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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2193-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

1. Bamberg als „Partnerschaft für Demokratie“

 

Im Jahr 2019 feiert Bamberg „100 Jahre Bamberger Verfassung“. Es ist das Ziel der Verwaltung, dieses Jubiläum der ersten demokratischen Verfassung des Freistaates Bayern dazu zu nutzen, um für Demokratie zu werben.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert Städte und Landkreise im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!", lokale Bündnisse gegen politisch und religiös motivierten Extremismus, Demokratie- und Menschenfeindlichkeit aufzubauen und umzusetzen. In diesen „Partnerschaften für Demokratie“ kommen Verantwortliche aus der Kommune und Aktive aus der Zivilgesellschaft zusammen, entwickeln gemeinsam konkrete Handlungskonzepte und entscheiden über den Einsatz der Fördermittel.

Mit Schreiben vom 13.06.2018 hat das Bamberger Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus darum gebeten, am Interessenbekundungsverfahren für eine „Partnerschaft für Demokratie“ teilzunehmen.

Die Stadt Bamberg hat dieses erfolgreich durchlaufen und daraufhin einen entsprechenden Förderantrag für das Jahr 2019 gestellt. Mit Zuwendungsbescheid vom 20.11.2018 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Förderzusage für eine „Partnerschaft für Demokratie“ in Bamberg erteilt.

 

2. Zuwendung

Für 2019 beläuft sich die Förderung aus dem Bundeshaushalt auf insgesamt 80.000,- Euro, davon sind vorgesehen:

  • 45.000,- Euro für eine Koordinierungs- und Fachstelle bei einem freien Träger
  • 20.000,- Euro für einen Aktions- und Initiativfonds (Dieser Fonds richtet sich an erwachsene und institutionelle Antragsteller für Projekte von Vereinen, Bündnissen, Elternbeiräten usw.)
  • 5.000,- Euro für einen Jugendfonds (Dieser Fonds richtet sich an jugendliche Antragsteller für Projekte von, für und mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen)
  • 10.000,- Euro für Partizipation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit

Da es sich um das erste Förderjahr handelt, ist eine Ko-Finanzierung der Stadt Bamberg nicht erforderlich. Es sind jedoch Eigenanteile in der Form von Bereitstellung von Personal sowie von Sachmitteln für die Steuerung der „Partnerschaft für Demokratie“ (Federführung in der Projektumsetzung sowie verantwortliche Beantragung, Verwendung und Abrechnung der Bundesmittel u. a. m.) zu erbringen. Die dafür gemäß Bundesprogramm bereitzustellenden  0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) werden durch vorhandenes Personal des
Referates 1 erbracht.

 

 

3. Wie funktioniert eine Partnerschaft für Demokratie?

 

Zentral sind fünf Bausteine, die zum Gelingen einer „Partnerschaft für Demokratie“ beitragen:

 

a) Koordinierungs- und Fachstelle bei einem freien Träger

  • Berät Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Stärkung des demokratischen Gemeinwesens engagieren wollen, in inhaltlichen und förderungsbezogenen Fragen
  • Koordiniert und vernetzt die Arbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure, die an der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie beteiligt sind

 

b) Federführendes Amt in der Stadtverwaltung

  • Gewährleistet die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel
  • Verantwortet die rechtliche Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie

 

c) Begleitausschuss

    Besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Verwaltung und der lokalen Zivilgesellschaft.
    Entscheidet über konkrete Maßnahmen und Projekte (Aktions- und Initiativfonds: 20.000 Euro)

 

d) Jugendforum

    Organisiert und geleitet von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Erhält Fördermittel zur eigenständi-
    gen Umsetzung von Projekten und zur Förderung von Jugendprojekten (Jugendfonds: 5.000 Euro)

 

e) Demokratiekonferenz

    Einmal pro Jahr findet eine lokale Demokratiekonferenz statt, zu der alle relevanten zivilgesellschaftlichen  
    Akteure, entsprechende Einrichtungen und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung eingeladen wer-
   den. Die Demokratiekonferenz soll partizipativ den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Ar
   beit in der Partnerschaft für Demokratie reflektieren und bestimmen.

 

 

4. Koordinierungs- und Fachstelle

Als freien Träger für die Einrichtung einer verwaltungsexternen Koordinierungs- und Fachstelle hat die Stadt Bamberg das Evangelische Bildungszentrum in Bad Alexandersbad gewinnen können (kurz: EBZ).

Die Auswahl des EBZ erfolgte aus folgenden Gründen:

  • Das EBZ ist über seine Mitarbeiter der dort angesiedelten Projektstelle gegen Rechtsextremismus im Bamberger Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus vertreten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen somit die szenerelevanten Strukturen und Akteure langjährig und aus erster Hand.

 

  • Das EBZ verfügt über ein breites und vielfältiges Netzwerk zu zivilgesellschaftlichen, kirchlichen und staatlichen Akteuren, die sich regional, landes- und bundesweit gegen Rechtsextremismus und für Demokratiestärkung engagieren. ist überregional vernetzt. Es hat bundesweite Kontakte zu zahlreichen anderen „Partnerschaften für Demokratie“ und unter anderem direkten Zugang zu dem für das Bundesprogramm verantwortlichen Referatsleiter des Bundesfamilienministeriums. Darüber hinaus ist beim EBZ auch das Bayerische Bündnis für Toleranz angesiedelt, so dass auch bayernweit sehr gute Kontakte bestehen.


  • Das EBZ kann als neutrale Stelle auftreten. Aufgrund der Vielzahl der in Bamberg vorhandenen potentiellen Akteure im Bereich der Demokratieförderung und der damit zu erwartenden Vielzahl an Anträgen, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, dass der Träger der Koordinierungs- und Fachstelle nicht gleichzeitig auch Mittelempfänger ist.

 

  • Das EBZ betreut bereits vier „Partnerschaften für Demokratie“ in den Landkreisen Wunsiedel, Tirschenreuth und Hof sowie in der Stadt Hof. Es verfügt somit über umfangreiche Erfahrungen und Expertise, die kein anderer Träger bieten kann.

 

Diese Voraussetzungen ermöglichen es, die notwendigen Strukturen für die „Partnerschaft für Demokratie“ innerhalb der Stadt Bamberg möglichst schnell zu schaffen. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus dem Umstand, dass das aktuelle Förderprogramm nur noch bis Ende des Jahres 2019 läuft.

 

Das EBZ befindet sich im Landkreis Wunsiedel, wird jedoch ein zusätzliches Außenbüro in Bamberg einrichten, um vor Ort schnell und persönlich erreichbar zu sein. Das Büro wird sich in den Räumen der Diakonie Bamberg in der Egelseestraße 51 befinden.

Die Koordinierungs- und Fachstelle in Bamberg ist eine vom Tagesgeschäft als Tagungs- und Bildungszentrum getrennte Organisationseinheit im EBZ. Die fachliche Aufsicht und Einbindung erfolgt durch die Projektstelle gegen Rechtsextremismus, vertreten durch Herrn Martin Becher.

 

 

5.Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bamberg

 

Der Landkreis Bamberg wurde ebenfalls in das Bundesprogramm aufgenommen und ist derzeit damit befasst eine „Partnerschaft für Demokratie“ ins Leben zu rufen. Da Extremismus, Demokratie- und Menschenfeindlichkeit nicht an politischen Grenzen festzumachen sind, wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bamberg angestrebt.

 

 

6. Erste Schritte und Ausblick

 

  • Gründung eines Begleitausschusses mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft
  • Bereitstellen von Informationen und eines Antragsformulars für Projektinteressierte

 

Über das weitere Vorgehen wird künftig im Familien- und Integrationssenat berichtet werden. Insbesondere soll dort auch die Zusammensetzung des Begleitausschusses beraten werden. Die Fraktionen werden hierfür um Vorschläge von geeigneten Personen gebeten werden.

 

Die 1. Förderperiode des Bundesprogramms endet zum 31.12. 2019. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet aktuell an einer Fortsetzung, die es etwa zur Jahresmitte 2019 bekannt macht. Spätestens im Herbst 2019 ist zu entscheiden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die „Partnerschaft für Demokratie“ in Bamberg 2020 fortgesetzt werden soll.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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