlichen Verwaltungs-
und Betriebsausgaben um 6,8 Mio. €
oder 12,9 % auf
45,7 Mio. € zum Vorjahr zurück gehen.
Damit tritt zwar eine kurzfristige Entlastung des Verwaltungshausalts ein, birgt
jedoch das Risiko eines Substanzverzehrs in
sich…Auch der Ansatz des Einzelplanes 4 – Soziale Sicherung
– erscheint nicht ohne Risiko…“
Zum Vermögenshaushalt wird ausgeführt, dass „es der Stadt auch
im Jahr 2010 nicht gelingt, die Rückflüsse aus dem
Trägerdarlehen an den Entsorgungs- und Baubetrieb in Höhe von 1,3 Mio. € für Sondertilgungen zu verwenden.“
Hinsichtlich neuer Investitionen ist zu beachten, „dass
nachdem sich die umfangreichen laufenden Investitionen noch über die
Finanzplanungsjahre erstrecken, neue Maßnahmen, die noch nicht im
Investitionsprogramm enthalten sind, nicht zusätzlich aufgenommen werden
sollten.“
Hinsichtlich der freiwilligen Leistungen stellt die Regierung von Oberfranken fest, dass „im Hinblick auf das vom Stadtrat beschlossene und weiter zu führende Haushaltskonsolidierungskonzept
erwartet wird, dass die Stadt gerade bei den freiwilligen Leistungen keine
weiteren Dauerverpflichtungen
eingeht.“
Zur Finanzplanung und zu
den Verpflichtungsermächtigungen wird ausgeführt, dass „in den Jahren
2011 und 2012 die Pflichtzuführung in
Höhe der Tilgung nur deshalb ausgewiesen werden kann, weil eine Rückführung vom
Vermögens- an den Verwaltungshaushalt veranschlagt wird. Zudem sind im Vermögenshaushalt
erhebliche Kreditaufnahmen zum Ausgleich erforderlich. Erschwerend kommt hinzu, dass die Stadt
Bamberg bei den Personalkosten während der Finanzplanungsjahre keine
Steigerungen aufgenommen hat. Wir erwarten, dass sich die Stadt Bamberg
weiterhin an ihrem eigenen Haushaltskonsolidierungskonzept orientiert.
Mit der Veranschlagung
von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,4 Mio. € geht die
Stadt erhebliche Selbstbindungen für
ihre laufenden und die im Jahr 2010 neu aufgenommenen Investitionen ein. Bei
zusätzlichen Maßnahmen während der Finanzplanungsjahre sollte deshalb äußerste
Zurückhaltung geboten sein.“
Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage 1 verwiesen
werden.
Nachdem die Genehmigung
der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen nur unter Auflagen
erteilt wurde, ist folgendes veranlasst:
- Die Konsolidierungsmaßnahmen im
Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzuführen. Das bedeutet, dass
zusätzliche freiwillige Leistungen nur möglich wären, wenn dafür andere
freiwillige Maßnahmen gestrichen werden. Außerdem sind zusätzliche
Einsparungen zu realisieren.
- Im Vollzug des
Haushalts auftretende Mehreinnahmen und Minderausgaben sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur
Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.
Damit erscheint die Verwendung derartiger Änderungen zur Deckung über- und
außerplanmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur
Aufgabenerfüllung zwingend notwendig und absolut – und zwar sowohl
sachlich als auch zeitlich – unabweisbar bzw. unaufschiebbar sind. Mehreinnahmen
und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung
bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.
- Alle im Vermögenshaushalt veranschlagten
Investitionsmaßnahmen sind von den Fachämtern eingehend auf Dringlichkeit und Notwendigkeit zu
überprüfen.
II. Beschlussvorschlag
II.
Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt
dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
- Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der
Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 19.02.2010 sicherzustellen.
- Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.01.2010 ist damit
geschäftsordnungsmäßig erledigt.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
|
2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
|
3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat
zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: