Beschlussvorlage - VO/2019/2271-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. K 10 für den Flugplatz Bamberg - Breitenau zwischen Bundesautobahn A 73, Memmelsdorfer Straße, Zeppelinstraße u. Kemmerstraße - Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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03.04.2019
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I.Sitzungsvortrag:
Nach Aufgabe der militärischen Hauptnutzung auf der ca. 90 ha großen Fläche wurde zur Sicherung der planerischen Ziele und der zukünftigen Entwicklung das Bebauungsplanverfahren Nr. K 10 mit Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre durch Empfehlung des Bau- und Werksenates vom 04.07.2012 und Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2012 (VO/2012/0246-61) eingeleitet.
Die Stadt Bamberg konnte in der Zwischenzeit den Flugplatz von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erwerben. Als Betreiber des Flugplatzes zeichnen die Stadtwerke Bamberg verantwortlich.
Sowohl die Sicherstellung des Flugbetriebs als auch die Sicherung der Entwicklung des Sonderlandeplatzes sind durch die Eigentümerschaft der Stadt Bamberg gewährleistet, weshalb auf eine Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens verzichtet werden kann.
Der Bebauungsplan Nr. K 10 soll daher eingestellt werden.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Bau- und Werksenat beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. K 10 für den Flugplatz Bamberg - Breitenau zwischen Bundesautobahn A 73, Memmelsdorfer Straße, Zeppelinstraße u. Kemmerstraße, sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.07.2012.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: