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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2177-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

 

Mit der Neugestaltung der Nördlichen Promenade im Jahr 2003 und der Neugestaltung des Wilhelmsplatzes 2011 wurden zwei stadträumlich bedeutende Bereiche süd-östlich der Kernstadt attraktiv aufgewertet.

Inzwischen besteht Handlungsbedarf, auch die angrenzenden Straßenbereiche den gestiegenen verkehrlichen Anforderungen anzupassen und zugleich gestalterisch aufzuwerten.

Deshalb soll mit diesem Sitzungsvortrag der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich „Tor zur südlichen Kernstadt“ herbeigeführt werden.

 

Betroffen sind die Achse Friedrichstraße, Schönleinsplatz und Lange Straße ebenso wie die Mittlere und Südliche Promenade, sozusagen das Tor zur südlichen Kernstadt (s. Anlage 1). Hier existieren verkehrliche und städtebauliche Defizite, an deren Behebung seit einigen Jahren mit unterschiedlichen Ansätzen gearbeitet wird.

Vor dem Hintergrund der verkehrlich funktionalen Zusammenhänge dieser Bereiche empfiehlt es sich, die Bereiche nicht weiter einzeln zu betrachten, sondern einer ganzheitlichen Bestandsanalyse zu unterziehen. Aus dieser Analyse sind in einer zweiten Phase konzeptionelle Zielsetzungen zu formulieren und anschließend baulich umzusetzen.

 

Hinsichtlich Hochbausanierungen befinden sich die meisten Gebäude entlang der benannten Straßenzüge in einem guten Zustand. Insbesondere mit den Fertigstellungen des Quartiers an den Stadtmauern und dem Bürgerrathaus in der Promenadestraße, die unmittelbar bevorstehen, erfährt der Bereich eine deutliche städtebauliche Aufwertung. In den daran angrenzenden Bereichen vor allem in der Langen Straße ist jedoch augenscheinlich Sanierungsbedarf bei einigen Anwesen vorhanden. 


Sanierungsbedarf

 

Mittlere (ZOB) und südliche Promenade

2003 wurde an der Nördlichen Promenade ein einladender öffentlicher Platz im Herzen der Stadt entwickelt, der gut angenommen wird. Schon damals war die Sanierung und Neugestaltung der übrigen Promenadestraße angedacht. Dies betrifft sowohl die Mittlere Promenade, auf welcher sich der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) befindet, als auch die Südliche Promenade mit ihren Bushaltestellen für den Regionalbusverkehr. Inzwischen hat sich hier der Sanierungsbedarf im Bereich der Verkehrsflächen und des öffentlichen Raumes insgesamt erhöht.

Allen voran ist eine barrierefreie Umgestaltung dringend erforderlich. Sämtliche Bushaltestellen im Bereich des ZOB, der Südlichen Promenade und der Franz-Ludwig-Straße sind nicht barrierefrei ausgebaut. Es sind keine Leitsysteme oder sonstige Bodenindikatoren für Sehbehinderte Menschen vorhanden.

Zum Thema „Generalsanierung des ZOB“ wurde zuletzt im Bau- und Werksenat am 08.07.2015 berichtet (VO/2015/1496-65).

 

Friedrichstraße / Schönleinsplatz

Der Gebäudezustand in der Friedrichstraße und am Schönleinsplatz ist in einem augenscheinlich guten Zustand.

Die Verkehrssituation stellt sich problematischer dar. Auf der südlichen Straßenseite wird der Radweg auf Gehwegniveau geführt, was aufgrund der fehlenden Regelbreite zu regelmäßigen Konflikten der Nutzergruppen führt. Auf der Nordseite wird der am Wilhelmsplatz neu gestaltete Radweg bisher nicht in Richtung Schönleinsplatz weitergeführt.

Ebenso wurde Seitens des Entsorgungs-und Baubetriebes bereits Bedarf an einer hydraulischen Ertüchtigung des Kanals angemeldet.

Die Neugestaltungsplanungen sind jedoch ganzheitlich in Verbindung einer verkehrlichen Umgestaltung des gesamten Kreuzungsbereiches am Schönleinsplatz und im weiteren Verlauf einer Neugestaltung der Langen Straße zu betrachten.

 

Lange Straße

Im Bereich der Langen Straße besteht beidseitig bei einigen Anwesen Sanierungsbedarf. Insbesondere einige rückwärtige Grundstücksbereiche könnten zur Schaffung von neuem Wohnraum dienen, wenn genügend Anreize zur Sanierung der Anwesen geschaffen werden würden.

Im Straßenraum fördern die verschiedenen Nutzungsansprüche ein enorm hohes Konfliktpotenzial.

Im Rahmen des Mediationsverfahrens „Zukunft Innenstadt Bamberg (Masterplan Innenstadt)“ und der anschließenden Planungswerkstatt mit Anliegern und Gewerbetreibenden in der Langen Straße wurden zwischen 2008 und 2012 viele Konzepte erarbeitet, die in den Folgejahren weiter konkretisiert worden sind (siehe VO/2016/0045-61 Umweltsenat). Eine ganzheitliche Umsetzung erfolgte aus vielerlei Gründen bislang noch nicht. Es laufen jedoch aktuell Beratungs- und Abstimmungsgespräche.

 

Gesamtkonzept des Städtebaulichen Denkmalschutzes

 

In der Stadtratssitzung am  25.05.2011 wurde das Gesamtkonzept des Städtebaulichen Denkmalschutzes in Bamberg beschlossen  (VO/2010/1558-61).

Der städtebauliche Denkmalschutz in Bamberg konzentriert sich auf der Funktionsebene auf verschiedene Handlungsfelder, darunter Wohnen, Verkehr, Handel- und Dienstleistung.

Auszug aus dem Gesamtkonzept des Städtebaulichen Denkmalschutzes:

„Aus den inhaltlichen und thematischen Handlungsschwerpunkten ergeben sich auch räumliche Handlungsschwerpunkte: Zur Sicherung des Handelsstandortes sind einerseits Maßnahmen in den 1A-Lagen erforderlich, andererseits aber insbesondere Maßnahmen im Bereich der Randlagen des innerstädtischen Handels.

Zur sinnvollen Nachnutzung von Liegenschaften, zur Stärkung der Wohnnutzung und zur Aufwertung der öffentlichen Räume sind punktuelle Maßnahmen erforderlich.

Der öffentliche Raum ist nach wie vor von besonderer Bedeutung, denn gerade dieser wurde in den 1960er und 1970er Jahren besonders wenig stadtdenkmalgerecht behandelt. Im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes ist der Sanierungsrückstand in manchen Bereichen des öffentlichen Raumes in Bamberg relativ hoch. Weil die verschiedenen Nutzungsinteressen, die im öffentlichen Raum konkurrieren, besonders stark und auch gut organisiert sind, wird dieses Handlungsfeld die Arbeit des städtebaulichen Denkmalschutzes in Bamberg noch auf Jahre hinaus prägen. Die Strategie besteht daher aus Maßnahmen in kleineren Teilflächen des Stadtdenkmals im Bereich wichtiger öffentlicher Freiflächen, deren stadtdenkmalgerechte Aufwertung zugleich auch auf den umgebenden Stadtraum ausstrahlt.“

 

Der Beschluss des Stadtrates zielt auf das Gesamtkonzept Städtebaulicher Denkmalschutz als Grundlage für die bedarfsangepasste Ausformulierung einzelner konkreter Sanierungsgebiete.

 

Der nunmehr abgegrenzte Untersuchungsbereich ist Teil einer räumlichen „Spange“, welche bereits im Zielplan zum Städtebaulichen Denkmalschutz von 2011 beschlussgegenständlich gewesen ist (s. Anlage 2).

 

Vorbereitende Untersuchungen

 

Immer dann, wenn vielfältige und komplexe Problemlagen bestehen und zudem Aussicht auf den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln besteht, ist es sinnvoll, Verfahrensschritte in Richtung eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes einzuleiten. 

Zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes sind vorausgehende Vorbereitende Untersuchungen erforderlich. Nur wenn eine Sanierungssatzung auf den schlüssigen Ergebnissen einer Vorbereitenden Untersuchung fußt, besteht für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen Aussicht auf Städtebauförderung. Das Erfordernis der Vorbereitenden Untersuchungen wurde mit der Regierung von Oberfranken bereits vorabgestimmt und ergibt sich zudem aus der Beschlusslage zum Gesamtkonzept des Städtebaulichen Denkmalschutzes.

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen sind nach den Städtebauförderungsrichtlinien ihrerseits förderfähig. Das heißt, dass die Stadt Bamberg als Auftraggeberin mit einer 60%igen Förderung durch den Bund und den Freistaat Bayern rechnen kann.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2019 wurden für Planungen für die Lange Straße und die Friedrichstraße jeweils 50.000.- Euro bereitgestellt. Ein Teil dieser Mittel sollen für die Finanzierung der Vorbereitenden Untersuchungen genutzt werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

Um das Vorhaben voranzubringen, ist es als erster Schritt erforderlich, die Vorbereitenden Untersuchungen im Sinne des§ 141 Baugesetzbuch formell zu beschließen. Dieser Beschluss ist sodann ortsüblich bekanntzumachen. Parallel erstellt das Stadtplanungsamt ein inhaltliches Leistungsbild für die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen. Auf dieser Basis wird dann die Auftragsvergabe unter Beteiligung der am stärksten betroffenen Ämter vorbereitet. Vor endgültiger Auftragsvergabe wird erneut im Senat berichtet werden.


 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

2.Der Bau- und Werksenat beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den Bereich „Tor zur südlichen Kernstadt“ in der Abgrenzung des Planes des Stadtplanungsamtes vom 13.03.2019.

3.Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ortsüblich bekannt zu machen und die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen in der im Sitzungsvortrag dargestellten Form vorzubereiten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 75.000 € (brutto)  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe vonfür die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Es bestehen keine Einwände.

 

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Anlagen

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