"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2190-ZWB

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.Sitzungsvortrag:

 

 

  1. Vorbemerkung

 

Mit dem "Bundesprogramm Biologische Vielfalt" hat das Bundesumweltministerium im Jahr 2011 ein Förderprogramm zur Umsetzung der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" aufgelegt. Nach den Ausschreibungsunterlagen werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" eine gesamtstaatlich reprä­sentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Hierfür bietet sich modellhaft die Welterbestadt Bamberg an.

 

Die Biodiversität ist ökologisch, ökonomisch und kulturell in ganz unterschiedlicher Weise entscheidend und wertvoll. Nicht nur die Veränderung von Lebensräumen, sondern auch der Verlust von Arten und die Verarmung der genetischen Vielfalt wirken sich auf die Lebensgrundlagen und Entwicklungsmöglichkeiten der Menschen aus.

 

Das Zentrum Welterbe Bamberg erarbeitet deshalb in ämterübergreifender Abstimmung einen Förderantrag i.H.v. EUR 1.100.000 mit dem Titel "Bamberger Stadtgrün – Welterbe und biologische Vielfalt" für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt.

 

Seit 1993 zählt die Altstadt von Bamberg wegen ihrer Modellhaftigkeit zum UNESCO-Welterbe. Sie repräsentiert in einzigartiger Weise die auf frühmittelalterlicher Grundstruktur entwickelte mitteleuropäische Stadt. Die Gärtnerstadt, neben Insel- und Bergstadt ein wichtiger Teil des UNESCO-Welterbe „Altstadt von Bamberg“, zeichnet sich durch ihre historischen Anbauflächen und die noch immer lebendige Gärtnertradition aus. Der innerstädtische Erwerbsgartenbau in Bamberg wurde als Sammelbegriff sowohl in das Bayerische Landesverzeichnis als auch in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Fortführung der Bamberger Gärtnertradition ist nicht nur maßgeblich für die Erhaltung des Welterbes „Altstadt von Bamberg“ samt der innerstädtischen Anbauflächen in der Gärtnerstadt, die lokale Gärtnertradition leistet auch einen wertvollen Beitrag zur Lebensmittelnachhaltigkeit und zur Agrobiodiversität.

 

 

 

In der UNESCO zählt Bamberg zudem zum Expertenkreis "Welterbe und Nachhaltigkeit" und erfährt in dieser Kapazität besondere Sichtbarkeit (z.B. im Rahmen der UNESCO-Ausstellung bei der EXPO 2015 in Mailand unter dem Motto "Feeding the Planet, Energy for Life").

 

  1. Ziel

 

Das Projekt "Bamberger Stadtgrün – Welterbe und biologische Vielfalt" soll am Beispiel der von der UNESCO als Welterbe anerkannten Altstadt von Bamberg im Zeitraum von 2019 bis 2022 erarbeiten, wie historische Altstädte biologische Vielfalt im Einklang mit kulturellem Erbe fördern können. Hierfür sollen Kultur und Natur in ihrer Verzahnung und Wechselwirkung wahrgenommen und bewertet werden.

 

  1. Projektbeschreibung

 

Das Projekt „Bamberger Stadtgrün – Welterbe und biologische Vielfalt“ unterliegt dem Schwerpunktbereich weiterer Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) des Bundesamts für Naturschutz (BfN). Unter Bezugnahme auf das kulturelle Erbe der Stadt sollen Korridore der biologischen Vielfalt entwickelt werden. Das Förderprogramm hat ein zweistufiges Antragsverfahren.

 

Städte verfügen über großen Artenreichtum und leisten einen erheblichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Historische Gemäuer besitzen nicht nur einen hohen kulturgeschichtlichen Wert, sondern sind auch Lebens- und Rückzugsäume für schützenswerte Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz urbaner Grünflächen sichert nicht nur die Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten, sondern auch den Lebensraum und die Lebensqualität der städtischen Bevölkerung. Somit ist der Erhalt des ökologischen Gleichgewichts und der ökologischen Funktionalität an historischen Mauern besonders relevant für den Naturschutz. Im Sinne der Symbiose von Natur- und Denkmalschutz ist eine naturverträgliche Instandhaltung des historischen Mauerwerks erstrebenswert. Aufgrund ihrer Nähe und Erreichbarkeit bieten urbane Grünflächen die Möglichkeit die Bürger für naturschutzrelevante Themen zu sensibilisieren. Die (Nah-)Erholungsräume tragen zur regionalen Wertschätzung bei. Regionaltypische Eigenarten der Kulturlandschaft sind zudem eng mit der Geschichte, dem Heimatgefühl und der regionalen Identität der Bevölkerung verbunden

 

Vor dem Hintergrund des Grünbuchs "Grün in der Stadt" und der Veröffentlichung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND): Natur schützt Kultur. Die europäischen Naturschutzrichtlinien und ihre Relevanz für Welterbestätten in Deutschland hat das Projekt Leuchtturmwirkung und kann über die Netzwerke, in denen Bamberg als UNESCO-Welterbestadt aktiv ist, global kommuniziert werden. Mit der Einbeziehung des kulturellen Erbes als Kommunikationsvehikel verfolgt es einen neuen und modellhaften Ansatz, dessen Maßnahmen auf andere historische Städte übertragbar sind.

 

Zudem bildet das Projekt ein Dach über bestehende Initiativen wie die Untersuchung "Einfluss der Straßenrandpflege auf ausgewählte Insektengruppen" (2019-2020) und die Pflege des urbanen Gartenbaus (seit 2009) und ermöglicht eine systematische Weiterentwicklung.

 

  1. Projektbestandteile

 

Im Folgenden werden die geplanten Projektbestandteile aufgelistet:

 

4.1  Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet Hain

Im Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet Hain sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

4.1.1        Gehölzumschichtung und Habitats-Optimierung im Rahmen der naturschutz-fachlichen und gartendenkmalpflegerischen Leitbilder unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung der Habitat-Struktur für den im Freistaat Bayern nur noch im Bamberger Hain vorkommenden großen Eichenbock:

Der Bamberger Hain ist Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet, in der der Große Eichenbock, der bayernweit nur noch im Bamberger Stadtpark vorkommt, angesiedelt ist. Die biologische Vielfalt soll durch spezifische Artenschutzmaßnahmen erhalten und weiterentwickelt werden.

4.1.2        Pflanzung von Gehölzen zur Verbesserung der Artenstruktur des Hartholzauenrelikt-Baumbestandes:

Der Bamberger Hain ist einer der wenigen Hartholzauenrelikte. Die meisten Hartholzauen sind landesweit verschwunden, da diese vielfach gefällt und überbaut wurden. Da durch die Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. Hochwassersperrtor Bug, Kanal mit Jahnwehr) die jährliche Überschwemmung des Hain seit geraumer Zeit nicht mehr platzgreift, sind die auf turnusgemäße Überschwemmung angewiesenen Leitarten der Hartholzaue, insbesondere die Eichen, die Ulmen und Eschen, durch die nun konkurrenzfähigen Buchen und Ahorne in vielen Bereichen zurückgedrängt worden. Um die naturschutzfachlich wichtigen floristischen und faunistischen Potenziale und Habitatswirkungen der Hartholzauengehölzbestände zu erhalten und zu fördern, sind deshalb Entnahmen von Ahorn- und Buchenbäume unterschiedlicher Altersstufen notwendig. Gleichzeitig werden die Hartholzauebaumarten nachgepflanzt. So kann die schleichende und über Jahrzehnte ablaufende Umwandlung der mittlerweile seltenen Hartholzaue in einen Buchenhochwald verhindert werden.

4.1.3        Gestaltungs-, Abgrenzungs- und Sicherungsmaßnahmen der faunistischen und floristischen Habitate als Grundlage für den möglichst langfristigen Erhalt der naturschutzfachlich höchst wertvollen Strukturen, bei gleichzeitiger Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht:

Grund: Der Bamberger Hain ist u.a. Lebensraum für 46 Brutvogelarten und 13 Fledermausarten. Das Habitat stellt ein sehr komplexes Gefüge dar. Im für Fledermäuse relevanten Umfeld besteht beispielsweise ein spezifisches Nahrungsangebot. Veränderungen der Umgebung, beispielsweise Baumaßnahmen einschließlich der mit ihnen einhergenden Flächenversiegelung, wirken sich unmittelbar auf die Habitate aus.

4.1.4        Niederschwellige Wissensvermittlung zum Thema Hain:

Der Bürgerpark Hain soll in seiner Vielschichtigkeit professionell dargestellt werden. Der Informationskanon soll die Bereiche Gartendenkmal, Naturschutz, Botanischer Garten und Bürgerpark umfassen und unterschiedliche Altersstufen ansprechen. Dafür ist ein Mix aus herkömmlichen Vermittlungsmethoden wie Stelen, Tafeln und Printmedien sowie digitalen Formaten vorgesehen. Außerdem werden Bildungs-spaziergänge durch den Hain angeboten. Mit diesem Maßnahmenpaket besteht die einzigartige Chance, die Vielschichtigkeit des Bamberger Hains modellhaft und umfassend darzustellen sowie das gesellschaftliche Bewusstsein für dessen biologische Vielfalt niederschwellig zu vermitteln.

 

4.2  Biologische Vielfalt im historischen Berggebiet

4.2.1Analyse und Weiterentwicklung des Parkpflegewerks „Die Terrassengärten von St. Michael“

Bereits im Jahr 1998 wurde zum Schutz des Michaelsberger Gartens, der zu dieser Zeit schon ein bedeutender Bestandteil des Bamberger Welterbes darstellte, ein Parkpflegewerk erarbeitet, „das eine langfristige Integration von Denkmalschutz und Naturschutz, von Denkmalpflege und Landschaftspflege sicherstellt und damit auch dem Stadtbild und der Naherholung dient.“ Auf den damals erarbeiteten  Grundlagen sollen für das barocke Gartendenkmal in Zeiten des Klimawandels und der wachsenden Bedeutung der urbanen Naherholung im Welterbe nachhaltige und innovative Entwicklungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

4.2.2Naherholung und Erhalt der biologischen Vielfalt in den historischen Gärten der ehemaligen Klosteranlage St. Michael:

Akzeptanzbildende Maßnahmen sollen dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt in historischen urbanen Räumen zu stärken. Das vorgesehene Programm soll für die erhalten gebliebene Klosterlandschaft im Zuge der Generalsanierung des ehemaligen Klosters Impulse zu deren weiteren Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der vorhandenen biologischen Vielfalt erarbeiten und umsetzen. Im Hinblick auf einen ganzheitlichen Ansatz können der Naturraum und das Bauwerk als Einheit betrachtet werden, die sich wechselseitig beeinflussen. Die bereits im Parkpflegewerk aufgezeigte schützenswerte Pflanzen- und Tierwelt ist für eine naturnahe Projektentwicklung prädestiniert und kann als einmaliges Gartendenkmal im ehemaligen Klosterkomplex den Besuchern des Welterbe Bambergs vielfältig vermittelt werden.

4.2.3Villa Remeis und Ottobrunnen; Ökologische Weiterentwicklung der Streuobstwiesen der Bamberger Klosterlandschaft am Michaelsberg:

Der Erhalt dieser noch sichtbaren ehemaligen Klosterlandschaft als prägende Kulturlandschaft im „Bamberger Berggebiet“ bietet Erholung und Nahversorgung sowie Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten. Der Bereich zwischen historischem Aussichts-Restaurant, städtischer Musikschule, Seniorenheim und Klinik St. Getreu ist öffentlich zugänglich und bietet viele Möglichkeiten und Herausforderungen der ökologischen Weiterentwicklung. Die Pflege des dortigen Baumbestandes beinhaltet die Anpflanzung alter Baumsorten, die Ansiedlung von Insekten und Wildbienen, schonende Instandhaltung von alten Wegen sowie die Konzeption einer regionalen Verarbeitung des Streuobstes.

4.2.4Pflege und nachhaltige Sicherung der Wald- und Wiesenflächen zwischen der Dr. Remeis-Sternwarte Bamberg und dem Milchweg:

Die um die historische Sternwarte liegenden Wiesen- und Waldflächen dürfen wegen des Betriebs der Sternwarte nicht bebaut werden. Es entwickelte sich dadurch seit der Stiftungsgründung Ende des 19. Jahrhunderts auf dem ca. 4,5 ha großen Gelände am Stephansberg eine urtümliche Landschaft, die im Sinne des Erhalts der biologischen Vielfalt großes Potential bietet. Nach dem Anlegen eines informativen Planeten- und Milchstraßenwegs durch Bamberger Gymnasien, Fördergeber und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sollen nun als „irdische“ Weiterführung dieses Projektgedankens die dortigen Wege, Wiesen und Waldflächen ebenfalls im Sinne eines nicht nur für Kinder und Jugendliche erlebbaren vielfältigen Pflanzen- und Insektenkosmos nachhaltig entwickelt werden.

 

4.3  Biologische Vielfalt im Bamberger Stadtwald

Die Stadt Bamberg bewirtschaftet mit ihrer städtischen Forstverwaltung den Stadtwald mit rund 350 Hektar und den Wald der Bürgerspitalstiftung mit rund 980 Hektar in Eigenregie. Während der Stadtwald erst im Jahr 1915 vom Freistaat Bayern gekauft wurde, gehen die Ursprünge des bürgerspitälischen Waldbesitzes zurück bis in das Jahr 1278. Der Stadtwald dient in hohem Maße der Wasserversorgung der Stadt Bamberg, während der Wald der Bürgerspitalstiftung durch seine jährlichen Erträge den Unterhalt des Altenheimes auf dem Michelsberg unterstützt. Im Stadtwald Bamberg und den Wäldern der Bürgerspitalstiftung Bamberg stehen Ökonomie und Ökologie im Einklang. Im stadtnahen Wald spielen der Naturschutz und die diversen Ökosystemleistungen (Grundwasserschutz, Erholung, Klimaschutz, …) eine große Rolle. Die Verbesserung der Biodiversität ist damit ein Schwerpunkt der täglichen waldbaulichen Arbeit.

 

Über 140 Hektar Wald der Bürgerspitalstiftung liegen im Naturschutzgebiet „Tretzendorfer Weiher“. Zusammen mit den 15 ha Teichfläche der Bürgerspitalstiftung Bamberg ist es eines der bedeutendsten Amphibienvorkommen in Unterfranken. Streng geschützte Arten, wie der Laubfrosch, Biber, Kammmolch, sind hier beheimatet. Die „Tretzendorfer Weiher“ stellen zudem kulturhistorisch die älteste, dokumentierte Teichzuchtanlage Unterfrankens dar. Die bürgerspitälischen Wälder liegen innerhalb der Buchenwaldzone und stellen vor allem im Bereich des Steigerwaldes eines der größten zusammenhängenden Buchenwaldgebiete Bayerns dar. Die verschiedensten Buchenwaldtypen (Hainsimsen-Buchenwald, Waldmeister-Buchwald, …) finden sich in ihrer standortsabhängigen, oft sehr kleinteilen Verbreitung, in großer Vielzahl in den bürgerspitälischen Wäldern.

 

4.3.1        Entwicklung und Aufwertung von Feuchtbiotopen:

Neben dem Ziel einer Vermehrung der Amphibienarten und einer Verbesserung der Laichplätze sollen Lebensräume gesichert und gefördert sowie Sommer- und Winterquartiere eingerichtet werden. Hierfür müssen die Feuchtbiotope entschlammt, entkrautet und freigeschnitten werden. Weiterhin steht eine Entsorgung des Baggerguts, die Widerherstellung des Planum und eine Biotopgestaltung an.

4.3.2        Umwandlung standortswidriger Nadelholzbestände in klimaangepasste, artenreiche Mischbestände:

Mit der Umwandlung standortswidriger Nadelholzbestände in klimaangepasste, artenreiche Mischbestände sollen Waldlebensräume in nadelholzdominierten, instabilen Waldbeständen gesichert sowie der Mischbaumartenanteil und die genetische Biodiversität der Waldbestände erhöht werden. Weiterhin bedarf es der Verbesserung des Humuszustandes und der Sicherung einer standortsgerechten Naturverjüngung. Als Maßnahmen sind der Voranbau klimaangepasster Laubhölzer und Tannen durch Pflanzung und Saat, die Nachbesserung von Ausfällen sowie die Jugendpflege vorangebauter Bestände und die Sicherung der Maßnahmen durch Flächen- und Einzelschutz geplant.

4.3.3        Schutz von Horst- und Höhlenbäumen:

Mit dem Erhalt von Lebens- und Brutstätten in Waldbeständen für Vögel und Säugetiere geht die Sicherung der Sekundärnutzung von Höhlenbäumen (Mittelsprecht, Halsbandschnäpper, Hohltaube, Bilche, Fledermäuse, Baummarder) einher. Hierfür sollen Horst- und Höhlenbäume (ca. 5 Stk./ha) markiert und im Rahmen der Pflege und Holzernte (Nutzungsverzicht, erhöhter Holzernteaufwand) belassen werden.

4.3.4        Schutz besonders wertvoller Biotopbäume:

Der Erhalt der Biotopbäume als Lebensraum für seltene Pilze, Mollusken und xylobionte Käferarten (ca. 5 Stk./ha) soll die Strukturvielfalt von Waldbeständen und Diversifizierung von Lebensräumen erhöhen. Hierfür sind eine Markierung der Biotopbäume und das Belassen von „Mulmhöhlen-Bäumen“, lebenden Baumstümpfe, Bäumen mit abgebrochenen Kronen oder Zwieseln, Bäumen mit Pilzbefall, Bäumen mit starkem Epiphytenbewuchs, Methusalemen und Bäumen mit Spaltenquartieren, bizarren Bäumen im Rahmen der Pflege/ Holzernte (Nutzungsverzicht, erhöhter Holzernteaufwand) vorgesehen.

4.3.5        Totholzanreicherung:

Um das stehenden und liegenden Totholz als Lebensgrundlage für seltene Pilze, Käfer, Moose und Flechten zu erhalten sowie die Wasserspeicherfähigkeit der Waldböden und die Nährstoffnachhaltigkeit zu erhöhen, soll ca. 10m3/ha Totholz, soweit dies aus Forstschutzgründen möglich ist, belassen werden. Weiterhin soll auf Kronenaufarbeitung (<10cm) verzichtet werden.

4.3.6        Anlage und Sicherung wertvoller Biotope/Waldränder/Waldlebensräume:

Ziel ist der Erhalt der natürlichen Ausprägung der Buchenwaldgesellschaften (Luzulo Fagetum, Galio oderati Fagetum, …) und die Sicherung ihrer genetischen Ressourcen. Neben der Begrünung und Pflege von Waldrändern (Erhöhung der Strukturvielfalt und Lebensraumerweiterung für holzbewohnende und blattfressende Insekten, sowie lichtbedürftige Vogel- und Pflanzenarten, Vernetzung von Offenland und Waldlebensräumen) stehen die Sicherung und Aufwertung vorhandener, kleinstandörtlicher Waldbiotope und Sukzessionsflächen sowie die Sicherung und Pflege von Fließ- und Sickerquellen an. Hierfür wird eine Bewirtschaftung der Waldbestände entsprechend der vorherrschenden pnV (potentiellen natürlichen Vegetation) und der Entwicklung fehlbestockter Waldbestände in Richtung der pnV angestrebt. Weiterhin sollen anerkannte Erntebestände nach FoVG und Einsatz des Saatgutes im Forstbetrieb gepflegt werden sowie Licht- und Pionierbaumarten in Waldbeständen im Rahmen von Durchforstungen gefördert werden. Hinzu kommen die Anlage und Pflege von Waldaußenrändern (fruktifizierende Baum- und Straucharten, Wildobst) und der Heckenschnitt sowie die Förderung gut besonnter Waldinnenränder als Wanderkorridore und Jahreslebensraum. Kronenmaterial aus Quellbereichen soll entfernt und so die Durchgängigkeit von Quellbächen gesichert werden.

4.3.7        Förderung und Schutz seltener Waldarten (Orchideen, Wildkatze, Schwarzstorch, Schwarzspecht, Uhu, Kolkrabe):

Hier sind die Erhöhung des Anteils seltener Baumarten (Speierling, Elsbeere, Schwarznuss, Esskastanie, …), gezielte Maßnahmen zur Förderung seltener, waldlebender Tier- und Pflanzenarten sowie eine Begrenzung invasiver Arten geplant. Hierfür sind eine standortsangepasste Pflanzung und der Schutz (Einzel/Flächenschutz) lichtbedürftiger, seltener Baumarten nötig. Weiterhin sollen Offenlandflächen innerhalb des Waldes (Wildwiesen, Sukzessionsflächen, vernässte Standorte und Trockenstandorte) zum Schutz der hier vorkommenden Arten gepflegt werden und Maßnahmen zur Entfernung invasiver Neophyten (Traubenkirche, Riesen Bärenklau, …) und Neozoen vorgenommen werden.

 

4.4  Bamberger Gärtnerkultur

4.4.1        Umsetzung des Artenschutzkonzepts im Rahmen der Neugestaltung des Bamberger Hauptfriedhofs:

Friedhöfe bieten einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und übernehmen gerade in Städten eine wichtige Funktion für die Erhaltung der Biodiversität. Vor diesem Hintergrund sollen Sanierungs- und Neugestaltungs-maßnahmen im Hauptfriedhof Bamberg durchgeführt werden, die insbesondere die Lebensbedingungen der wildlebenden Pflanzen und Tiere in diesem Stadtraum verbessern. Vor dem Hintergrund der „Bamberger Strategie für Biologische Vielfalt“ ist die Umsetzung eines Artenschutzkonzepts für den Bamberger Hauptfriedhofs ein wichtiger Baustein. Das Leitziel im Umgang mit historischem Mauerwerks sollte die Erhaltung in seiner historischen und ökologischen Qualität sein.

4.4.2        Gartenpädagogik unter Berücksichtigung heimischer Sorten:

In Kooperation mit einem in Umweltbildung zertifizierten Gartenpädagogen sollen mit Kindern und Jugendlichen heimische Sorten wie Bamberger Knoblauch, Bamberger Süßholz oder Bamberger Wirsing angebaut werden. Diese Maßnahme dient der nachhaltigen Umweltbildung an ausgewählten Schulen in der Stadt Bamberg für den Zeitraum von über vier Kalenderjahren. Zielgruppen sind Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 2 bis 8 von Grund- und Mittelschulen und deren Lehrende. Im Kontext einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) soll mit dem Gempüseanbau der Nachhaltigkeitsgedanke in den Schulalltag integriert werden. Die vier Lernbereiche Ökologie (Biodiversität/Ökosystem-Diversität), Ökonomie (Saisonales und regionales Handeln), Soziales (Kommunikation, Kooperationsfähigkeit und Verantwortungsübernahme) und Kultur (Vermittlung von traditionellem Wissen durch Saat- und Pflanzgut aus der Region) fördern zentrale kognitive, affektive und psychomotorische Ziele. Die Gärten sollen je nach Voraussetzungen des Schulumfeldes unterschiedliche Gestaltungsräume umfassen: Naturraum (z.B. Streuobstwiese), Handlungsraum: (Flächen, auf denen Schüler selbstständig tätig werden können, z.B. Gewächshaus), Sinnesraum (z.B. Duft- und Tastgarten), Ruhe- und Kommunikationsraum (z.B. Bänke, grünes Klassenzimmer). Nach der Vorbereitungsphase (Auswahl der Schulen und Schülergruppen) werden die Projekt- und Lerninhalte sowie die dafür benötigten Unterrichtsstunden festgesetzt.

4.4.3        Förderung der Agrobiodiversität in Kooperation mit der Bamberger Gärtnerschaft über Testfelder, Verarbeitungsversuche, etc. mit alten Sorten:

Es sollen urbane Testfelder mit seltenen Sorten unter Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel angelegt werden. Der endemische Bamberger Knoblauch soll als Sorte erhalten und als gut vermarktungsfähiges Premiumprodukt der „gehobenen Küche“ außerhalb des Massenmarktes positioniert werden. Dabei sollen besondere Veredlungsverfahren, wie Räucherung und Fermentation, die Wertigkeit des Produktes weiter erhöhen und dem Gärtner zusätzliche Diversifikations- und Wertschöpfungsmöglichkeiten bieten. Basis für eine erfolgreiche Vermarktung sind die Organisation ausreichender Produktionskapazitäten, die Vermehrung gesunden Saatgutes und die Öffentlichkeitsarbeit. Um die Alleinstellung auch zukünftig zu garantieren, soll der Bamberger Knoblauch rechtlich geschützt werden. Mittelbar sollen die genannten Maßnahmen auch dazu führen, dass die für das UNESCO Welterbe Bamberg unabdingbaren Gärtnerflächen in der Gärtnerstadt erhalten und auch in Zukunft rentabel bewirtschaftet werden können. Denn gesellschaftliche Ernährungsmuster nehmen Einfluss auf die Entwicklung der globalen Fauna.

4.4.4        Einrichtung von Bienenwiesen in der Gärtnerstadt:

Zur Verbesserung der Blütenvielfalt in der Stadt sollen Blumen ausgesät und Freiflächen als Lebensraum für Biene, Hummel und Schmetterling naturnah gestaltet werden.

4.4.5        Einrichtung von Insektenhotels und Bienenstöcken:

Zur Stärkung der Biodiversität sollen Insektenhotels und Bienenstöcke im Stadtgebiet eingerichtet werden.

 

  1. Projektstruktur

 

Die einzelnen Projektkomponenten sollen durch das in der Stadtverwaltung Bamberg angesiedelte Zentrum Welterbe koordiniert und in der Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und von der Stadt verwalteten Stiftungen mit externen Partnern wie Kindergärten, Schulen, Gärtnern und staatlichen Stellen umgesetzt werden. Die involvierten Ämter würden die umgesetzten Maßnahmen nach ihren Möglichkeiten nach dem Auslaufen des Projeks fortführen. Die Projektumsetzung setzt somit eine gute innerstädtische Zusammenarbeit voraus, bei der Baureferat, Umweltamt, Garten- und Friedhofsamt, Amt für Bildung, Schulen und Sport sowie das Stiftungsmanagement stark involviert sind. Im Rahmen der Bewusstseinsbildungskampagne werden Kindergärten und Schulen eingebunden. Für die Entwicklung des Korridors in der Gärtnerstadt ist aufgrund der Besitzverhältnisse und des vorhandenen Fachwissens die Einbindung der Gärtnerschaft unerlässliche Voraussetzung.

 

Ein Großteil der Flächen, die für die Entwicklung der Korridore vorgesehen ist, befindet sich in Besitz der Stadt. Der geltende Flächennutzungsplan ist der Projektumsetzung zuträglich. Das Projektgebiet entspricht dem Stadtdenkmal Bamberg, das eine Größe von 469 ha besitzt zuzüglich der Klosterlandschaft, die ca. 420 ha umfasst.

 

Ein Projektsteuerer mit Fachhintergrund Umweltwissenschaften / Biodiversität soll das Projekt koordinieren. Bestandteile des Projektes sind ein übergreifendes Kommunikationskonzept sowie eine fachliche Evaluierung.

 

  1. Projektdauer

 

Die Projektdauer ist für den Zeitraum 2019 bis 2022 angesetzt. Die wichtigsten inhaltlichen Arbeitsschritte des Projekts sollen in folgendem zeitlichen Rahmen durchgeführt werden:

 

2019

Planung der Maßnahmen; Information der Öffentlichkeit

2019-2021

Umsetzung der Maßnahmen und Fortführung der Kommunikationsmaßnahmen

2022

Evaluation des Projekts

 

  1. Information und Öffentlichkeitsarbeit

 

Durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, die Bezugnahme auf Bambergs kulturelles Erbe sowie die Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten soll ein weites Spektrum der Bamberger Bürgerschaft angesprochen werden. Das Projekt und seine Ergebnisse sollen über Webseite, Broschüren, soziale Medien, einem PopUp-Infozentrum und einer Medienkampagne öffentlich kommuniziert werden.

 

Die Biodiversität und die mit ihr einhergehenden, vielfältigen Phänomene, ihre Ursachen und ihre Vernetzungen werden im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Weiterhin werden die Bedeutung der biologischen Vielfalt in der Stadt, der Sicherung der Artenvielfalt und des Schutzes der Vielfalt von Lebensräumen betont.

 

  1. Langfristige Wirkung

 

Die integrierten Artenhilfsmaßnahmen verbessern den Erhaltungszustand seltener Arten im historischen Umfeld. Die Informationsoffensive soll das Verständnis und die Akzeptanz der Stadtbevölkerung für wildlebende Arten in der Stadt fördern, insbesondere auch in der Altstadt. Potenziell artenreiche historische Landschaftsstrukturen sollen erhalten und entwickelt werden

Die Entwicklung der Biologischen Vielfalt in der Stadt ist eine Daueraufgabe, zu der sich die Stadt Bamberg mit Beschluss des Stadtentwicklungssenat vom 10.03.2010 bekannt hat (sie ist Mitglied im Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt). Eine Bundesförderung kann den strategischen Zielen der Bamberger Strategie für biologische Vielfalt enorme Schubkraft geben (durch Mittel- und Personalbereitstellung). Initiierte Maßnahmen und Projekte sollen mit Mitteln des Freistaates und städtischen Mitteln (und möglicherweise weiteren Bundesmitteln) im Rahmen der Möglichkeiten fortgesetzt werden.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

 

II.Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag mit dem Titel "Bamberger Stadtgrün – Welterbe und biologische Vielfalt" für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt zu stellen.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von EUR 1.100.000 für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben. Unter der Voraussetzung, dass das Projekt unter den Schwerpunktbereich weiterer Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) des Bundesamts für Naturschutz (BfN) fällt, muss die Verwaltung zur Implementierung des Projektes keinen Eigenanteil aufbringen.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...