"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2252-R4

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

  1. Sitzungsvortrag:

 

Nach den Kulturförderrichtlinien vom 1. Januar 2009 legt das Kulturamt hiermit den Jahresbericht zur Kulturförderung 2018 vor (Anlage 1). Er enthält eine Übersicht über kulturfördernde Zuweisungen im vergangenen Jahr, die in Form von institutioneller Förderung, Projektförderung, Raumförderung, Sonderförderung, Ankaufförderung und kultureller Förderung aus Mitteln der Weltkulturerbestiftung gewährt wurden. Diagramme zur Förderverteilung auf die einzelnen Sparten verdeutlichen den Einsatz der Fördermittel. Fehlt im Feld "Auszahlungen" noch eine Eintragung, steht die Abrechnung der Förderung durch den Fördernehmer noch aus. Für die Bildung der Gesamtsumme wurden die ausbezahlten Beträge deshalb mit den noch offenen Förderbeträgen aus der Spalte "bewilligt" summiert.

 

Außerdem werden die Fördervorschläge der Verwaltung für die institutionelle Förderung 2019 dem Kultursenat zur Entscheidung vorgelegt. Die Einzelaufstellung der Förderleistungen in der Anlage 2 zu entnehmen. Die Bewilligungen erfolgen nach Genehmigung durch den Kultursenat, vorbehaltlich der endgültigen Freigabe der Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 30000.70000 (Globalbetrag), im          Herbst 2019.

 

Beabsichtigt ist derzeit die Überarbeitung der aktuell geltenden Kulturförderrichtlinien von 2009. Dabei soll die Auswertung der Erhebungen, die derzeit im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung vorgenommen werden, in die Förderreform eingearbeitet werden. Bis zum Herbst 2019, voraussichtlich zur Oktobersitzung des Kultursenates, ist vorgesehen, einen Entwurf der neuen Richtlinien dem Senat vorzustellen.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

  1. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Vom Kulturförderbericht 2018 wird Kenntnis genommen.
  2. Die vorgeschlagenen institutionellen Förderungen 2019 werden der Anlage 2 entsprechend genehmigt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 147.752,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...