Beschlussvorlage - VO/2010/0872-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2010; Aufwendungen der Stadt Bamberg für den Entsorgungs- und Baubetrieb; Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei den Dienstleistungsentgelten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
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Entscheidung
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23.03.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Ausweislich des Stadtratsbeschlusses vom 09.12.2009, Nr. VO/2009/0554-20, wurden im Haushaltsjahr 2010 innerhalb des Budgetringes 650, der die finanziellen Leistungsverpflichtungen der Stadt Bamberg gegenüber dem EBB abbildet, folgende Ausgabeansätze veranschlagt:
a) Anteile an den Entwässerungs- und Straßenreinigungsgebühren (Gruppierung 6402):
- UA 6300 „Gemeindestraßen“ 3.355.200 €
- UA 6600 „Bundesstraßen“ 298.240 €
- UA 6650 „Staatsstraßen“ 74.560 €
Summe: 3.728.000 €
b) Dienstleistungsentgelte (Gruppierung 6369)
- UA 6300 „Gemeindestraßen“ 3.238.200 €
- UA 6600 „Bundesstraßen“ 287.840 €
- UA 6650 „Staatsstraßen“ 71.960 €
- UA 6751 „Winterdienst“ 550.000 €
- UA 6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ 37.000 €
Summe: 4.185.000 €
c) Gesamtmittel im Haushaltsjahr 2010: 7.913.000 €
Weiterhin sollte der EBB mit geeigneten Mitteln dafür Sorge tragen, dass die gegenüber dem Jahr 2009 um 838.000 € gekürzten Planansätze nicht überschritten werden.
Leider zeichnet sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt ab, dass die ambitionierten Sparvorgaben mit Blick auf den harten Winter 2009/2010 trotz Rückführung sämtlicher beeinflussbarer Ausgaben vom EBB nicht vollumfänglich eingehalten werden können.
Nach aktuellen Berechnungen beläuft sich die Unterfinanzierung bei den Dienstleistungsentgelten auf mindestens 279.000 €. Dieser Betrag ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar; der Antrag des EBB wird daher unterstützt.
Deckung der Mehrausgaben kann nur zulasten der Deckungsreserve für Sachaufwand erfolgen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Auf Antrag des Entsorgungs- und Baubetriebes werden überplanmäßig bereitgestellt:
HSt. |
namentliche
Bezeichnung |
Mehrung |
neuer
Ansatz |
63000.63690 |
Dienstleistungsentgelt (UA Gemeindestraßen) |
279.000 € |
3.517.200 € |
Die Anordnungsbefugnis für diese Haushaltsstelle ist beim Amt 20 angesiedelt.
2. Deckung erfolgt durch Ausgabenkürzung bei
HSt. |
namentliche
Bezeichnung |
Minderung |
91800.85000 |
Deckungsreserve für Sachaufwand |
279.000 € |
3. Mittelfreigabe
HSt. |
Freibetrag |
Anteil
|
63000.63690 |
3.517.200 € |
100 % |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X |
3. |
Kosten in Höhe von 279.000 € bei HSt. 63000.63690, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Mangels Alternativen wird vorgeschlagen, die Deckungsreserve für Sachaufwand (HSt. 91800.85000) entsprechend zu kürzen. |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |