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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2309-30

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit E-Mail vom 07.03.2019 beantragte die Firma live promotions die Durchführung der Veranstaltung "Bamberger Rosi" vom 16.05.2019 bis 19.05.2019 auf der Jahnwiese in Bamberg.

 

Das Veranstaltungskonzept wird vom Veranstalter wie folgt dargestellt:

Ziel des Events ist es, eine wiederkehrende Veranstaltung für Bamberg zu generieren. Zielgruppe sind Familien und Menschen im Durchschnittsalter von 5 - 55 Jahren. Ein Volksfest zum Amüsieren für Jung und Alt. Ein "Jahrmarkt"-Charakter ist durchaus gewünscht.

Es werden täglich bis zu 900 Besucher erwartet. Zentrum des Festes ist eine Livebühne mit zahlreichen Musikdarbietungen. Vor der Bühne werden Sitzgelegenheiten aufgebaut. Die Sitzgelegenheiten werden umrahmt von Schausteller- und Gastronomiebetrieben.

Es werden ca. 7 kleinere "Schaustellergeschäfte" (Schiffschaukel, Dosenwerfen, Entenangeln, Bungee-Trampolin, Aqua-Zorbing u. ä.) aufgestellt.

 

Beantragte Veranstaltungszeiten sind:

Donnerstag, 16.05.2019, von 16:00 bis 24:00 Uhr (Musik von 17:00 bis 22:00 Uhr)

Freitag, 17.05.2019, von 14:00 bis 24:00 Uhr (Musik von 15:00 bis 23:00 Uhr)

Samstag, 18.05.2019, von 14:00 bis 24:00 Uhr (Musik von 15:00 bis 23:00 Uhr)

Sonntag, 19.05.2019, von 11:00 bis 23:00 Uhr (Musik von 11:00 bis 22:00 Uhr)

 

Stellungnahmen der beteiligten Behörden:

 

Die Veranstaltung ist grundsätzlich genehmigungsfähig, jedoch mit folgenden Anmerkungen:

 

1.  Eine verkehrsrechtliche Anordnung "Absolutes Halteverbot entlang der Galgenfuhr bis zum Wasser
     werk" muss vom Veranstalter beantragt werden, damit gewährleistet ist, dass die Feuerwehrzufahrt
     nicht durch parkende Autos verstellt wird.

 

2.  Die Veranstaltungszeiten müssen aufgrund von immissionsschutzrechtlichen Belangen wie folgt ge-
      kürzt werden:

 

      Veranstaltungsende am Donnerstag, den 16.05.2019 um 23:00 Uhr.

      Veranstaltungsende am Sonntag, den 19.05.2019 um 22:00 Uhr.

 

3.  Genehmigungspflichtige fliegende Bauten (größere Zelt, Bühnen, Fahrgeschäfte) müssen vor Ort
      durch das Bauordnungsamt überprüft werden. Das gültige Prüfbuch ist hierfür rechtzeitig (2 Wochen
      vor Inbetriebnahme) im Bauordnungsamt vorzulegen. 

 

4.   Zum Schutz des Rasens sind Unterlegmatten erforderlich. Der Veranstalter muss zusichern, evtl.
       Schäden zu übernehmen.

 

Zusätzliche Anmerkung:

Die Firma live promotions beantragte auch für den Zeitraum vom 13.06. bis 16.06.2019 die Durchführung eines Frühlingsfestes an gleicher Stelle.

 

Diese Veranstaltung fand bereits im Vorjahr vom 14.06. bis 17.06.2018 statt. Hierbei handelt es sich um eine mit der „Bamberger Rosi“ vergleichbare Veranstaltung. Es werden auch hier eine Livebühne mit Musikdarbietungen sowie Gastronomiestände und kleinere Schaustellerbetriebe vorgehalten. Im vergangenen Jahr waren 6 Schaustellerbetriebe (Schiffschaukel, Kinder-Ketten-Flieger, Losbude, Schießbude, Aqua-Zorbing Pool) beantragt. Der Antragsteller für die „Bamberger Rosi“ war an diesem Frühlingsfest im letzten Jahr beteiligt.

 

Zum derzeitigen Stand sind somit zwei gleichartige Veranstaltungen mit Jahrmarktscharakter auf der Jahnwiese beantragt - Bamberger Rosi im Mai und das Frühlingsfest im Juni.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Mit der Durchführung der beiden Veranstaltungen – mit den beschriebenen Auflagen - besteht Einverständnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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