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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2306-A6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Zum Thema Ferienwohnungen hat die Verwaltung zuletzt ausführlich am 13.06.2018 im Bau- und Werksenat berichtet. Auf den damaligen Sachvortrag wird ausdrücklich Bezug genommen:

 

  1. Für den Zeitraum der Jahre 2016 bis Mitte März 2019 liegen der Verwaltung zu Bauanträgen für Ferienwohnungen folgende Zahlen vor:

124 Bauanträge mit 190 Ferienwohnungen wurden eingereicht, 85 Bauanträge mit 125 Ferienwohnungen wurden bislang genehmigt. 27 Anträge werden derzeit bearbeitet, 2 Anträge wurden abgelehnt und 9 Anträge zurückgezogen.

Im Berichtszeitraum Mitte Mai 2018 bis Mitte März 2019 wurden 6 Anträge mit 12 Ferienwohnungen neu eingereicht. 14 Anträge mit 18 Ferienwohnungen wurden neu genehmigt.

  1. Zu den Themen liegen Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.02.2019 und der GAL-Stadtratsfraktion vom 11.03.2019 vor. Dazu teilt die Verwaltung mit:

 

Zu den verbliebenen Fragen aus dem Antrag der GAL Stadtratsfraktion:

2.1. Die Ermittlung der Größe und Lage der bewilligten (Ferien-)Wohnungen neben der Anzahl ist im Zeitfenster zwischen Eingang des Antrags und Redaktionsschluss für die Einreichung der Sitzungsvorlage nicht leistbar gewesen. Dazu müssten zahlreiche Einzeluntersuchungen durchgeführt werden mit einem im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand.

2.2  Zahlen zu Mietzins und Belegdauer sind der Stadtverwaltung nicht bekannt.


2.3  Der Bauherr hat immer dann einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn dem geplanten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Entgegenstehen kann Bauordnungsrecht (= Sicherheitsrecht, z.B. Brandschutz/Fluchtwegprobleme o.ä.), Planungsrecht (vereinzelt finden sich in den Bebauungsplänen Ausschlüsse) oder Sanierungsrecht (wenn Wohnen gestärkt werden soll).

2.4Der aktuelle Übersichtsplan wird im Sitzungssaal aufgehängt sein.

 

 

Von beiden Fraktionen wird ein Zusammenhang mit dem Erlass einer Zweckentfremdungssatzung (ZwES) gesehen. Auf den diesbezüglichen Sitzungsvortrag in der gleichen Sitzung wird deshalb ebenfalls hingewiesen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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Anlagen

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