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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2216-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass der Planung

 

Dem Bau- und Werksenat liegt in derselben Sitzung am 06.02.2019 in einem früheren Tagesordnungspunkt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 211 G für das Gebiet zwischen Hallstadter Straße, Lichtenhaidestraße und Hohmannstraße zur Beschlussfassung vor. Wenn dieser Vorlage (VO/2019/2207-61) zugestimmt wird, so ist aus Sicht der Bauverwaltung der Erlass einer Veränderungssperre notwendig, um die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und die Verfolgung der planerischen Ziele zu sichern.

 

  1. Ziele der Planung

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens Nr. 211 G ist die Schaffung planungrechtlicher Voraussetzungen zur Entwicklung des Gebietes zwischen Hallstadter Straße, Lichtenhaidestraße und Hohmannstraße nach den aktuellen Zielvorstellungen. Diese sind die langfristige Sicherung gewerblich nutzbarer Flächen im Bamberger Norden, insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe, verbunden mit einer straßenseitigen Mischnutzung zur Hallstadter Straße sowie Lichtenhaidestraße hin.

 

Der gesamte Planbereich weist heterogene Nutzungen auf. Neben gewerblichen Nutzungen finden sich im Plangebiet insbesondere entlang der Hallstadter Straße auch Wohnnutzungen. Sowohl die jenseits der Hallstadter Straße als auch jenseits der Hohmannstraße gelegenen benachbarten Bereiche weisen gewerbliche Nutzungen auf. Der unmittelbar nördlich angrenzende Bereich zwischen Hallstadter Straße und Hohmannstraße ist über den Bebauungsplan Nr. 211 E ebenfalls als Gewerbegebiet definiert.

 

Um die Sicherung von Gewerbeflächen für Klein- und Mittelbetriebe erreichen zu können, ist es daher aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, die mit diesem grundsätzlichen Ziel konkurrierenden Nutzungen durch Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten sowie Bordelle und bordellartige Betriebe auszuschließen. Mit dem Ausschluss letzterer Nutzungen sollen Trading-Down-Effekte für das Gebiet verhindert werden.

 

 

  1. Veränderungssperre gem. § 14 BauGB

 

Zur Sicherung der planerischen Ziele ist es notwendig, eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu erlassen. Dabei ist es gemäß § 14 Abs. 2 BauGB möglich, auch Ausnahmen von der Veränderungssperre zuzulassen. Eine Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Satzungsbeschluss:

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Bau- und Werksenat aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634), i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für die Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22.08.1998 (GVBL. S. 796), in der zuletzt geänderten Fassung, folgende Veränderungssperre als Satzung:

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil der Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 06.02.2019).

 

§ 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

 

Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB, Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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