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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2192-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 1 BauGB.

- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass und Ziel der Planung

Durch die Firma Auto-Scholz GmbH & Co. KG als Grundstückseigentümer der beplanten Flurstücke wurde mit Schreiben vom 27.04.2018 ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplan-Änderungsverfahrens gestellt.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 307 J unterstützt die Stadt Bamberg das Planungsansinnen des Grundstückseigentümers auf Expansion seiner Betriebsflächen. Der Bebauungsplan dient der planungs- und baurechtlichen Sicherung der Erweiterungsmöglichkeiten des ansässigen Gewerbetreibenden auf einer künftigen Gewerbefläche gemäß § 8 BauNVO.

Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

 

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 19.09.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Konzept des Bebauungsplanes Nr. 307 J in der Fassung vom 19.09.2018 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 15.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

 

 

3. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen nachfolgende Schreiben ein.

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
  1. Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 30.10.2018
  2. PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 09.10.2018
  3. Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 10.10.2018
  4. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, mit Schreiben vom 10.10.2018
  5. Bauordnungsamt / Denkmalpflege, mit Schreiben vom 15.10.2018
  6. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, mit Schreiben vom 16.10.2018
  7. Bauordnungsamt, mit Schreiben vom 17.10.2018
  8. Zweckverband Müllheizkraftwerk, mit Schreiben vom 19.10.2018
  9. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 04.10.2018
  10. Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 26.10.2018
  11. IHK Oberfranken, mit Schreiben vom 26.10.2018
  12. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, mit Schreiben vom 26.10.2018
  13. Regionaler Planungsverband, mit Schreiben vom 29.10.2018
  14. Bayernwerk Netz GmbH, mit Schreiben vom 29.10.2018
  15. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 30.10.2018
  16. Bayerischer Bauernverband, mit Schreiben vom 30.10.2018
  17. Telefonica Germany GmbH, mit Schreiben vom 31.10.2018
  18. Bürgerverein Distrikt VI, mit Schreiben vom 05.11.2018
  19. Vodafone Kabel Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 07.11.2018
  20. Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 08.11.2018
  21. Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 12.11.2018
  22. Deutscher Wetterdienst, mit Schreiben vom 06.11.2018
  23. Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 09.11.2018

 

  1. Öffentlichkeit

Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

4. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept des Bebauungsplanes Nr. 307 J vom 19.09.2018

Bedingt durch die Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben sich Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan-Entwurf. Grundsätzlich konnte allerdings an den Grundzügen der Planung festgehalten werden.

 

Bebauungsplan und Begründung

-          Auf Anregung des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung wurden genannte DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter als Hinweise in den Textteilen aufgenommen.

-          Auf Anregung des Amtes für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz wurden Festsetzungen und Hinweise zum Wasserrecht, zum Bodenschutz und zum Klimaschutz in die Planungen übernommen.

-          Auf Anregung der Telefonica Germany GmbH wurde die Richtfunktstrecke inklusive Schutzabstand sowohl in der Planzeichnung, als auch in den textlichen Festsetzungen aufgenommen. In der Begründung zum Bebauungsplan wird darauf hingewiesen, dass auf Konstruktions- und Kranhöhen entsprechend zu achten ist.

-          Auf Anregung des Entsorgungs- und Baubetriebs wurden textliche Hinweise zu den Themen Niederschlagswasser, Überflutung / Grundstücksentwässerung sowie Abfallentsorgung aufgenommen.

 

Umweltbericht

-          Der Umweltbericht wurde dahingehend ergänzt, dass für Versorgungsleitungen innerhalb des Geltungsbereichs eine unterirdische Verlegeweise festgelegt ist.

-          Zum Schutzgut Boden/Fläche wurde auf Anregung des Amts für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz ein Passus eingefügt, welcher das qualitative Ziel zur Erhaltung der natürlichen Bodenfunktion sowie zur Vermeidung von Bodenverdichtungen und mögliche Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele aufzeigt.

 

5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen und für den Bebauungsplan-Entwurf vom 06.02.2019 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 307 J vom 06.02.2019 mit dem Entwurf der Begründung vom 06.02.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 307 J vom 06.02.2019 mit dem Entwurf der Begründung vom 06.02.2019 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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