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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2254-45

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Seit vielen Monaten arbeitet die Verwaltung an der so genannten Kulturentwicklungsplanung. In verschiedenen Phasen wurden zahlreiche Daten erhoben und gebündelt:

 

Bisher sind erfolgt:

 

Publikumserhebung
(Einschätzung Bambergs als Kulturstadt seitens des Kulturpublikums in Stadt und Landkreis Bamberg)

Museumsentwicklungsgutachten
(Ausführliches Gutachten zu Profil- und Standortfragen der musealen Landschaft in der Stadt Bamberg, einschließlich Überlegungen zum Bereich Ausstellungswesen/Bildende Kunst)

 

Längsschnittanalyse des Veranstaltungskalenders
(Überblick über das Veranstaltungsangebot mit quantitativen Komponenten; Wie viele Veranstaltungen haben wir wann, von wem, in welchen Sparten und gibt es hier Entwicklungen in den letzten Jahren)

 

Analyse verschiedener Entwicklungsdeterminanten:
- Finanzbericht
- Demografieskizze
- Analyse bisherige Planungsprozesse auf Kulturinhalte (SEK, Tourismuskonzept)
 

Analyse aktueller Herausforderungen der Kultur- und Gesellschaftspolitik (Inklusion, Digitalisierung, Kooperation u.a.) – gleichzeitig Einbezug dieser Themenfelder in die Erhebungsmethoden

 

Schriftlicher Erhebungsbogen Kultureinrichtungen

Profil von Einrichtungen im Kulturbericht; Stärken-Herausforderungen einzelner Institutionen

 

Schriftlicher Erhebungsbogen Kulturakteure, -initiativen und –vereine

Kommentare und Workshops zur Situation einzelner Sparten (Musik, Literatur, Freie Darstellende Kunst) Profil Veranstaltungslandschaft und Kulturakteure im Kulturbericht; Material für Stärken-Herausforderungen-Analyse

 

 

Aktuell laufen:

 

Qualitative Experteninterviews

Stärken und Herausforderungen der Kulturstadt; „große Fragen“; Handlungsfelder; Material für Stärken-Herausforderungen-Analyse

Die umfangreichen Erhebungen gehen aktuell in die letzte Phase, in der noch qualitative Interviews mit Kulturfachleuten und ausgewählten Schlüsselfiguren der Kulturstadt Bamberg geführt werden.

 

 

Ausblick:

 

Von Ende März bis Ende Mai 2019 erfolgt dann die finale Auswertung und Zusammenführung sämtlicher Erkenntnisse. Voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni kann dann der so genannte Bestandskatalog und Kulturbericht als Information und Grundlagenpapier mit den Fraktionsvertretern, den Fachleitungen der städtischen Einrichtungen und einer interdisziplinären Debattengruppe diskutiert werden.

 

Damit erfolgt gleichzeitig der Auftakt weiterer partizipativer Formate. In drei geschlossenen Gruppendiskussionen werden die Ergebnisse der Auswertungen auf den Prüfstand gestellt, ergänzt und untermauert. Zudem in offenen Kultursprechstunden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Diese Maßnahmen sind für den Zeitraum Mai bis Juli vorgesehen, so dass auf  Basis der Ergebnisse der Debatten im Herbst und Winter die Maßnahmen Leitbildentwicklung, Leitziele und Handlungsfelder sowie
-empfehlungen angegangen werden können.

 

Die Kulturentwicklungsplanung ist in diesem Sinne als Prozess zu verstehen, nicht als in einem einmaligen Ergebnispapier abgeschlossene Maßnahme. Bewusst ist die Federführung daher intern angelegt und sind auch die vielen operativen Schritte maßgeblich aus der Verwaltung heraus bewältigt worden. Lediglich für bestimmte Teilbereiche (insbesondere Museumsgutachten) sowie zur methodischen Begleitung und die Nutzung externer Expertise zur Kulturentwicklungsplanung allgemein und als Außenperspektive gibt es externe Unterstützung. Bestimmte Bereiche und Notwendigkeiten wurden inzwischen strukturell hinterlegt oder mit Projektansätzen begonnen, wie z.B. die Einführung strategischer Komponenten im optimierungsfähigen Finanzmanagement der Kultureinrichtungen oder eine Einstiegsmaßnahme zu einem kulturellen Querschnittsthema wie Erinnerungskultur. Eine zunehmende Verzahnung der theoretisch-strategischen Ansätze mit praktischen Handlungsweisen wird angestrebt. Entsprechend soll auch die Diskussion der Förderrichtlinien nun auf  Basis der baldigen Ergebnisse erfolgen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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