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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2231-R6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Anlass

 

Im Rahmen des Umbaus und der Sanierung des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes zum Bürgerrathaus wird der bestehende Zugang des Gebäudes überarbeitet.

 

 

Gestaltung

 

Das vorhandene Vordach wird im Bestand saniert und die Treppenanlage wird erneuert und erhält Tritt- und Setzstufen aus Naturstein. Weiterhin wird ein ebenerdiger, barrierefreier Zugang mit Überdachung hinzugefügt.  Diesem werden in unmittelbarer Nähe 2 Behindertenstellplätze zugeordnet.

 

Als Teil des Wegeleitsystems dient eine ca. 2,80 m hohe, hinterleuchtete Informationsstele, dem Besucher bereits vor dem Gebäude zur Orientierung.

 

Eine Zufahrtsrampe erschließt wie bisher den tiefergelegenen Parkhof. Die Zufahrtsregelung erfolgt durch eine Schrankenanlage und einer abschließbaren Toranlage.

 

In der Mitte des Platzes werden 2 ovale Sitzinseln aus Betonfertigteilen mit Sitzauflagen aus Holz angeordnet. Diese werden jeweils mit großkronigen, schattenspendenden Laubbäumen bepflanzt.

 

 

Bushaltestellen

 

Ausgangslage

 

Im Zuge der Neugestaltung des Vorplatzes Bürgerrathaus mussten einige Bushaltestellen in ihrer Örtlichkeit verschoben werden. Um alle Bushaltestellen rund um den Vorplatz unterzubekommen, war es notwendig eine Neuordnung vorzunehmen.

 


Künftig werden die beiden Buslinien, welche direkt vor dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt zum Halten kamen in der Franz-Ludwig-Straße und in der Südlichen Promenade angeordnet und barrierefrei ausgebaut.

 

Eine Überlandlinie, welche durch die Neugestaltung aus der Südlichen Promenade verdrängt wird, wird in der Willi-Lessing-Straße vor dem Bürgerrathaus den zweimal am Tag stattfindenden Haltevorgang abwickeln. Diese Position bietet aufgrund des Rückbaues der Grünfläche eine ausreichende Aufstellfläche für wartende Fahrgäste und stellt somit keine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.

 

Bestehende Situation der Bushaltestellen

 

Die vier Bushaltestellen in zentraler Innenstadtlage liegen direkt neben dem Zentralen Omnibusbahnhof und dem künftigen Bürgerrathaus. Sie sind wichtige Haltepunkte im Liniennetz der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH. Und werden auch als Umsteigehaltestellen zwischen den einzelnen Linien genutzt. Die Bedienung der Haltestellen erfolgt in der Hauptverkehrszeit 6 - 7mal pro Stunde mit den VGN-Buslinien 911, 913, 914, 921, 922, 930 und 931. Die Linienbusse halten derzeit am Fahrbahnrand. Als Wartefläche dient der 3,00 m breite Gehweg.

 

Planungsziele

 

Der Gehweg wird für den Einbau des Sonderbordsteines auf einer Gesamtlänge von ca. 60 m angehoben. Somit kann ein barrierefreier Ein- und Ausstieg erzielt werden. Um auch eine Barrierefreiheit gegenüber den blinden und sehbehinderten Menschen herzustellen, wird im Gehweg ein Blindenleitsystem verlegt. Das Blindenleitsystem wird auch im Bereich des Vorplatzes zur barrierefreien Erreichbarkeit des Bürgerrathauses erweitert. Der Umgriff der Planung kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Förderkulisse

 

Zur finanziellen Unterstützung stellt der Freistaat Bayern Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zur Verfügung.

 

Die maximalen Zuwendungsfähigen Kosten berechnen sich aus der notwendigen Umbaulänge der Bushaltestelle multipliziert mit 2.000 €. Der Fördersatz nach BayGVFG beträgt weiterhin 50 %. Allerdings werden nun auch 5 % nach FAG gefördert.

 

Da diese Maßnahme in Eigenleistung des Entsorgungs- und Baubetriebs ausgeführt wird, werden lediglich die Materialkosten gefördert.

 

Der Entsorgungs-und Baubetrieb erstellt derzeit einen Zuwendungsantrag bezüglich der 4 Bushaltestellen, welche barrierefrei umgebaut werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme umzusetzen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 339.000.--€/brutto für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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