"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2037-ZWB

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

1.Vorbemerkung

Die "Altstadt von Bamberg" ist seit 1993 in die Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen. Relevant für die Erhaltung dieses Erbes sind unter anderem die historischen Gärtnerflächen. Sie bestimmen das Stadtbild, das kulturelle Leben und die Wirtschaft, sind deutschlandweit einzigartig und denkmalgeschützt. Da viele Felder in den letzten Jahrzehnten brach gefallen und nicht mehr als Anbauflächen zu erkennen sind, wurde von Seiten des Stadtrats und der Stadtverwaltung eine finanzielle Unterstützung für die Bewirtschaftung in Form der Gartenbauprämie eingeführt.

 

 

2.Ziel

Das Ziel der Gartenbauprämie besteht darin, einen Beitrag zur Erhaltung und Rekultivierung von historischen Anbauflächen innerhalb der Gärtnerstadt als Teil des UNESCO-Welterbes "Altstadt von Bamberg" und seiner Pufferzone leisten.

 

 

3.Sachstand

Die Gartenbauprämie trat mit Beschluss des Stadtrates vom 25. Oktober 2017 in Kraft. Die Prämie wurde über die regionalen Medien sowie die Webseiten der Stadt Bamberg, und hier im Besonderen des Zentrums Welterbe Bamberg, beworben. Sofern es sich um eine gemeinnützige Nutzung der Flächen handelt, wurden Eigentümer und Eigentümerinnen auch persönlich von der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Gartenbauprämie in Kenntnis gesetzt.

 

Nach Ablauf des ersten Jahres ist festzuhalten, dass bis zur Einreichungsfrist am 31. Juli 2018 keine Anträge auf Auszahlung der Gartenbauprämie gestellt wurden. Die Gartenbauprämie war aus der Sicht der Verwaltung bisher erfolglos.

 

Es wird daher angeregt, die Gartenbauprämie im Jahr 2019 erneut auszuschreiben und zu bewerben.

Dazu soll die Übertragung der nicht verausgabten Haushaltsmittel 2018 nach 2019 beantragt werden.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Übertragung der nicht abgerufenen Haushaltsmittel für die Gartenbauprämie in das Haushaltsjahr 2019 zu beantragen.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 16. Juli 2018 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...