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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2094-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

A) Ergebnis der Bürgerentscheide:

 

Am 18.11.2018 stimmte die Bamberger Bürgerschaft über das Bürgerbegehren „Für den Hauptsmoorwald“ und das Ratsbegehren „Bambergs Zukunft: Hauptsmoorwald erhalten und „Muna“ gestalten“ ab.

 

Auf „Für den Hauptsmoorwald“ entfielen dabei 16.549 gültige Ja-Stimmen.

 

Der Bürgerentscheid wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen. Das Quorum nach Art. 18a Abs. 12 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) von 15% wurde erreicht. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei rund 41,3%.

 

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautete:

 

„Sind Sie dafür, dass sämtliche gemeindliche Planungen (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 429) gestoppt werden, die der Errichtung eines Gewerbe- oder Industriegebietes im Bamberger Teil des Hauptsmoorwaldes inklusive der Flächen von Muna und Schießplatz dienen?“

 

Diese Fragestellung wurde mit dem Bürgerentscheid vom 18.11.2018 angenommen. Der Bürgerentscheid hat gemäß Art. 18a Abs. 13 GO die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses. Dieser Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

 

 


B) Weiteres Vorgehen:

 

 

1.Geltung des Bürgerentscheides:

 

Die Stadt Bamberg ist durch den Bürgerentscheid gebunden. Damit ist das laufende Bebauungsplanverfahren Nr. 429 gestoppt. Stadtrat und Verwaltung akzeptieren das klare Bürgervotum selbstverständlich und werden die weitere Vorgehensweise an diesem Ergebnis konsequent ausrichten.

 

 

2.Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA):

 

Schon am 19.11.2018 hat der Oberbürgermeister den Kontakt mit der BImA veranlasst:

 

Mit den Vertreterinnen und Vertretern der BImA muss über einen Erwerb der Flächen von Muna und Schießplatz auch nach dem Ergebnis der Bürgerentscheide zeitnah verhandelt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass zum einen die Flächen gegenwärtig weiterhin im Eigentum der BImA stehen und sich diese zum anderen hälftig an den Kosten des bisherigen Bebauungsplanverfahrens beteiligt hat.

 

Die Stadt Bamberg hat die BImA zu einem Gespräch eingeladen, das in Kürze stattfinden wird.

Dabei wird es auch darum gehen, dass für die Wertermittlung eine neue Zweckerklärung durch die Stadt abgegeben werden muss.

 

Die Ergebnisse der Gespräche mit der BImA sind daher für die weitere Vorgehensweise von großer Bedeutung, bilden sie doch die Voraussetzungen für einen neuen Anfang bei den Planungsüberlegungen.

 

 

3.Geplante Gespräche mit der Bürgerinitiative:

 

Bis zuletzt gab es den Versuch, mit einer Verringerung der in Anspruch genommenen gewerblichen Flächen, einen Kompromiss zu erzielen. Dies war zwar im Ergebnis nicht möglich, zeigt aber, dass ein kompletter Stillstand bei der „MUNA“ vermieden werden könnte.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Jahresfrist für den Dialog zu nutzen. Daher sollte es das Ziel sein, Wege zu finden, wie ein Stillstand vermieden und gemeinsam positive Szenarien für eine künftige Stadtentwicklung auch im Bereich der Muna gestaltet werden können.

 

Der Oberbürgermeister hat daher die Vertreterinnen und Vertreter des Bürgerbegehrens bereits schriftlich eingeladen, um sie für diesen Prozess zu gewinnen und zu beteiligen.

 

 

4.Organisation eines gemeinsamen Prozesses:

 

a)Aus Sicht der Verwaltung muss es das Ziel sein, mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative einen Prozess zu entwickeln, wie ein planerischer Neuanfang für eine künftige Stadtentwicklung im Bereich von Muna und Schießplatz gestaltet werden kann.

 

b)Ein solcher Prozess soll über einen gemeinsamen Workshop nach dem Vorbild der im bisherigen Beteiligungsprozess der Konversion stattgefunden Arbeitsgruppen und Arenen organisiert werden.

 


c)Als Grundlagen sollten folgende Prämissen definiert werden:

 

        Neubeginn der Planungen (einschließlich der Einstellung des bisherigen Verfahrens).

        Aufsetzen auf den Grundlagen des Gesamtstädtischen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 2014 und Fortschreibung der Ziele und Inhalte.

        Einbeziehung der BImA in den Prozess.

        Externe Moderation

 

Damit soll sichergestellt werden, dass die Bürgerschaft weiterhin in den Planungsprozess eingebunden und frühzeitig informiert wird.

 

d)Mit Schreiben vom 27.11.2018 beantragten die CSU-Stadtratsfraktion, die SPD-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Reinfelder und Herr Stadtrat Pöhner gemeinsam, einen Standort für das Aus- und Fortbildungszentrums der Handwerkskammer für Oberfranken im Benehmen mit den weiteren Beteiligten und im Dialog mit der Handwerkskammer festzulegen. Der gemeinsame Antrag liegt als Anlage bei.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt die Tischvorlage sowie den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

2.Der Stadtrat der Stadt Bamberg beauftragt die Verwaltung, unverzüglich Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu führen, mit dem Ziel, die im Eigentum der BImA stehenden Flächen von „Muna“ und Schießplatz weiterhin zu erwerben.

 

3.Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus schnellstmöglich einen Standortvorschlag für die Einrichtung eines Aus- und Fortbildungszentrums der Handwerkskammer für Oberfranken zu entwickeln und die Handwerkskammer zeitnah zu informieren.

 

4.Der gemeinsame Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, der SPD-Stadtratsfraktion, von Frau Stadträtin Reinfelder und Herrn Stadtrat Pöhner vom 27.11.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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