Beschlussvorlage - VO/2019/2194-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO: Errichtung eines Verwaltungsgebäudes in Modulbauweise Bamberg, Pödeldorfer Str. 77, 79
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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06.02.2019
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Die Vorlage des Bauvorhabens erfolgt im Rahmen des Zustimmungsverfahrens gem. Art. 73 BayBO. Bauherr und Entwurfsverfasser ist das Staatliche Bauamt Bamberg als Baudienststelle des Freistaates Bayern. Gemäß Art. 73 Abs. 1 BayBO bedarf es daher keiner Baugenehmigung durch die sonst als Kreisverwaltungsbehörde zuständige Stadt Bamberg; solche Bauvorhaben bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Regierung (Zustimmungsverfahren). Seitens des Staatl. Bauamtes wird daher neben der durchzuführenden Nachbarbeteiligung bei der Stadt Bamberg abgefragt, ob das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt werden kann (Anmerkung: Die Zustimmung der Regierung entfällt letztlich, wenn die Stadt Bamberg nicht widerspricht und die Nachbarn dem Bauvorhaben zustimmen).
Der Neubau des Verwaltungsgebäudes soll auf dem Gelände des Präsidiums der Bereitschaftspolizei in der Pödeldorfer Str. 77/79 errichtet werden. Das dreigeschossige Bürogebäude in Modulbauweise dient als Arbeitsplatz für 40 Mitarbeiter der Bereitschaftspolizei. Im EG sind Kfz-Stellplätze untergebracht.
Größe des Bauvorhabens:
Breite:13mLänge:33m12m
Antragseingang: 26.11.2018
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.:
rechtsverbindlich seit:
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):
vorgesehene Abweichung:
Begründung:
Eigenart der näheren Umgebung: Mischgebiet (§6 BauNVO) in Verbindung mit Flächen für den Gemeinbedarf (Polizei) im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.
Außenbereich (§ 35 BauGB)
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: die Mehrheit hat unterschrieben (1 fehlt) nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 16anrechenbar:0nachzuweisen:16
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:0
Nachweis auf Baugrundstück:16 Nachbargrundstück: 0
Ablösung der Stellplatzpflicht:---
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 5anrechenbar: 0 nachzuweisen: 5
Nachweis auf Baugrundstück: nachgewiesen
Ablösung der Stellplatzpflicht: ---
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Stadtplanungsamt:
Im Zuge der städtebaulichen und bauleitplanerischen Entwicklungen der im Norden direkt angrenzenden Flächen der ehemaligen Lagarde Kaserne ist ggf. auch das Vorhaben-Grundstück selbst mit einzubeziehen.
Im Rahmen der anstehenden Bauleitplanverfahren wird der Freistaat Bayern als Träger öffentlicher Belange frühzeitig mit eingebunden und beteiligt.
Aus planungsrechtlicher Sicht kann das Vorhaben befürwortet werden.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: