Beschlussvorlage - VO/2010/0873-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermögenshaushalt 2010; UA 6300 - Gemeindestraßen; Mittelbereitstellung für die Sanierung der Stützmauer in der Gaustadter Hauptstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Bamberg Service
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Entscheidung
|
|
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23.03.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Bereits am 24.09.2009 meldete der Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) einen Bedarf von 300.000 € zur Sanierung der Stützmauer in der Gaustadter Hauptstraße zum Haushalt 2010 an. Diese Anforderung wurde jedoch aufgrund der knappen Haushaltsmittel vom Kämmereiamt auf die Streichliste gesetzt.
Wie der EBB allerdings mit Vermerk vom 25.02.2010 und dem dort beigefügten Gutachten ausführt, besteht dringender Handlungsbedarf, da die Standfestigkeit der Wand bereits jetzt stark gefährdet ist und durch die anstehenden Straßenbauarbeiten noch verschlechtert wird (siehe Anlage). Die Maßnahme ist aufgrund der potentiellen Gefährdung von Leib und Leben unaufschiebbar.
Es ist deshalb dringend notwendig, die Sanierungsarbeiten an der Stützmauer zeitgleich mit der Sanierung der Straße durchzuführen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag
1. Auf Antrag des Entsorgungs- und Baubetriebes der werden außerplanmäßig bereitgestellt:
HSt. |
namentliche
Bezeichnung |
Mehrung |
neuer
Ansatz |
63000.95210 |
Sanierung der Stützmauer in der Gaustadter Hauptstraße |
300.000 € |
300.000 € |
2. Deckung erfolgt durch Entnahme aus
der Rücklage (Mindestrücklage)
HSt. |
namentliche
Bezeichnung |
Mehrung
|
neuer
Ansatz |
91000.31000 |
Entnahme aus der Mindestrücklage |
300.000 € |
12.463.065 € |
Stand der Mindestrücklage damit 1.261.800 €
3. Mittelfreigabe
HSt. |
Freibetrag |
Prozentsatz
|
63000.95210 |
300.000 € |
100 |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag
verursacht
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1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X |
3. |
Kosten in Höhe von 300.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel konnte kein Deckungsvorschlag gemacht werden. |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates:
siehe Sitzungsvortrag und
Beschlussantrag!