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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2079-23

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Seit 2014 ist die Städtische Musikschule fester Mieter im sanierten ehemaligen Propsteigebäude des Klosters St. Michael. Aktuell erfolgt die Generalsanierung des sog. Festsaalgebäudes auf der Nordseite des Propsteigebäudes, die im Frühjahr 2018 begonnen wurde. Den Abschluss der Generalinstandsetzung des bedeutenden Gebäudeensembles bildet die Generalsanierung der Gartenanlage der ehemaligen Propstei St. Getreu.

 

 

Planung:

 

Das Areal im Umgriff des jetzigen Propsteigebäudes blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück.

Im Mittelalter war das ursprüngliche Gelände ein nach Osten und besonders nach Norden hin stark abfallender Hang. Zur Sicherung der 1733 bis 1740 errichteten Propstei wurde nach Norden hin eine Anschüttung vorgenommen und durch eine Stützmauer mit markanten Strebe­pfeilern gesichert, die als Belvedere genutzt wurde. Diese Stützmauer bildet noch heute die Außenwand des Festsaalgebäudes im Untergeschoss auf der Hangseite.

 

Im Mittelalter kann man für das Areal von einer klösterlichen Gartennutzung ausgehen. In der Barockzeit wurde das Gelände terrassiert und mit einer Mauer umgeben, die im Osten an den Ziegelhof des Klosters St. Michael angrenzt. Die Nutzung war wechselnd Zier- und Nutzgarten. Die Darstellungen in den vorhandenen Plänen sind lediglich Signaturen, so dass die durchgeführte Archivrecherche leider keine gesicherten Erkenntnisse über eine Gestaltung lieferte.

 


Zu Zeiten der Irrenanstalt St. Getreu war die Gartenterrasse durch eine Mauer geteilt und als Patientengarten genutzt, streng nach Männern und Frauen getrennt. Das Fundament dieser Mauer konnte Ende letzten Jahres bei einer archäologischen Grabung nachgewiesen werden. 1925 wurde die Mauer abgebrochen und der Garten wieder axial angelegt, mit einem kleinen noch vorhandenen Pavillon „Schweizer Haus“ an der östlichen Mauer.

 

Die anstehende Sanierung der Frei- und Gartenflächen orientiert sich an der vorhandenen Terrassierung und den bisherigen Nutzungen.

 

Die Hoffläche vor dem Propsteigebäude hat zahlreiche Funktionen zu erfüllen. Neu ist hier eine barrierefreie Erschließung des Haupteingangs. Auf dem oberen Parterre sind Stellplätze für Fahrzeuge – einschließlich zwei Behindertenstellplätzen – sowie überdachte Fahrradstellplätze vorgesehen. Für Müll und Geräte sind Nebengebäude geplant. In Richtung Ottobrunnen bildet die Ergänzung der historischen Mauer einen neuen Belvedere mit Ausblick auf die Stadt. Ergänzende Baumpflanzungen unterstützen die barocke Axialität.

 

Das untere Parterre des Gartens wird in Anlehnung an die derzeitige Gestaltung neu angelegt und orientiert sich mit seiner Achse am vorhandenen Pavillon. Das mittige Rondell soll ein kleines Wasser­becken mit Wasserspiel erhalten. Sitzbänke laden zum Verweilen ein. Auch hier wird die Bepflanzung ergänzt und erneuert. Der Pavillon wird grundsaniert.

 

Die statische Stabilisierung und Sanierung der historischen, jedoch stark geschädigten Umfassungsmauern ist ein Hauptbestandteil der Planung.

 

Auch das Festsaalgebäude erhält einen barrierefreien Haupteingang. Der neue Zugang zum Untergeschoss erfolgt auf der Nordseite. Am Nordhang unterhalb des Festsaalgebäudes wurde bereits eine in Vergessenheit geratene gemauerte Grotte von Wildwuchs befreit. Sie soll saniert und wieder zugänglich gemacht werden.

 

Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 1.700.000,– Euro brutto.

 

Die Baumaßnahme ist im Rahmen der Städtebauförderung zuwendungsfähig. Darüber hinaus haben die Oberfranken- und Landesstiftung finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. Die Planung wurde im Rahmen des Behördensprechtages bei der Unteren Denkmalschutzbehörde dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vorgestellt und mit der Behinderten­beauftragten der Stadt Bamberg abgestimmt. Ferner wurde die Planung im Rahmen der Bamberger Gespräche vorgestellt.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Nach Abschluss der Entwurfsplanung werden die weiteren Planungsleistungen der Fachplaner abgerufen. Umsetzung der Maßnahme ist für die Jahre 2019-2021 geplant. Die Fertigstellung soll im Frühjahr 2021 erfolgen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a)   Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

b)Der Stadtrat stimmt der Durchführung der Maßnahme zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Generalsanierung Gartenanlage der ehem. Propstei St. Getreu.

 

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III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 1.700.000 €/brutto zzgl. Sicherheitszuschlag für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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