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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2194-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

 

Die Vorlage des Bauvorhabens erfolgt im Rahmen des Zustimmungsverfahrens gem. Art. 73 BayBO. Bauherr und Entwurfsverfasser ist das Staatliche Bauamt Bamberg als Baudienststelle des Freistaates Bayern. Gemäß Art. 73 Abs. 1 BayBO bedarf es daher keiner Baugenehmigung durch die sonst als Kreisverwaltungsbehörde zuständige Stadt Bamberg; solche Bauvorhaben bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Regierung (Zustimmungsverfahren). Seitens des Staatl. Bauamtes wird daher neben der durchzuführenden Nachbarbeteiligung bei der Stadt Bamberg abgefragt, ob das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt werden kann (Anmerkung: Die Zustimmung der Regierung entfällt letztlich, wenn die Stadt Bamberg nicht widerspricht und die Nachbarn dem Bauvorhaben zustimmen).

 

Der Neubau des Verwaltungsgebäudes soll auf dem Gelände des Präsidiums der Bereitschaftspolizei in der Pödeldorfer Str. 77/79 errichtet werden. Das dreigeschossige Bürogebäude in Modulbauweise dient als Arbeitsplatz für 40 Mitarbeiter der Bereitschaftspolizei. Im EG sind Kfz-Stellplätze untergebracht.

Größe des Bauvorhabens:

Breite:13mLänge:33m12m     

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 26.11.2018

        vollständig:


Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.:      

rechtsverbindlich seit:      

Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):      

 

vorgesehene Abweichung:

     

Begründung:

     

Zulässigkeit nach § 34 BauGB

Eigenart der näheren Umgebung: Mischgebiet (§6 BauNVO) in Verbindung mit Flächen für den Gemeinbedarf (Polizei) im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

 

Außenbereich (§ 35 BauGB)

     

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja: die Mehrheit hat unterschrieben (1 fehlt) nein:                        nicht erforderlich

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 16anrechenbar:0nachzuweisen:16

gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:0

Nachweis auf Baugrundstück:16 Nachbargrundstück:              0

Ablösung der Stellplatzpflicht:---

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich: 5anrechenbar: 0        nachzuweisen: 5

Nachweis auf Baugrundstück: nachgewiesen

Ablösung der Stellplatzpflicht: ---

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Besonderheiten:

Stadtplanungsamt:

Im Zuge der städtebaulichen und bauleitplanerischen Entwicklungen der im Norden direkt angrenzenden Flächen der ehemaligen Lagarde Kaserne ist ggf. auch das Vorhaben-Grundstück selbst mit einzubeziehen. 

Im Rahmen der anstehenden Bauleitplanverfahren wird der Freistaat Bayern als Träger öffentlicher Belange frühzeitig mit eingebunden und beteiligt.

Aus planungsrechtlicher Sicht kann das Vorhaben befürwortet werden.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat stimmt dem Vorhaben zu und ermächtigt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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