"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2286-23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschlüssen des Finanzsenates vom 28.03.2017 sowie des Stadtrates vom 29.03.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Planungen zur Sanierung des Schlosses Geyerswörth mit einem Kostenvolumen von rund 16,8 Mio. € in Auftrag zu geben bzw. die vorgeschriebenen Vergabeverfahren für Planer einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits definiert, dass die derzeitige Nutzung des Gebäudes mit Verwaltungsräumen auch künftig beibehalten werden soll.

Anlässlich der erneuten Berichterstattung im Dezember 2018 (vgl. Sitzungsvorlage VO/2018/2043-23 Finanzsenat am 05.12.2018 und Vollsitzung am 12.12.2018) wurde die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Unter anderem wurde damals darauf hingewiesen, dass der erste Bauabschnitt zunächst nutzungsneutrale Maßnahmen (Dach- und Fassadensanierung) umfasst, so dass immer noch ein, wenn auch kleines, Zeitfenster für eine alternative Nutzung offen gehalten werden kann.

Als alternative Nutzung wurde im Laufe des Jahres 2018 insbesondere die Unterbringung der Sammlung Götz in den Räumen des Schlosses Geyerswörth untersucht.  Weiterhin wurde die Bausubstanz und Machbarkeit im Hinblick auf verschiedene andere künstlerische oder museale Zwecke überprüft.

Ein weiteres Abwarten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Alle Planungen und Finanzierungsüberlegungen sind zwischenzeitlich so weit vorangeschritten, dass nun eine abschließende Entscheidung getroffen werden sollte.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein für Ausstellungs- bzw. Museumszwecke notwendiges Raumprogramm nur mit einem enormen finanziellen und baulichen Aufwand teilweise erfüllt werden kann. Neben den eigentlichen Ausstellungsflächen wären eine Vielzahl von zusätzlichen Räumen für z. B. Verwaltung, Museumspädagogik, Museumsshop und Café sowie für Lager und Werkstätten einzuplanen. Notwendige Einrichtungen wie ein Lastenaufzug oder Depoträume könnten vor Ort nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Nutzungsanforderungen an ein Museum weichen grundlegend von den Anforderungen an ein Verwaltungsgebäude ab.

 

Zum einen sind die baurechtlichen Anforderungen als Versammlungsstätte und Sonderbau zu berücksichtigen, welche vor allem erhöhte Anforderungen an den konstruktiven Brandschutz stellen, die in der historischen Bausubstanz nur erschwert umzusetzen sind.

Zum anderen liegen die Anforderungen an Nutzlast (Exponate und Besucher), Einbruchsicherheit, Sonnenschutz, Klimatisierung und den sachschützenden Brandschutz um ein Vielfaches höher.

 

Allein auf Grund des umfangreichen musealen Raumprogramms ist eine gemeinsame Nutzung als Museum und Verwaltungsstandort ausgeschlossen.

Die Entscheidung kann also nur zugunsten einer alleinigen Nutzung als Museum oder Verwaltung fallen. Aus Sicht der Verwaltung sind deshalb weitere Überlegungen zu einer musealen Nutzung nicht mehr zielführend.

Solche Überlegungen würden einen umgehenden Planungs- und Baustopp bedingen mit nicht absehbaren Folgen für Planung, Kosten, Zeitplan und Förderhorizont. Exemplarisch können hier genannt werden:

 

Planung:

  • neues VgV-Verfahren, da planerisch andere Voraussetzungen und Anforderungen
  • neuer Bauantrag „Sonderbau Museum“
  • keine weitere Entwicklung im Bereich „Leinritt“, da Umzug des Baureferats entfällt

 

Kosten:

  • Nichterfüllung / Schadenersatz aus bestehenden Planer-Verträgen
  • Neuvergabe von höherwertigen Planungsleistungen
  • deutlich höhere Investitionskosten in 2-stelliger Millionenhöhe für
  • Technik, Brandmeldeanlagen, Einbruchschutz
  • Klimatisierung und Verdunkelung (UV- und IR-Schutz)
  • Einbindung in historische Bausubstanz
  • deutlich höhere Unterhalts- und Betriebskosten im jährlich 7-stelligen Bereich

 

Zeit:

  • Entwicklung eines Museums- oder Ausstellungskonzeptes
  • Machbarkeitsstudien zu den Themen Statik / Belastbarkeit der Böden und Decken, Raumorganisation, technische und räumliche Bedarfe und Umsetzbarkeit
  • komplette Neuplanung ab Leistungsphase 1 HOAI

 

Förderung / Finanzierung:

  • Hinfälligkeit der bisherigen Finanzierung und Kalkulation
  • teilweiser oder vollständiger Verlust der Fördermittel

 

Aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, die bisherige Beschlussfassung zu bestätigen und als Sanierungsziel die ausschließliche Nutzung des Schlosses Geyerswörth zu Verwaltungszwecken festzulegen. Eine Nutzung der Räume für kulturelle Zwecke wird nicht weiter verfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

Dies gilt auch für eine mögliche Verlagerung der Wechselausstellungen von der Villa Dessauer in das Schloss Geyerswörth, wie von Herrn FDP-Stadtrat Pöhner mit Schreiben vom 15.01.2019 beantragt. Wir möchten in diesem Zusammenhang daruaf hinweisen, dass aus vielfältigen Gesprächen mit Kunstschaffenden und –kennern sich die Einrichtung insbesondere wegen ihres baulichen  Erscheinungsbildes großer Beliebtheit erfreut und einen hohen Stellenwert  in der Kunstszene genießt.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a)        Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

b)        Der Stadtrat bestätigt die bisherige Beschlusslage, wonach die derzeitige Nutzung des
       Schlosses Geyerswörth mit Verwaltungsräumen beibehalten werden soll.

 

c)Der Antrag von Herrn FDP-Stadtrat Pöhner vom 15.01.2019 ist hiermit geschäftsordnungsnungsmäßig behandelt.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...