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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2091-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Sitzungsvortrag

 

Zur Stärkung der geburtshilflichen Versorgung in Bayern setzt der Freistaat Bayern mit seinem „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ ein Signal im Sinne der werdenden Mütter und ihrer Familien. Landkreise und kreisfreie Städte werden künftig mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 30 Mio. Euro bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Sicherstellungspflicht in diesem gesellschaftlich so wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge unterstützt. Die Mittel der ersten Fördersäule in Höhe von insgesamt 5 Mio. Euro stehen bereits im laufenden Jahr 2018 zur Verfügung.

 

Die erste Fördersäule Unterstützung, Stärkung und Sicherung der geburtshilflichen Hebammenversorgung sieht insbesondere nachfolge Maßnahmen vor:

 

̶            Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung,

̶            Entwicklung und Unterstützung der Einrichtung von Koordinierungsstellen, Vermittlungszentralen oder eines Hebammennotfalldienstes für kurzfristig auftretende Bedarfslagen in der Geburtshilfe oder der Wochenbettbetreuung,

̶            Entwicklung und Umsetzung von Wohnraumkonzepten,

̶            Teambuilding-Maßnahmen,

̶            Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Tätigkeit im Kreißsaal und in der Wochenbettbetreuung,

̶            Verträge mit Hebammen und Entbindungspflegern, zum Beispiel zur Organisation einer mobilen Reserve für die Geburtshilfe oder die Wochenbettbetreuung,

̶            Entwicklung und Unterstützung von Personalfindungskonzepten,

̶            finanzielle Unterstützung von Hebammen und Entbindungspflegern, wenn sich diese verpflichten, für einen angemessenen Zeitraum und zeitlichen Umfang im Landkreis oder der kreisfreien Stadt für die Tätigkeit in der Geburtshilfe oder die Wochenbettbetreuung zur Verfügung stehen,

̶            zusätzlich erforderliche Personal- und Sachausgaben beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt oder im Krankenhaus zur Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung des Förderzwecks.

 

 

Die maximale Höhe der Förderung bemisst sich an der Anzahl der Geburten in Krankenhäusern im Gebiet der kreisfreien Stadt im Jahr vor dem Bewilligungszeitraum, multipliziert mit dem Faktor 40. Für das Jahr 2018 beträgt der Faktor 39,80.

 

Um bereits im Förderjahr 2018 an der Verbesserung der Hebammensituation in der Stadt Bamberg zu arbeiten und von der Förderung zu profieren, war nach der Veröffentlichung und dem in Kraft treten der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) zum 28.09.2018 kurzfristig ein Antrag zu stellen.

 

Die maximale Förderung für das Jahr 2018 beträgt 91.341 € (2295 Geburten x 39,80 €).

An dieser Förderung hat die Stadt Bamberg einen angemessen Eigenanteil zu tragen, der in der Richtlinie mit 10 % festgelegt wurde.

 

Für das Förderjahr 2019 wird in Zusammenarbeit mit der Sozialstiftung Bamberg, dem Hebammenverband, der Gesundheitsregion+, dem Gesundheitsamt sowie dem Landkreis Bamberg an einer Konzeption gearbeitet, um im Jahr 2019 eine gemeinsame Koordinierungsstelle für die Stadt und den Landkreis Bamberg einzurichten. Somit wäre eine Verbesserung der Geburtshilfe in der Region möglich.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.         Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel im Rahmen des Programmes Geburtshilfe in Bayern für das Jahr 2018 zu beantragen.

3.                   Es werden folgende Mittel außerplanmäßig bereitgestellt:

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

54800.70800

Weiterleitung von Zuweisungen (Förderung der Geburtshilfe)

100.476 €

100.476

 

4.         Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus der Förderung und durch eine Entnahme aus der freien Rücklage:

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

54800.17100

Zuweisung des Landes (Förderung der Geburtshilfe)

91.341

91.341

91000.31000

Entnahme aus der allg. Rücklage

9.135 €

14.635.301,42 €

 

5.                   Die Zuführungshaushaltsstellen sind entsprechend anzupassen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 100.476 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund des hohen Fördersatzes besteht Einverständnis in Bezug auf das Jahr 2018. Für eine längerfristige Sicherstellung sieht das Finanzreferat noch Klärungsbedarf mit allen Projektbeteiligten.

 

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