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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2205-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Seit vielen Jahren fordert die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern die Zusammenführung der kommunalen Schuldnerberatung und der staatlich Insolvenzberatung. Der Prüfungsbericht des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30.01.2015 hat diese Zusammenführung den Bayerischen Landtag eindeutig empfohlen. Eine Zusammenführung der beiden Beratungsstellen ist bisher daran gescheitert, dass sich der Freistaat Bayern und die kommunalen Spitzenverbände nicht über die Finanzierung einigen konnten.

 

Mit Schreiben vom 03.05.2018 hat der Bayerische Städtetag erstmals darüber informiert, dass die Bayerische Staatsregierung nun jedoch einen Gesetzentwurf zum 10.04.2018 eingebracht hat und die Aufgabe der Insolvenzberatung für den Bereich der (privaten) Verbraucherinsolvenz in dem übertragenen Wirkungskreis der kreisfreien Städte und Landkreise zum 01.01.2019 delegiert.

 

Unter Berücksichtigung der durch die Zusammenlegung entstehenden Synergieeffekte wird der Freistaat Bayern die Insolvenzberatung mit insgesamt 8,0 Mio. Euro pro Jahr fördern.

 

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2018 vom 31.07.2018 bekannt gegeben (Anlage 1).

 

Mit einem Fachtag, den der Bayerische Landkreistag, der Bayerische Städtetag und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gemeinsam am 16.10.2018 in Nürnberg ausrichteten, wurden die kreisfreien Städte und Landkreise über den Verfahrensstand, die Mittelverteilung und die Durchführungsbestimmungen informiert.

 

  1. Mittelverteilung für die Insolvenzberatung ab dem 01.01.2019:

 

  • 8,0 Mio. Euro bayernweit

 

  • Grundsockelbetrag nach Einwohnerintervallen:

-          bei bis zu 250.000 Einwohner30.000 €

-          bei bis zu 1.000.000 Einwohner60.000 €

-          über 1.000.000 Einwohner 90.000 €

 

  • Verteilung der nach Abzug des Grundsockelbetrags verbleibenden Ausgleichzahlungen erfolgt anhand der Einwohnerzahlen (Stichtag 31.12.2017)

 

Auszug aus der Übersicht:

 

Bevölkerung 12/2017

Sockel

Ausgleich

Summe

Pers.stellen

Bamberg (Krfr. Stadt)

77.179

30.000

29.334

59.334

0,59

Bamberg (Lkr)

146.584

30.000

55.714

85.714

1,13

Forchheim (Lkr)

115.681

30.000

43.968

73.968

0,89

Summe:

 

 

 

219.016 €

2,61

Die gesamte Übersicht der bayernweiten Mittelverteilung, siehe Anlage 2.

 

Der Freistaat Bayern fördert die Insolvenzberatung bis 2018 mit jährlich 4,2 Mio. EURO. Die Förderung erfolgte anhand einer gestaffelten Förderpauschale in Abhängigkeit der Anzahl der Gläubiger je abgeschlossen Fall.

  • Pauschale 1 (bis zu 5 Gläubiger)bis zu 338 €
  • Pauschale 2 (bei 6 bis 15 Gläubiger)bis zu 507 €
  • Pauschale 3 (bei mehr als 15 Gläubiger)bis zu 675 €

 

 

  1. Durchführung der Insolvenzberatung

 

Ab dem 01.01.2019

 

·         Personelle Mindestausstattung der Insolvenzberatung mit mindestens 1 VZ je 130.000 Einwohner (Stadt Bamberg 0,59 VZ Stellen)

 

·         Psychosoziale Beratung bei der Insolvenzberatung

 

Insolvenzberatung kann auch in kommunaler Zusammenarbeit („Verbünde") sichergestellt werden.

 

Ab dem 01.01.2022

 

·         In jeder Beratungsstelle ist qualifiziertes Beratungspersonal im Sinne von Art. 112 Abs. 2 AGSG in der Summe von mindestens zwei Vollzeitäquivalenten (VZÄ) vorzuhalten

 

·         Psychosoziale Beratung bei der Insolvenzberatung.

 

Kommunale Zusammenarbeit („Verbünde") ist weiterhin möglich und in vielen Fällen zur Gewährleistung der zwei VZÄ voraussichtlich erforderlich.

 

Denn bis spätestens 1. Januar 2022 ist sicherzustellen, dass pro Beratungsstelle mindestens zwei VZÄ vorgehalten werden. Die dann geltende personelle Mindestausstattung, mit mindestens zwei VZÄ je Beratungsstelle, bezieht sich nach dem Verständnis und der fachlichen Vorbereitung durch die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege Bayern (LAG Ö/F), nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände und in Abstimmung mit dem Sozialministerium auf die kombinierte Schuldner- und Insolvenzberatung und setzt voraus, dass beide VZÄ nach Art. 112 Abs. 2 AGSG qualifiziert sind.

 

Aktuelles Personal in der Schuldnerberatung:

 

  • Beschluss Sozialhilfeausschuss vom 14.02.1991:

1 Vollzeitstelle

(Finanzierung jeweils 25 % Lkr. FO/Lkr. BA/Stadt Bbg. und 25 % Eigenanteil)

 

  • Beschluss Familiensenat vom 16.10.2008:

2/3 Stelle (zusätzlich)

(Finanzierung jeweils 45 % Lkr. BA/Stadt Bbg. und 10 % Eigenanteil)

 

  1. Umsetzung für die Stadt Bamberg

 

In mehreren Gesprächen mit den Landkreisen Bamberg und Forchheim wurde dahingehend Einigung erzielt, dass man zukünftig auch die Insolvenzberatung, wie schon die Schuldnerberatung, gemeinsam sicherstellen möchte.

 

In den anschließenden Gesprächen mit den drei Trägern der bestehenden Insolvenzberatungsstellen (Caritas, Diakonie und gfi) wurde die Bereitschaft abgefragt, ob mit einer gemeinsamen Insolvenzberatung Einverständnis bestehen würde.

 

Am 14.12.2018 legten die drei Träger eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit in der Insolvenzberatung ab dem 01.01.2019 für die Landkreise Bamberg, Landkreis Forchheim und der Stadt Bamberg vor.

 

Nachdem auch alle drei Gebietskörperschaften mit der vorliegenden Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der Insolvenzberatung einverstanden waren, ist die Insolvenzberatung auch weiterhin sichergestellt.

 

Insolvenzberatungsstellen im Gebiet der drei Gebietskörperschaften:

 

  • Caritasverband für Stadt Bamberg und Landkreis Forchheim e.V.

Beratungsstellen:

Haidfeldstraße 10, Forchheim

Geyerswörthstr. 2, Bamberg

 

  • Diakonisches Werk Bamberg- Forchheim e.V.

Beratungsstelle:

Memmelsdorfer Str. 128, Bamberg

 

  • Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration gfi gGmbH

Beratungsstellen:

Bayreuther Straße 6, Forchheim

Lichtenhaidestraße 2, Bamberg

 

 

  1. Weitere Vorgehensweise

 

Es ist zeitnah eine Kooperationsvereinbarung zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Insolvenzberatung zwischen den drei Gebietskörperschaften und den drei Trägern abzuschließen. Die kommunalen Spitzenverbände haben hierfür eine Musterkooperationsvereinbarung bereitgestellt.

 

Im Hinblick auf die geforderte Verbundlösung ab dem 01.01.2022 für eine kombinierte Schuldner- und Insolvenzberatung mit mindesten zwei VZÄ je Beratungsstelle müssen die vorliegenden Tätigkeitsberichte der Schuldnerberatung und der Insolvenzberatung für die Jahr 2019 und 2020 ausgewertet werden.

 

Spätestens im Jahr 2021 muss ein Vorschlag für eine kombinierten Schuld- und Insolvenzberatung ab dem 01.01.2022 vorliegen.

 

Aus heutiger Sicht wäre eine doppelte Verbundlösung (Landkreis Forchheim, Landkreis Bamberg und Stadt Bamberg – Träger; Caritas, Diakonie, gfi) sehr sinnvoll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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