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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2249-491

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 31. Januar 2019 beantragt der Familienbeirat der Stadt Bamberg (Antrag Nr. 2019-27), dass neben der Kita-Offensive auch die steigende Nachfrage von Eltern nach ganztägigen
Bildungs- und Betreuungsangeboten für Schulkinder im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf intensiver in den Blick genommen werden solle. Der Familienbeirat unterstützt dadurch ein politisches Ziel der Stadt Bamberg.

Die aufgeworfenen Aspekte des Antrags werden wie folgt beantwortet:

 

  1. Anzahl der Betreuungsplätze

 

Die Stadt Bamberg als Sachaufwandsträger der Grundschulen sowie einiger weiterführenden Schulen  - im Bereich der Gymnasien gemeinsam mit dem Landkreis Bamberg – ist beim Angebot ganztägiger schulischer Bildungs- und Betreuungsangebote auf die enge Zusammenarbeit mit den Schulleitungen (und deren Aufsichtsbehörden) sowie den externen Partner, die i.d.R. für die Durchführung der
Ganztagsangebote verantwortlich sind, angewiesen. Änderungen der Angebotsformen bzw. der Zahl der angebotenen Gruppen sind nur nach gemeinsamer Absprache möglich. Davon ausgenommen sind Horte, die als eigenständige nichtschulische Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung gesehen werden müssen.

Die Stadt Bamberg arbeitet an dem Ziel, gemeinsam mit den genannten Akteuren, ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für die Erreichbarkeit der im Antrag so genannten
„Betreuungsorte“. Ein Beispiel hierfür ist das Ganztagesticket, das im neuen Grundschulverbund
Bamberg-Berggebiet eine kostengünstige Mitfahrt im freigestellten Schulbusverkehr gewährleistet.

 

 

 

  1. Ferienbetreuung

 

Hortangebote decken Ferienzeiten mit ab. Gleiches gilt auch für hortähnliche Schulkindbetreuungs-angebote in Kindertagesstätten. Dem Problem der fehlenden Ferienbetreuung bei schulischen
Ganztagsangeboten nimmt sich die Verwaltung bereits an: In den Sommerferien 2019 ist als Pilotprojekt ein Ferienangebot zur Ergänzung der Mittagsbetreuung im Stadtteil Gaustadt geplant. Eine
Bedarfsabfrage wurde in enger Abstimmung zwischen der Schule, dem Träger der Mittagsbetreuung und dem Bildungsbüro konzipiert und inzwischen durchgeführt, um realistische Bedarfe ermitteln zu können. Derartige Abfragen können -vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den
Bamberger Stadtrat-  mittelfristig auch auf andere Bamberger Schulen ausgeweitet werden.

 

  1. Ausbau vielfältiger Betreuungsangebote

 

In Bamberg umfasst das Angebot aktuell Horte (und hortähnliche Schulkindbetreuungsangebote in
Kindertagesstätten), gebundene Ganztagsklassen, offene Ganztagsgruppen sowie Mittagsbetreuungsgruppen ausschließlich an Grundschulen. Diese Angebotspalette soll auch in Zukunft erhalten bleiben. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass im Grundschulbereich die Nachfrage nach gebundenen
Ganztagesangeboten stark nachlässt. Ob ein solches Angebot aufrechterhalten bzw. weiterentwickelt werden kann, wird derzeit geprüft. Ebenso gibt es derzeit Überlegungen der Verwaltung, insbesondere mit den Schulleitungen der Grundschulen, ob Umstiege von Mittagsbetreuung auf offene Ganztagesgruppen zielführend sein könnten. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die räumlichen Anforderungen bei offenen Ganztagesangeboten deutlich höher sind als bei den Mittagsbetreuungen. Das
bedeutet ganz konkret, dass an jeder einzelnen Schule geprüft wird, ob die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind oder ggf. geschaffen werden können. Die Zunahme der Regelschülerinnen und -schüler und damit verbundene Klassenmehrungen verschärfen aber derzeit die Raumsituation in einigen
Schulen.

Bezüglich des Ausbaus von Hortangeboten laufen derzeit Gespräche mit externen Trägern. Konkretere Aussagen sind derzeit noch nicht möglich.

 

  1. Quantität und Qualität

 

Auch nach Ansicht der Stadtverwaltung Bamberg müssen beide Aspekte gleichzeitig in den Blick
genommen werden. Im Bereich der Anzahl angebotener Plätze kann die Stadtverwaltung gemeinsam mit den weiteren Akteuren gestaltend tätig werden. Im Bereich der Qualität des eingesetzten Personals hat die Stadt dagegen wenige Einflussmöglichkeiten. Um aber die Rahmenbedingungen (z.B. Abläufe bei der Essensausgabe, benötigte Materialien) zu verbessern, werden derzeit mit den Schulen, die offene bzw. gebundene Ganztagsklassen anbieten, intensive Gespräche geführt, wie die finanzielle
Unterstützung der Stadt Bamberg als Sachaufwandsträger künftig aussehen kann. Grundsätzlich
unterstützt die Stadtverwaltung Vorschläge aus den Reihen der Schulfamilien, offene Ganztagsangebote auszubauen.

 

 

 

  1. Strategiepapier

 

Bereits im Januar 2018 wurde eine Bestandsaufnahme vorgelegt und verwaltungsintern diskutiert.  Zudem wurde der AK „Ganztagsangebote“ mit neuem Leben gefüllt, um gemeinsam mit den Schulen
zukunftsfähige Konzepte zu entwickeln.

Dabei müssen einige Prämissen benannt werden:

a)      Regelunterricht geht immer vor schulischen Angeboten ganztägiger Bildung und Betreuung.

b)      Aus finanziellen Erwägungen heraus können nicht für alle Funktionalitäten eigene zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr ist zuallererst das vorhandene
Raumangebot möglichst optimal zu nutzen. (Multifunktionalitäten)

c)      Wo zusätzliche Räumlichkeiten benötigt werden, wird die Verwaltung auch weiterhin – zumindest als Interimslösungen – Möglichkeiten der Nutzung schulexterner Räumlichkeiten prüfen. (Beispiel: altes Rathaus in Gaustadt)

d)      Beim Bau von Containern bzw. der Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten durch Um- oder
Anbauten an Schulen sind die planerischen Vorlaufzeiten zu berücksichtigen. Solche Maßnahmen – für die ebenfalls erst die haushalterischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen – sind eher als mittelfristige Lösungen zu sehen.

 

Gemeinsam mit dem Familienbeirat, den Schulen und den weiteren Partnern hat die Stadt Bamberg ein hohes Interesse, dass Angebote bedarfsgerecht in ausreichender Zahl unterbreitet werden können und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

  1. Der Kultursenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Antrag des Familienbeirats vom 31. Januar 2019 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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