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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2092-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1.Maßnahme:

 

Aufgrund der notwendigen Flachdachsanierung wurde die Möglichkeit einer Generalsanierung mit Erweiterung um 12 Krippenplätze geprüft. Diese Möglichkeit wurde mit einer entsprechenden Planung und Kostenschätzung mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt. Die Maßnahme ist förderfähig und mit der zu Grunde liegenden Planung auch fachlich anerkannt.

 

2.Kosten und Finanzierung:

 

In diesem Fall kommen 2 verschiedene Förderprogramme zum Tragen. Die Berechnung gestaltet sich daher etwas komplexer und ist in die Förderung der Anteile bestehende Plätze - neue Plätze sowie Umbaukosten und Neubaukosten aufzuteilen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 1.650.429,00 € werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt 497.134,00 €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.                   Der Bedarf von 75 Kindergartenplätzen und 12 Kinderkrippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für den Kindergarten St. Urban, Babenbergerring 69, 96049 Bamberg, wird als notwendig anerkannt.

2.                   Die Betriebsträgerschaft wird weiterhin der Kath. Filialkirchenstiftung St. Urban übertragen.

3.       Dem Bauträger der Maßnahme, der Filialkirchenstiftung St. Urban, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i.H.v. 90 % für die neuen Plätze und i.H.v. 62,5 % für die Bestandsplätze ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 73,4% bei den Kosten der Generalsanierung und mit  85,6% bei den neuen Krippenplätzen, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal1.650.429,00 €.

4.                   Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5.       Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme der Errichtung Kindergarten St. Urban mit Kinderkrippe, Babenbergerring 69, 96049 Bamberg, durch die Filialkirchenstiftung St. Urban in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 1.650.429,00 €,  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: kindbezogene Förderung mit ca. 200.000,00 € je

Abrechnungsjahr

 


Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Es handelt sich um die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen der KITA-Offensive (s. Stadtratsbeschluss vom 13.12.2016). Insoweit bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Maßnahme.

 

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