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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0861-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Schreiben vom 19.02.2010 hat die Regierung von Oberfranken den in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 2.863.100 € sowie der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 6.375.000 € unter folgenden Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt:

 

1.         Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen. Hierzu ist das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept bis auf weiteres fortzuführen.

 

2.         Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind  zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

 

3.         Maßnahmen im investiven Bereich sind im Rahmen der eigenen Finanzverantwortung eingehend auf Dringlichkeit und Notwendigkeit zu überprüfen. Werden Maßnahmen weggelassen, verringert sich der genehmigte Kreditbedarf.

 

 

In der Würdigung des Gesamthaushalts weist die Regierung von Oberfranken zunächst darauf hin, „dass die Stadt Bamberg im Haushaltsjahr 2010 zwar eine Zuführung an den Vermögenshaushalt  in Höhe der Pflichtzuführung  vorsieht, doch erst nachdem ein etwa gleich hoher Betrag vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt zurückgeführt worden ist. Die Stadt ist damit nicht mehr in der Lage, aus laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben zu decken und darüber hinaus die Tilgungsleistungen des Vermögenshaushaltes zu erwirtschaften…

 

Mit der Auflage Nr. 2 (s. oben) soll gewährleistet werden, dass die im Jahr 2010 bereits bekannten Einnahmeverbesserungen (z. B. bei den Schlüsselzuweisungen) dazu verwendet werden, die finanzielle Lage der Stadt im Jahr 2010 zu verbessern…

 

Obwohl die Stadt darstellt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit in den Jahren 2011 und 2012 gefährdet ist, wurde die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen in der Haushaltssatzung des Jahres 2010 noch nicht versagt. Damit soll gewährleistet werden, dass die laufenden Investitionen fortgeführt und die eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden können. Ob  auch  die im Jahr 2011 vorgesehenen Kreditaufnahmen von 12,5 Mio. € genehmigt werden können, erscheint sehr fraglich.“

 

Zum Verwaltungshaushalt wird angemerkt, dass der Ansatz der Personalausgaben „nicht ohne Risiko erscheint. Äußerst bedenklich ist, dass die sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben  um 6,8 Mio. € oder 12,9  %   auf 45,7 Mio. €  zum Vorjahr zurück gehen. Damit tritt zwar eine kurzfristige Entlastung des Verwaltungshausalts ein, birgt jedoch das Risiko eines Substanzverzehrs in  sich…Auch der Ansatz des Einzelplanes 4 – Soziale Sicherung – erscheint nicht ohne Risiko…“

 

Zum Vermögenshaushalt wird ausgeführt, dass „es der Stadt auch im Jahr 2010 nicht gelingt, die Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen an den Entsorgungs- und Baubetrieb in Höhe von  1,3  Mio. € für Sondertilgungen zu verwenden.“ Hinsichtlich neuer Investitionen ist zu beachten,dass nachdem sich die umfangreichen laufenden Investitionen noch über die Finanzplanungsjahre erstrecken, neue Maßnahmen, die noch nicht im Investitionsprogramm enthalten sind, nicht zusätzlich aufgenommen werden sollten.“

 

Hinsichtlich der freiwilligen Leistungen stellt die Regierung von Oberfranken fest, dass „im Hinblick auf das vom Stadtrat beschlossene und weiter zu führende Haushaltskonsolidierungskonzept erwartet wird, dass die Stadt gerade bei den freiwilligen Leistungen keine weiteren  Dauerverpflichtungen eingeht.“

 

Zur Finanzplanung und zu den Verpflichtungsermächtigungen wird ausgeführt, dass „in den Jahren 2011 und 2012 die Pflichtzuführung  in Höhe der Tilgung nur deshalb ausgewiesen werden kann, weil eine Rückführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt veranschlagt wird. Zudem sind im Vermögenshaushalt erhebliche Kreditaufnahmen zum Ausgleich erforderlich.  Erschwerend kommt hinzu, dass die Stadt Bamberg bei den Personalkosten während der Finanzplanungsjahre keine Steigerungen aufgenommen hat. Wir erwarten, dass sich die Stadt Bamberg weiterhin an ihrem eigenen Haushaltskonsolidierungskonzept orientiert.

 

Mit der Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,4 Mio. € geht die Stadt  erhebliche Selbstbindungen für ihre laufenden und die im Jahr 2010 neu aufgenommenen Investitionen ein. Bei zusätzlichen Maßnahmen während der Finanzplanungsjahre sollte deshalb äußerste Zurückhaltung geboten sein.“

 

Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage 1 verwiesen werden.

 

Nachdem die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen nur unter Auflagen erteilt wurde, ist folgendes veranlasst:

 

  1. Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzuführen. Das bedeutet, dass zusätzliche freiwillige Leistungen nur möglich wären, wenn dafür andere freiwillige Maßnahmen gestrichen werden. Außerdem sind zusätzliche Einsparungen zu realisieren.

 

  1. Im Vollzug des Haushalts auftretende Mehreinnahmen und Minderausgaben sind  zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden. Damit erscheint die Verwendung derartiger Änderungen zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur Aufgabenerfüllung zwingend notwendig und absolut – und zwar sowohl sachlich als auch zeitlich – unabweisbar bzw. unaufschiebbar sind. Mehreinnahmen und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.

 

  1. Alle im Vermögenshaushalt veranschlagten Investitionsmaßnahmen sind von den Fachämtern eingehend auf  Dringlichkeit und Notwendigkeit zu überprüfen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 19.02.2010 sicherzustellen.

 

  1. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.01.2010 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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