"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2210-15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat 2012 beschlossen, alle freiwerdenden und freigegebenen Konversionsliegenschaften von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu erwerben.

 

Am 18.03.2014 wurde im Konversionssenat der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“ gefasst. Das städtebauliche Ziel der Planung bestand darin, die beiden Konversionsareale „MUNA“ und Schießplatz unter Berücksichtigung der ökologischen Potentiale für die Ansiedlung von Gewerbe zu entwickeln und durch ergänzende Flächenarrondierungen eine ressourcensparende Erschließung zu ermöglichen. Auf dieser Basis wurde auch eine Zweckerklärung gegenüber der BImA, zum Erwerb des Geländes im Rahmen der sog. Erstzugriffsoption durch die Stadt Bamberg abgegeben. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte im Parallelverfahren.

 

Am 15.12.2015 erfolgte der Beschluss über die Aufstellung eines erweiterten Geltungsbereichs sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.1 bzw. § 4 Abs.1 BauGB. Die Auslegung fand vom 18.01. – verlängert - bis zum 19.02.2016 statt. Nach Überarbeitung der Planung und der zugehörigen Gutachten erfolgte im Konversionssenat am 07.02.2018 der Beschluss zur Auslegung gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, die vom 09.04 bis einschließlich 18.05.2018 durchgeführt wurde.

 

Am 30.07.2018 übergaben Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative „Für den Hauptsmoorwald“ die Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren „Für den Hauptsmoorwald“. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautete: „Sind Sie dafür, dass sämtliche gemeindliche Planungen (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 429) gestoppt werden, die der Errichtung eines Industrie- oder Gewerbegebiets im Bamberger Teil des Hauptsmoorwaldes inklusive der Flächen von Muna und Schießplatz dienen?“ Der Feriensenat stellte in seiner Sitzung am 23.08.2018 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest. Entsprechend den kommunalrechtlichen Vorgaben, musste daher innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

 

Am 18.11.2018 wurde über das Bürgerbegehren „Für den Hauptsmoorwald“ und den vom Stadtrat beschlossenen Ratsentscheid „Bambergs Zukunft: Hauptsmoorwald erhalten und Muna gestalten“ abgestimmt. Das Bürgerbegehren „Für den Hauptsmoorwald“ wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen und das erforderliche Quorum klar erreicht.

 

Aufgrund des klaren Votums für das Bürgerbegehren soll das, am 18.03.2014 bzw. am 15.12.2015 für den erweiterten Geltungsbereich erneut eingeleitete, Bebauungsplanverfahren Nr. 429 „Gewebepark Geisfelder Straße für den Bereich des ehemaligen Schießplatzes östlich der Armeestraße und den Bereich der ehemaligen MUNA östlich der Gutenbergstraße durch Beschluss des Konversionssenates eingestellt werden.

 

Damit soll auch öffentlich dokumentiert werden, dass die Stadt Bamberg nicht an dem bisherigen Planungskonzept festhält. Parallel werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative vorbereitet mit dem Ziel, gemeinsam und ergebnisoffen die Bedarfe für die Stadt Bamberg sowie die hierfür geeigneten Flächen unter Einbeziehung der Bürgerschaft zu diskutieren. Hierzu soll ein gemeinsamer Prozess organisiert und gestaltet werden. Über die Gespräche wird die Verwaltung weiter berichten.

 

Parallel soll auch das Flächennutzungsplanänderungsverfahren eingestellt werden. Hierzu darf auf die gesonderte Vorlage für den Konversionssenat am 13.02.1919 hingewiesen werden.

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Konversionssenat beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 429 "Gewerbepark Geisfelder Straße".

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...