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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2316-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Kurzbeschreibung:

 

Das Bauvorhaben sieht den Neubau von vier aneinander gebauten Mehrfamilienhäusern mit 18 Wohneinheiten und einer Büroeinheiten entlang der Seehofstraße vor. Der Wohnkomplex besteht aus Wohneinheiten, welche den Richtlinien der sozialen Wohnraumförderung entsprechen.

Größe des Bauvorhabens:

Breite:ca. 12 mLänge:je ca.19 mca.14,50 m

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 04.12.2018

        vollständig: 27.03.2019

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Zulässigkeit nach § 34 BauGB

Eigenart der näheren Umgebung: Mischgebiet (§ 6 BauNVO)

Das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht grundsätzlich befürwortet werden. Hinsichtlich der Stellplatzthematik, der Umsetzung der Sozialklausel  nach EOF und der Nahwärmeversorgung ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen.

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja: nein:                       

Fl.Nrn. 7765, 7803, 7806, 78077804, 7805, 7806/1

 

 

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 27Faktor 0,8 nachzuweisen:22

gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:0

Nachweis auf Baugrundstück:22 Nachbargrundstück:              0

Ablösung der Stellplatzpflicht:0

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich: 40 [Faktor 0,8 beantragt = 32]     nachzuweisen: 40

Nachweis auf Baugrundstück: 32 – die restlichen Fahrradabstellplätze sind nachzuweisen, oder

Ablösung der Abstellplatzpflicht: 8

 

 

Es wird Wohnraum im staatlich geförderten Wohnungsbau errichtet (EOF). Daher hat der Bauherr eine Ermäßigung des Kfz-Stellplatznachweises auf 80% beantragt. Der Antrag beruht auf dem Sitzungsvortrag des Baureferates vom 14.11.2018 zur StS – Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Bamberg (VO/2018/2069-A6) zum Bau- und Werksenat am 04.12.2018. Dort heißt es:

„Um dennoch in der aktuellen Situation den Bau von öffentlichen geförderten Wohnungen für einkommensschwache Bürger zu fördern, erscheint es allerdings als gerade noch vertretbar, für jede Wohnung, die mit einer min. 25-jährigen Förderung belegt ist, eine Ermäßigung auf 80/100 anzusetzen. Dies kann von der Verwaltung im Rahmen der Ausnahmevorschrift § 10 StS umgesetzt werden, eine Satzungsänderung ist hierfür nicht erforderlich. Es sollte jedoch weiterhin jeder Einzelfall gesondert betrachtet und bewertet werden.“

Hinsichtlich der Kfz-Stellplätze wird der Antrag befürwortet. Für die Fahrradabstellplätze kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

Besonderheiten (Stellungnahmen Amt 38):

 

Naturschutz:

Mit dem Bauvorhaben und dem Freiflächengestaltungsplan vom 13.01.2019 besteht Einverständnis.

 

Klimaschutz:

Durch die Errichtung von 6 Wohngebäuden im räumlichen Zusammenhang (Reußstr. 25, 27 / Seehofstr. 31, 33, 33a, 35) bietet sich eine gemeinschaftliche Wärmeversorgung mittels eines Nahwärmenetzes an. Dies trägt zur Verminderung der Freisetzung von Luftschadstoffen und Treibhausgasen bei der Wärmeversorgung der Gebäude bei. Deshalb sollten vorrangig emissionsfreie Wärmeerzeugungssysteme, wie z.B. Nah-/ Fernwärme, Geothermie, etc. zum Einsatz kommen.

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu. Die Genehmigung darf erst auslaufen, wenn der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erfolgt ist.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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