"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2199-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.05.2017 wurde zuletzt über die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Bamberg berichtet (vgl. VO/2017/0897-51). Die weitere bundesweite Entwicklung war geprägt von sinkenden Fallzahlen, bedingt durch rückläufige Zugangszahlen sowie dem Herauswachsen der jungen Menschen aus den Jugendhilfeeinrichtungen. Auch in Oberfranken und in der Stadt Bamberg ist diese Entwicklung zu beobachten. So sank die Gesamtzahl in Oberfranken von 730 (31.03.2017) auf 400 (31.12.2018). In der Zuständigkeit der Stadt Bamberg sank die Zahl der betreuten unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen in stationären und ambulanten Hilfen zu den gleichen Stichtagen von 105 auf 24. Die Verteilung innerhalb des Regierungsbezirks Oberfranken kann der beigefügten Aufstellung entnommen werden.

 

Die Altersverteilung nach Geburtsjahrgängen stellt sich dabei wie folgt dar:

 

JahrgangAnzahl

2000  5

2001  9

2002  8

2006  1

2008  1

 

 

Die jungen Menschen stammen aus insgesamt 5 verschiedenen Nationen:

 

HerkunftslandAnzahl

Afghanistan14

Syrien  7

Eritrea  1

Ghana  1

Iran  1

 

Von den 24 jungen Menschen sind 22 in stationären Einrichtungen, sowohl innerhalb als auch außerhalb Bambergs, untergebracht. Die weiteren 2 werden im Rahmen einer ambulanten Jugendhilfe betreut.

 

Von den 24 jungen Menschen haben 6 aktuell das 18. Lebensjahr vollendet. Weitere 11 sind aktuell 17 Jahre alt und werden innerhalb der nächsten 12 Monate volljährig. Aus sozialpädagogischer Sicht werden voraussichtlich im weiteren Verlauf des Jahres 2019 weitere 13 stationäre Hilfen beendet werden. Das bedeutet entweder den Auszug in eine eigene Wohnung oder in eine Gemeinschaftsunterkunft, sofern das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Im Falle, dass ein Auszug in eine Gemeinschaftsunterkunft notwendig ist, wird von Seiten des Stadtjugendamtes der Verbleib in der Stadt oder im Landkreis Bamberg befürwortet, um bisherige Integrationsbemühungen, das soziale Netzwerk der jungen Menschen und den Schulbesuch zu erhalten. Hierzu werden rechtzeitig Absprachen mit der Regierung von Oberfranken vor einem Umzug getroffen.

 

Neben der Betreuung der oben genannten jungen Menschen hat sich als weitere Aufgabe die Prüfung der vorläufigen Inobhutnahme aus der ANKER-Einrichtung Oberfranken (AEO) in den Jahren 2017 und 2018 entwickelt. Hierzu ist nach den Regelungen des § 42f SGB VIII eine Inaugenscheinnahme durch zwei Fachkräfte sowie in Zweifelsfällen eine medizinische Altersfeststellung vorgesehen. Allein im Jahr 2018 wurden 21 uM tatsächlich vorläufig in Obhut genommen. 4 wurden aufgrund familiärer oder gesundheitlicher Gründe von einer Verteilung ausgeschlossen und sind in Bamberg verblieben. Die anderen 17 wurden bundesweit umverteilt, sind abgängig gewesen oder es wurde Volljährigkeit medizinisch festgestellt und somit die Inobhutnahme beendet.

 

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Zugangszahlen fand ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Stadtjugendamt und den aktiven Trägern AWO, Caritas und Don Bosco statt, die im Stadtgebiet Bamberg Jugendhilfeeinrichtungen für unbegleitete Minderjährige betreiben. Als Folge dieses Austausches und Reaktion auf die Entwicklung wurden bestehende Einrichtungen geschlossen und die Anzahl von seinerzeit 6 Gruppen mit 73 Plätzen auf nunmehr 2 Gruppen mit 23 Plätzen sowie 4 Inobhutnahmeplätze reduziert. Innerhalb des Stadtgebietes sind derzeit die Träger AWO und Don Bosco aktiv; die Caritas betreibt keine stationäre Jugendhilfeeinrichtung für unbegleitete Minderjährige mehr.

 

Die durch Don Bosco betriebene Gruppe für unbegleitete Minderjährige wird nach dem Abschluss der Sanierung in das erlebnispädagogische Kompetenzzentrum Wolfsschlucht umziehen. Zum Stand der Baumaßnahme und der konzeptionellen Ausrichtung kann der Gesamtleiter des Don Bosco Jugendwerks Herr Hartmann in der Sitzung Auskunft geben.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht hat zur Kenntnis gedient.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...