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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2304-61

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Beratungsfolge

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- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1.Anlass der Planung

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. K 11, der seit dem 24.07.2013 rechtsverbindlich ist, wurde die planungsrechtliche Grundlage für die ersten Ansiedlungsvorhaben der Firma Brose geschaffen. Nachdem sich der geplante Ausbau des Standortes nun weiter konkretisiert hat, soll für das Gesamtvorhaben in einem neuen Bebauungsplanverfahren die planungsrechtliche Basis erarbeitet werden.

 

In der ersten Ausbaustufe wurden 2014  auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. K 11 zwei Gebäude in Form eines Sozial- und eines Bürogebäudes auf dem Firmengelände errichtet. Durch die zwischenzeitlich überarbeitete Masterplanung der Fa. Brose und die damit im Zusammenhang stehende zweite Ausbaustufe liegen Erkenntnisse und Rahmenbedingungen vor, die das Erfordernis eines ergänzenden Bebauungsplanes nach sich ziehen.

 

Grundsätzlich wäre der geplante zweite Bauabschnitt bezogen auf den baulichen bzw. planungsrechtlichen Umfang derzeit auch mit dem Bebauungsplan Nr. K 11 umsetzbar, allerdings ist durch das zu erwartende höhere Verkehrsaufkommen bereits bei Nutzungsaufnahme des zweiten Bauabschnitts eine verkehrliche Ertüchtigung an den örtlichen vorhandenen Verkehrsanlagen  (Memmelsdorfer Straße, Zeppelinstraße und Berliner Ring) erforderlich.

 

Aufgrund der o. g. verkehrlichen Anforderungen ist es u. a. notwendig, eine leistungsfähige Verkehrsanbindung an die Memmelsdorfer Straße zu schaffen und eine Ertüchtigung des Anschlusspunktes im Bereich Zeppelinstraße/Berliner Ring vorzunehmen.

 


Durch die geplante verkehrliche Ertüchtigung am Knotenpunkt Zufahrt Brose-Gelände/Zeppelinstraße/Berliner Ring und der damit im Zusammenhang stehenden Änderung des Trassenverlaufs der Zeppelinstraße sind noch weitere Flächen zwischen Berliner Ring und südwestlich der Zeppelinstraße planerisch mit zu berücksichtigen. 

 

Der an dieser Stelle rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. K 2 v. 09.04.1976 setzt hier landwirtschaftliche Flächen fest, betroffen sind die Flurnummern 6060/1, 6059, 6058/4, 6058/5, 6056/1, 6055/1. Planerisches Ziel für diese Flächen ist die Umnutzung in gewerbliche Flächen.

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. K 11 wird durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. K 11 A ebenfalls  in Teilbereichen überplant.

 

 

2.Lage und Umgriff des Plangebiets

 

Das Planungsgebiet liegt im nordöstlichen Bereich Bambergs zwischen Berliner Ring und Memmelsdorfer Straße und auf südwestlichen Teilflächen des Flugplatzes an der Breitenau. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt in Luftlinie ca. 3 km, zum Bahnhof ca. 1,8 km, zur  Autobahn A 70 ca. 1,7 km und zur Autobahn A 73 ca. 1,5 km.

 

Der Sonderlandeplatz Bamberg Breitenau liegt unmittelbar benachbart zum Plangebiet.

 

Die Fläche umfasst eine Gebietsgröße von ca. 6,46 ha der Gemarkungen Bamberg und Memmelsdorf, begrenzt wird das Gebiet durch folgende Flächen:

 

-Südwesten / Berliner Ring (St 2244)

-Nordwesten / Einmündungsbereich Berliner Ring / Zeppelinstraße u. Erschließungsstraße               ehemaliges Plärrer-Gelände, Flugplatz u. Sportflächen (Tennispark)

-Norden / Tennispark mit Parkplatz, Gebäude- und Freiflächen

-Osten / Memmelsdorfer Straße und Radweg

-Süden / Kreuzungsbereich Berliner Ring / Memmelsdorfer Straße

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich die nachfolgend aufgelisteten Flurstücksnummern:

 

Gemarkung Bamberg:

 

6002/1 u. -18; 6055/1; 6056/1; 6058/4 u. 5; 6059; 6060/1; 7501/4; 7501/60; -/63 u. -/64.

 

Gemarkung Memmelsdorf:

 

549, 549/7, -/11, -/15 ,-/18 u. /19, -/29 bis -/31, -/34; bis -/36, -/38; 556; 556/2 u. -/3.

 

 

3.Planungsrecht

 

Wie bereits erwähnt, existiert für einen Großteil der geplanten Brose-Entwicklung bereits Planungsrecht in Form des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. K 11. Teilbereiche des Geltungsbereichs werden überplant.

 

Bei den im Norden unmittelbar anschließenden Flächen handelt es sich um Grün- und Freiflächen, Teile dieser Flächen gehören zu den baulichen Anlagen des derzeit noch bestehenden Tennisparks. Im Flächennutzungsplan Teilplan „Art der Nutzung“ sind die Flächen als Grünflächen dargestellt. Im Teilplan Landschaftsplan ist eine eingeschränkt zugängliche Grünfläche dargestellt.

 


Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. K 11 A, die derzeit noch Teilflächen des Sonderlandeplatzes sind, sind im Teilplan Art der Nutzung noch als Sonderbauflächen Bund (SO BUND) in Form einer militärischen Anlage dargestellt. Der Teilplan Landschaftsplan stellt Siedlungsbereiche in Form eines Sondergebietes für den Bund dar. Als landschaftliche Gliederungselemente sind diese zudem ein Bestandteil von Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Klima.

 

4.Ziel der Planung

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. K 11A soll das bereits bestehende Planungsrecht fortgeschrieben und erweitert werden. Durch diese bauleitplanerische Maßnahme soll die planungsrechtliche Grundlage für den weiteren Ausbau des Firmenstandortes der Firma Brose und dessen angemessene Erschließung geschaffen werden. 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. K 11 A für das im Plan des Stadtplanungsamt vom 03.04.2019 abgegrenzte Planungsgebiet.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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