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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2307-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

A)     Über den Sachstand zu den Mängeln am Pflasterbelag in der Fußgängerzone und an der Kettenbrücke sowie über den Verlauf des gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens wurde zuletzt im Bau- und Werksenat in nichtöffentlicher Sitzung am 10.10.2018 (VO/2018/1892-65) berichtet.

 

Das Ergebnis des Beweissicherungsverfahrens war ein Vergleichsvorschlag, der u.a. vorsieht, die Mangelsanierungsarbeiten durch den EBB-SuB ausführen zu lassen. Die Planer-ARGE sowie die Firma Züblin (Pöhner) verpflichteten sich im Gegenzug eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 50.000 € an die Stadt Bamberg zu leisten.

 

Die Planer-ARGE, die Firma Züblin (Pöhner) sowie der EBB haben dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag zugestimmt, so dass der Vergleich per gerichtlichen Beschluss vom 03.12.2018 rechtsverbindlich wurde. Die Zahlungen in Summe von 100.000 € wurden bereits von der Stadt Bamberg vereinnahmt.

 

Seit April 2018 wird bereits die Fußgängerzone durch Mitarbeiter des Entsorgungs- und Baubetriebes überarbeitet. Der Erfolg ist sichtbar: In den bereits bearbeiteten Bereichen konnten sowohl das optische Erscheinungsbild, aber vor allem die Gebrauchstauglichkeit deutlich verbessert werden. Die Mitarbeiter des EBB haben hier bereits sehr gute Arbeit geleistet.

 

Von der Gesamtpflaster- bzw. Fugenfläche wurden bisher ca. 2/3 der Arbeiten ausgeführt. Die Arbeiten werden fortgesetzt und sollten bis Ende 2019 zum Abschluss gebracht werden, wenn die Witterung das zulässt.

 


B)     Das Sanierungskonzept an den beiden Seiten der Kettenbrücke schließt sich an:

 

Rückbau:

  1. Vollständiger Rückbau der Mittelrinne (Granitkleinstein), sowie dem zugehörigen Pflasterbett in Straßenmitte, bis Oberkante Frostschutzschicht.
  2. Rückbau der Pflastersteine (Granitgroßpflaster) beidseitig der Mittelrinne inkl. dem Splittbett in einer Breite von jeweils ca. 2,0 m (gemessen in Straßenachse bzw. Achse der Mittelrinne).
  3. Beidseitiges Nachschneiden der wasserdurchlässigen Asphalttragschicht (WDA).

 

Einbau:

  1. Einbau einer Drainbetonschicht in der Höhen- sowie Dickenlage der WDA (d=12 cm). Die Drainbetonschicht wird, vergleichbar mit der WDA, als wasserdurchlässige Schicht erforderlich.
  2. Einbau der Mittelrinne mit (neuem) Granitkleinstein auf ca. 10 cm Betonbett als geradlinige, 5-zeilige Rinne. Das Höhenniveau der Rinne wird, in Abhängigkeit der seitliche angrenzenden Pflasterbereiche, um ca. 2 – 3 cm niedriger als das vorhandene Höhenniveau eingebaut

Alle Einbauten wie z.B. Abläufe, Schieberkappen, Kanaldeckel, u.dgl., werden ebenfalls in der Höhe angepasst.  

  1. Anarbeitung des seitlichen Granitgroßpflasters an die Mittelrinne.

In den Voruntersuchungen wurden sowohl vom gerichtlich bestellten Sachverständigen als auch vom einem externen Bauleiter Überdicken in der Pflasterbettung (Splitt) festgestellt. Um künftig erneute Setzungen zwischen Mittelrinne und dem angrenzendem Pflasterbelag zu verhindern, wird das Großpflaster nun auf einen Drainmörtel verlegt.

 

C)    Bauzeit:
 

Der Sanierungsbeginn wird für den 1. April 2020 festgelegt. Das Bauende wird voraussichtlich Mitte August 2020 erreicht.

 

Die Gesamtsanierung wird somit ca. 20 Wochen andauern und dabei in Summe drei Hauptausbauabschnitte gegliedert.

 

D)    Bauablauf:

 

Abschnitte:

Erster Abschnitt: Hauptwachstraße / Promenadevom 01.04.2020 bis 24.04.2020

Zweiter Abschnitt: Hauptwachstraße (Rest)vom 27.04.2020 bis 19.06.2020

Dritter Abschnitt: Kettenbrückstraßevom 22.06.2020 bis 14.08.2020

 

Siehe auch die Darstellung in den Lageplänen der Anlagen 1 3.

 

Die Bauarbeiten müssen jeweils unter Vollsperrung, für den Fahrzeugverkehr, erfolgen. Der erste Abschnitt wurde auf Grund der zentralen Lage als Kontenpunktes der Hauptwachstraße/ Promenade / Kleberstraße bewusst in einem eigenen - zeitlich und räumliche begrenzten -  Abschnitt gelegt, um die Verkehrsbehinderungen möglichst gering zu halten. So kann, im Sanierungszeitraum des zweiten Abschnittes,  die Zufahrt von der Promenade aus in Richtung Vorderer Graben (Karstadt Tiefgarage) bzw. der Kleberstraße wieder uneingeschränkt gewährleistet werden.

 

E)     Verkehrsführung

 

Erster Abschnitt: Hauptwachstraße/ Promenade:

Die Zu- und Abfahrt von Kraftfahrzeugen zur, bzw. von der nördlichen Promenade wird in dem v.g. Zeitraum über die Hauptwachstraße nicht möglich sein. Die Umleitung erfolgt über den Heinrichsdamm / Heinrichsstraße.

 

Die Verkehr  zum Vorderen Graben / Fleischstraße (Karstadt Tiefgarage) kann am nördlichen Rand der Baustelle geführt werden.


Zweiter Abschnitt: Hauptwachstraße (Rest):

Die Durchfahrt von der Oberen Königstraße aus zur Hauptwachstraße / Kleberstraße / Vorderer Graben wird für Kraftfahrzeuge in dem v.g. Zeitraum nicht möglich sein. Die Umleitung wird über die Obere Königstraße / Luitpoldstraße / Heinrichsdamm / Heinrichsstraße / nördliche Promenade gewährleitstet.

 

Dritter Abschnitt: Kettenbrückstraße:

Die Durchfahrt von der Oberen Königstraße aus zur Kettenbrückstraße ist für Kraftfahrzeuge in dem v.g. Zeitraum nicht möglich. Die Umleitung erfolgt von der Oberen Königstraße / Luitpoldstraße über den  Heinrichsdamm zur  Hauptwachstraße / Vorderer Graben / Kleberstraße.

 

 

Für Fußgänger und Radfahrer ergeben sich nur geringfügige Beeinträchtigungen. Die Zugänge zu den Geschäften und Wohngebäuden sind jederzeit möglich.

 

F)     Veranstaltungen während der Bauarbeiten

 

„Bamberg zaubert“ vom 17. Juli bis 19. Juli 2020

Die Auftrittsflächen von „Bamberg zaubert“ sind auf die Hauptwachstraße / Kleberstraße begrenzt. Da die Sanierungsarbeiten in o.g. Zeitraum, bereits im dritten Abschnitt (KBS) geplant sind, berühren die Arbeiten die Veranstaltung nicht. 

 

„Tag der Jugend“ auf der Kettenbrücke (voraussichtlich) am 05. Juli 2020

Die Aufstellflächen der Stände am Tag der Jugend begrenzen sich auf die Kettenbrücke selbst.

Somit kann die Veranstaltung ohne Beeinträchtigung durch die Sanierungsarbeiten des EBB durchgeführt werden.

 

Antik- und Trödelmarkt am 03.10.2020

Der Antik- und Trödelmarkt liegt außerhalb des Sanierungszeitraumes und kann somit ohne Beeinträchtigung stattfinden.

 

G)    Finanzierung


Die zur Sanierung erforderlichen Finanzmittel werden vom Unterhaltskonto des Straßenunterhaltens des EBB entnommen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe vonfür die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan des EBB  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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