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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2230-30

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 21. November 2018 hat die CSU-Stadtratsfraktion den in Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Er thematisiert die Tatsache, dass sich insbesondere bei den Landtags- und Bezirkswahlen am 14. Oktober 2018 in vielen Wahllokalen lange Warteschlangen gebildet haben und beim Bürgerentscheid am 18. November 2018 gerade ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger den weiten Weg zu ihrem Wahllokal beklagt hätten.

 

Im Einzelnen darf auf die Anlage Bezug genommen werden.

 

Das Referat 5/Ordnungsamt nimmt zu der Thematik wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit die Anzahl der Wahllokale (und damit auch die Anzahl der Wahlhelfer) an der im Vorfeld zu erwartenden Wahlbeteiligung bzw. an der Art der zu erwartenden Stimmabgabe (Brief- oder Urnenwahl) ausgerichtet.

 

Ein Vergleich dieser Zahlen aus den vergangenen Jahren ergibt folgendes Bild:

 

Oberbürgermeisterwahl 2012:

37 Urnenwahllokale, 10 Briefwahllokale

47% Wahlbeteiligung

 

Stadtratswahl 2014:

41 Urnenwahllokale, 16 Briefwahllokale

44% Wahlbeteiligung

 

Bundestagswahl 2017:

32 Urnenwahllokale, 28 Briefwahllokale

80% Wahlbeteiligung

 

Landtags- und Bezirkswahlen 2018:

33 Urnenwahllokale, 28 Briefwahllokale

70% Wahlbeteiligung (Wahlbeteiligung 2013: 60%)

 

Bürgerentscheid 2018:

20 Urnenwahllokale, 20 Briefwahllokale

41% Wahlbeteiligung

 

Für die Europawahl am 26. Mai 2019 wird mit 33 Urnenwahllokalen und 28 Briefwahllokalen geplant. Die Wahlbeteiligung bei der letzten Europawahl im Jahr 2014 lag bei 40%.

 

Die teilweise langen Warteschlangen bei den Landtags- und Bezirkswahlen 2018 waren für die Verwaltung nicht vorhersehbar, da sich eine derart hohe Steigerung der Wahlbeteiligung im Vorfeld nicht abgezeichnet hatte (LTW 2008: Wahlbeteiligung 56 %; LTW 2013: Wahlbeteiligung 60 %).

 

Beim Bürgerentscheid ging man von einer wesentlich geringeren Wahlbeteiligung aus, was die oben stehende Reduzierung der Wahllokale begründete. Die Anzahl erwies sich auch als ausreichend. Allerdings sind durch die Zentralisierung mancher Wahllokale teils weitere Wege für die Bürgerinnen und Bürger entstanden. Bei der örtlichen Positionierung der Wahllokale im Stadtgebiet wurde beim Bürgerentscheid auf die Schulsprengeleinteilung zurückgegriffen.

 

Die nächsten Kommunalwahlen finden voraussichtlich am 15. März 2020 statt (Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahl).

Die Verwaltung schlägt vor, für diese Wahlen 41 Urnenwahllokale und ca. 30 Briefwahllokale bereitzustellen. Die Anzahl und Verteilung der Urnenwahllokale entsprächen so der Einteilung der letzten Stadtratswahl 2014. Gleichzeitig wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Anteil der Briefwähler weiter steigt.

 

Bei jeder Wahl besteht der Wahlvorstand aus 8 Mitgliedern. Zusätzlich müssen Prüfer- und Revisorengruppen für die Nachprüfung gestellt werden sowie Personal für die Gesamtorganisation der Wahl. Das bedeutet, dass für die Kommunalwahl 2020 mit einem personellen Aufwand von ca. 740 Personen pro Tag zu rechnen ist. Erschwerend kommt bei dieser Wahl hinzu, dass der Wahldienst auf 2 Tage ausgelegt ist (Wahlvorgang am Sonntag mit vollständiger Ergebnisfeststellung Oberbürgermeister-Wahl und Auswertung der Stadtratswahl bei unveränderten Stimmzetteln (Listenkreuz), Auszählung und Ergebnisfeststellung der Stadtratswahl am Montag).

 

Es wird aber immer schwieriger ausreichendes und vor allem geeignetes ehrenamtliches Personal für die Wahlen zu finden. Vor dem Hintergrund der zweitägigen Wahlauswertung ist es notwendig, dass die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter nicht ausgetauscht werden. Für diese Positionen müssen somit städtische Mitarbeiter eingesetzt werden. Externe Helfer und andere Behördenmitarbeiter scheiden somit für diese Funktionen aus.

 

Von städtischer Seite wurde hier bereits in der Vergangenheit mit einem restriktiven Kurs reagiert (Urlaubssperren, kritische Prüfung von Freistellungsanträgen etc.).

Neben einem ständigen Werben für die Sache löst all dies aber nicht das Problem, dass letztendlich zu wenige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung stehen.

 

Neben den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ca. 540 Wahlhelfer) werden zwar auch Bamberger Behörden angeschrieben und um Benennung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Wahldienst gebeten. Jedoch kann auch aus diesem Pool nicht genügend Personal gewonnen werden.

 

Die Verwaltung möchte daher die Gelegenheit der öffentlichen Diskussion nutzen und aktiv für die ehrenamtliche Wahlhilfe werben. Es ist vorgesehen, einen entsprechenden Aufruf im Rathaus-Journal zu platzieren und auch auf der Internetseite der Stadt Bamberg - Wahlamt entsprechend Werbung zu betreiben. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung auch vor, das Personal der städtischen Tochtergesellschaften Stadtwerke Bamberg GmbH und die Sozialstiftung in die Abwicklung der Wahlereignisse einzubeziehen. Eine positive Beschlussfassung des Stadtrates wäre hier ein deutliches Signal und Argumentationshilfe.

 

Nur zur Vollständigkeit, sei noch auch erwähnt, das ein Mehr an Wahllokalen und Wahlhelfern auch ein Mehr an Kosten bedeutet. Für Wahllokale fallen Miet- und Heizkosten an und die Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit sogenannte "Erfrischungsgelder".

 

Die vorgesehenen 41 Urnenwahllokale und zirka 30 Briefwahllokale werden folgende finanziellen Auswirkungen hervorrufen:

 

Erfrischungsgelder: ca. 25.280,00 EUR

Miet- und Hausmeisterkosten:             ca.   6.480,00 EUR

Verbrauchsmaterial, Versicherung und Sonstiges:         ca.   7.230,00 EUR

Personal- und Ausstattungskosten für 71 Wahllokale:       ca. 38.990,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1.    Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1.    Für die Kommunalwahlen 2020 werden 41 Urnenwahllokale und ca. 30 Briefwahllokale gebildet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Stadtwerken und der Sozialstiftung Kontakt aufzunehmen, damit diese künftig geeignete Mitarbeiter für die Wahlvorstände benennen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit aufzurufen, sich für den ehrenamtlichen Wahldienst beim Wahlamt zu bewerben.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 38.990,00 EUR für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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