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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2241-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

 

Der Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" ist ein Förderprogramm im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung und wurde 2017 zum ersten Mal aufgelegt. Wichtigstes Ziel des Investitionspakts ist es, Angebote der quartiersbezogenen Integration und des sozialen Zusammenhalts zu schaffen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als Orte der Integration zu qualifizieren.

 

Dies können sowohl Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und Kindertagesstätten sein als auch Bürgerhäuser, Stadtteilzentren oder Sport- und Spielplätze. Das Bund-Länder-Programm bietet Investitionszuschüsse, um Kommunen zu unterstützen, die soziale Infrastruktur anzupassen und den sozialen Zusammenhalt aller Bevölkerungsgruppen im Quartier zu fördern. Die Förderquote von bis zu 90% der förderfähigen Kosten durch Bund (75%) und Freistaat (15%) ist besonders attraktiv.

 

Bereits im Frühjahr 2017 ist die Stadt Bamberg an die Regierung von Oberfranken herangetreten, mit der Bitte das Stadtteilzentrum "Löwenzahn" in der Katzheimerstraße in den Investitionspakt aufzunehmen. Nach anfänglichen durchaus positiven Signalen seitens der Regierung wurde das Stadtteilzentrum leider nicht in die Programmaufstellung für Oberfranken aufgenommen.

 

Unmittelbar nach Bekanntgabe der neu aufgelegten Förderung für 2019 im Rahmen des Investitionspaktes "Soziale Integration im Quartier" hat das Stadtplanungsamt erneut Kontakt mit der Regierung von Oberfranken aufgenommen und um Einschätzung der Erfolgsaussichten bei einer erneuten Bewerbung eines der Projekte in den Soziale Stadt Gebieten "Gereuth-Hochgericht" oder "Starkenfeldstraße" gebeten. Daraufhin erhielt die Stadt Bamberg die Rückmeldung, dass für Bamberg aktuell eine Einplanung des Projekts Stadteilzentrum/Starkenfeld angestrebt wird. Das Programm befinde sich derzeit in Aufstellung, so dass das Ergebnis abzuwarten bleibt. Es wurde anerkannt, dass das Stadtteilzentrum im Sanierungsgebiet "Starkenfeld" seit langem gute Arbeit in Form vielfältigster Aktivitäten leistet. Die bescheidenen Verhältnisse würden eine entsprechende Aufwertung verdienen.

 

Bis Mitte 2005 war in der Katzheimerstraße ein Drogeriemarkt angesiedelt. Nach kurzer Umbauphase durch die Stadtbau GmbH wurde im Januar 2006 das Stadtteilzentrum eröffnet. Damals gab es eine Förderung aus dem Programm „Soziale Stadt“ und die Räume konnten provisorisch und mit vergleichsweise wenigen Mitteln umgebaut werden (rund 60.000€ Umbaukosten). Im Januar 2018 wurde zwischen den Trägern „Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim“, „iSo gemeinnützige Gesellschaft mbH“ und der Stadt Bamberg ein Kooperationsvertrag geschlossen. Beide Träger engagieren sich erfolgreich im Stadtteilzentrum „Löwenzahn“. Neben den Synergieeffekten im Rahmen des stadtteilübergreifenden Quartiersmanagements sollen Parallelangebote vermieden und die Zusammenarbeit verstärkt werden. Die 2005/2006 provisorisch aufgeteilten Räumlichkeiten erschweren ein Zusammenwachsen. Die Belichtung der Räume ist teilweise grenzwertig, das Heizsystem unökonomisch. Seitens der Verwaltung wird eine Aufnahme in den Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" nach wie vor ausdrücklich unterstützt.

 

Parallel zu den Abstimmungen zwischen der Verwaltung und der Regierung von Oberfranken wurde seitens der GAL-Stadtratsfraktion am 29.01.2019 ein Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.01.2019 gestellt. Es wurde beantragt, die Möglichkeit zur Stellung von Förderanträgen im Investitionspakt Förderanträge zu prüfen, als mögliche Projekte wurden die "Alte Seilerei", die "Posthalle als Teil des Kulturquartiers Lagarde" und auch das "Stadtteilzentrum Löwenzahn in der Katzheimerstraße" genannt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 29.01.2019 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß          behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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