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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2302-62

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Beratungsfolge

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  1. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Es ist die Errichtung eines offenen, mit Kreuzstockfenstern über gefelderten Brüstungen versehenen Gartenpavillons auf oktogonalem Grundriss mit biberschwanzeingedecktem Mansardzeltdach in der Architektursprache des 18. Jahrhunderts geplant. Das Tragwerk und die Wände bestehen aus Holz, die Fenster sind bleiverglast. Zugang bzw.  Bodenplatte  werden  in Ziegelsteinen bzw. Fliesen ausgeführt. Der Aufstellungsort liegt im südlichen Zwickel des Grundstücks. Der Pavillon wird als Freisitz genutzt.

     

Größe des Bauvorhabens:

Breite:8,75 mLänge:8,75 m6,35 m     

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 26.09.2018

        vollständig: 02.11.2018

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

Außenbereich (§ 35 BauGB)

Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB.

 

Dargestellt ist eine Grün- und Freifläche für landwirtschaftliche Zwecke. Nachrichtlich übernommen wurde ein Naturdenkmal. Teilbereiche der Grundstücksfläche sind mit dem Biotop Nr. 21 gem. Art. 21 BayNatSchG belegt.

 

Teilplan Landschaftsplan:

Dargestellt ist eine land- und forstwirtschaftliche Fläche in Form einer Ackerbaufläche. Nachrichtlich übernommen wurde ein Naturdenkmal. Teilbereiche der Grundstücksfläche sind mit dem Biotop Nr. 21 gem. Art. 21 BayNatSchG belegt.

 

Die geplante Nutzung entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, da es sich nicht um eine privilegierte Nutzung für landwirtschaftliche Zwecke handelt.

Der nahe gelegene Barockbau Aufseßhöflein 1 ist ein in baukultureller, architektonischer und denkmalpflegerischer Sicht bedeutendes Einzeldenkmal, das mittlerweile nach aufwändiger Sanierung für Kunstausstellungen und Veranstaltungen mit Büro und Wohnung genutzt wird.

Die vorliegende Planung sieht eine maßvolle Ergänzung der Nutzung vor. Es steht nicht zu befürchten, dass durch die geplante Ergänzung der Gartenanlagen und der Bestandsbebauung der Schutz des Außenbereichs nicht mehr gewahrt bleibt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Aus planungsrechtlicher Sicht kann das Vorhaben daher befürwortet werden.

 

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: der Eigentümer der Gleisanlage erhält Ausfertigung der Baugenehmigung

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich:      0anrechenbar:                   nachzuweisen:                   

gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:     

Nachweis auf Baugrundstück:      Nachbargrundstück:                   

Ablösung der Stellplatzpflicht:     

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich:      0anrechenbar:                            nachzuweisen:      

Nachweis auf Baugrundstück:      

Ablösung der Stellplatzpflicht:      

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Besonderheiten:

Naturschutz: es bestehen keine Einwendungen.

     

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja in der Nähe eines Einzeldenkmals

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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