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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2212-5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Bezirk Oberfranken hat Ende 2018 eine Bezirksarbeitsgemeinschaften Sozialplanung einberufen, um Themen der Sozialplanung und Vernetzung zwischen den örtlichen und überörtlichen Träger systematisch zu verbinden. Diese Arbeitsgemeinschaften werden aktuell bayernweit in allen Bezirken eingeführt. Dies ist u.a. aufgrund der neuen Zuständigkeits- und Aufgabenverlagerung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie des Bayerischen Teilhabegesetzes (BayTHG) notwendig geworden, um eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe sicherzustellen.

 

Die an der Bezirksarbeitsgemeinschaft beteiligten örtlichen und überörtlichen Träger betrachten den Geltungsbereich des Bezirks Oberfranken als einen funktional zusammenhängenden und gemeinsam zu gestaltenden Sozialraum. Durch interkommunale Kooperationen wirken die Mitglieder der Bezirksarbeitsgemeinschaft auf eine qualitative Weiterentwicklung und Abstimmung der infrastrukturellen Angebote und Einrichtungen in den jeweiligen oberfränkischen Versorgungsregionen hin.

 

Ziel ist die gegenseitige Unterstützung, Abstimmung und Planung bei der Schaffung inklusiver und differenzierter Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote in den einzelnen Versorgungsgebieten zur Sicherstellung eines selbstgewählten Verbleibs von Senioren und Seniorinnen und Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld oder im eigenen Ort. Es geht darüber hinaus auch um das Erkennen und Beheben von Versorgungslücken in den verschiedenen Versorgungsbereichen.

 

Für die Stadt Bamberg ist Herr Eitel vom Amt für Inklusion Mitglied der Bezirksarbeitsgemeinschaft Sozialplanung.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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