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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0872-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Ausweislich des Stadtratsbeschlusses vom 09.12.2009, Nr. VO/2009/0554-20, wurden im Haushaltsjahr 2010 innerhalb des Budgetringes 650, der die finanziellen Leistungsverpflichtungen der Stadt Bamberg gegenüber dem EBB abbildet, folgende Ausgabeansätze veranschlagt:

 

a)             Anteile an den Entwässerungs- und Straßenreinigungsgebühren (Gruppierung 6402):

-                 UA 6300 „Gemeindestraßen“                                          3.355.200 €

-                 UA 6600 „Bundesstraßen“                                                 298.240 €

-                 UA 6650 „Staatsstraßen“                                                     74.560 €

          Summe:                                                                         3.728.000 €

 

b)             Dienstleistungsentgelte (Gruppierung 6369)

-                 UA 6300 „Gemeindestraßen“                                          3.238.200 €

-                 UA 6600 „Bundesstraßen“                                                 287.840 €

-                 UA 6650 „Staatsstraßen“                                                     71.960 €

-                 UA 6751 „Winterdienst“                                                    550.000 €

-                 UA 6900 „Wasserläufe, Wasserbau“                                    37.000 €

          Summe:                                                                         4.185.000 €

 

c)             Gesamtmittel im Haushaltsjahr 2010:                                  7.913.000 €

 

Weiterhin sollte der EBB mit geeigneten Mitteln dafür Sorge tragen, dass die gegenüber dem Jahr 2009 um 838.000 € gekürzten Planansätze nicht überschritten werden.

 

Leider zeichnet sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt ab, dass die ambitionierten Sparvorgaben mit Blick auf den harten Winter 2009/2010 trotz Rückführung sämtlicher beeinflussbarer Ausgaben vom EBB nicht vollumfänglich eingehalten werden können.

 

Nach aktuellen Berechnungen beläuft sich die Unterfinanzierung bei den Dienstleistungsentgelten auf mindestens 279.000 €. Dieser Betrag ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar; der Antrag des EBB wird daher unterstützt.

 

Deckung der Mehrausgaben kann nur zulasten der Deckungsreserve für Sachaufwand erfolgen.

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussantrag:

 

1.       Auf Antrag des Entsorgungs- und Baubetriebes werden überplanmäßig bereitgestellt:

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

63000.63690

Dienstleistungsentgelt

(UA Gemeindestraßen)

279.000 €

3.517.200 €

 

          Die Anordnungsbefugnis für diese Haushaltsstelle ist beim Amt 20 angesiedelt.

 

2.       Deckung erfolgt durch Ausgabenkürzung bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Minderung

91800.85000

Deckungsreserve für Sachaufwand

279.000 €

 

3.       Mittelfreigabe

 

HSt.

Freibetrag

Anteil

63000.63690

3.517.200 €

100 %

 

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III.      Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 279.000 € bei HSt. 63000.63690, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

Mangels Alternativen wird vorgeschlagen, die Deckungsreserve für Sachaufwand (HSt. 91800.85000) entsprechend zu kürzen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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