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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2226-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Wie angekündigt, wurde mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) der Sparten Verkauf und Portfolio Management in Bamberg am 18.01.2019 das Gespräch bezüglich des weiteren Vorgehens nach den Bürgerentscheiden am 18.11.2018 geführt.

 

Die BImA wurde durch Frau Maucher sowie Frau Komnick (beide Sparte Verkauf) sowie Herrn Mayr (Sparte Portfolio Management) vertreten.

 

In der ausführlichen Beratung wurde auch die Frage erörtert, ob und zu welchen Konditionen die Stadt Bamberg nach dem Ergebnis der Bürgerentscheide vom 18.11.2018 und dem damit verbundenen Stopp für die Planungen zur künftigen Entwicklung eines Gewerbegebietes (Bebauungsplan Nummer 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“) die Fläche von der BImA erwerben kann. Nach den Regularien, an welche die BImA im Rahmen der sogenannten Erstzugriffsoption gebunden ist, erfordert ein kommunaler Erwerb grundsätzlich eine sogenannte Zweckerklärung mit einem Nutzungskonzept. Inhaltlich muss in dieser Zweckerklärung begründet werden, zur Erfüllung welcher Aufgaben die Kommune eine bestimmte Fläche erwerben möchte. Nur soweit es sich um die Erfüllung von kommunalen Aufgaben handelt, will die BImA direkt an eine Kommune veräußern.

 

Die Stadt hat vorgeschlagen, einen pragmatischen Weg zur Wertermittlung zu finden, der auf eine aktuelle Festlegung der Nutzung vorläufig verzichtet.

 

Die BImA will diesen Vorschlag mit der Zentrale klären. Schon Ende Februar / Anfang März 2019 soll der Versuch einer Einigung erfolgen, mit dem Ziel, die Bedingungen für einen Eigentumserwerb durch die Stadt Bamberg festzulegen.

 

Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Konversionssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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