Beschlussvorlage - VO/2018/2036-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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12.12.2018
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II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussantrag:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Bamberg für das
Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1)Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 247.279.500 | € |
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und im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 102.718.500 | €. |
(2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 36.295.000 | € |
und in den Aufwendungen mit | 36.268.000 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 28.253.000 | €. |
(3)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 2.152.400 | € |
und in den Aufwendungen mit | 2.452.800 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 300.400 | €. |
§ 2
(1)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 29.009.000 € festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 2.710.000 € und
b) auf den Bereich Konversion 26.299.000 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 14.193.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 52.640.000 € festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 34.077.000 € und
b) auf den Bereich Konversion 18.563.000 €.
(2)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 15.727.000 € festgesetzt.
(3)Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 41.200.000 € festgesetzt.
(2)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 6.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister