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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2336-47

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 14.01.2019 beantragte die GAL-Stadtratsfraktion die Prüfung präventiver Schutzmaßnahmen von Straßenbäumen vor der Verkehrssicherungspflicht zur künftigen Vermeidung von Baumwurzelschäden an Straßen und Wegen (siehe Anlage).

 

Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass das Gartenamt der Stadt Bamberg in den Unterhalt sowie in die Pflege und Weiterentwicklung des kommunalen Baumbestandes sehr viel Zeit und Geld investiert und dafür Sorge trägt, dass Bamberg eine gut durchgrünte lebens- und liebenswerte Stadt bleibt.

Auch wenn jedes Jahr eine gewisse Anzahl von Bäumen aus Verkehrssicherungsgründen entnommen werden muss, werden auf der anderen Seite ungleich mehr Bäume und Sträucher nachgepflanzt.

Um die Thematik „Bäume in der Stadt“ verständlich darstellen zu können, ist es wichtig, die unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhänge, die mit der Verkehrssicherungspflicht einhergehen, aufzuzeigen. Denn grundsätzlich richten sich die zeitliche Umsetzung der Unterhaltsarbeiten und die Wahl des Pflegeverfahrens nach fachlichen Kriterien. Bei der Bewertung der jeweiligen Situation ist auch der verkehrssicherungspflichtigen Relevanz und der örtlichen Verkehrserwartung des betreffenden Baumes Rechnung zu tragen. Ziel ist es, den Baumbestand solange wie möglich in einem sicheren Zustand zu erhalten und versteckte Gefahren in Zusammenhang mit Gehölzen nicht entstehen zu lassen.

 

Für die Bewertung der jeweiligen Situation sind deshalb folgende Punkte bedeutungsvoll:

 

  1. Das Schadensausmaß, das beim Baum vorgefunden wird (z.B. geschädigt, absterbend, abgestorben, Krone auseinanderbrechend, Faulstellen, Pilzbefall etc.)
  2. Die Lage des Gehölzes (z.B. hohe Verkehrserwartung wie in der Fußgängerzone, entlang von Wegen, in Schulen, Kindergärten, Freibädern etc. – geringe Verkehrserwartung, z.B. innerhalb von waldartigen Baumbeständen oder Biotopflächen)
  3. Schäden, die nachweislich vom Baum ausgehen (Kanalverwurzelungen, das Anheben von Belägen, Schäden an Mauern und Gebäuden etc.)

 

 

Der von der GAL-Stadtratsfraktion im Antrag vom 14.01.2019 gewünschte Sachstandsbericht zielt insbesondere auf den Punkt 3 ab und wünscht die Prüfung von drei beantragten und nachfolgend aufgezählten Präventiv-Maßnahmen zur künftigen Vermeidung von Baumwurzelschäden an Straßen und Wegen. Hierzu nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:

 

 

  1. Andere Baumauswahl (Pfahlwurzler statt Flachwurzler)

Hierzu ist zu sagen, dass das Gartenamt Gehölzarten pflanzt, die sich lokal wie national in Städten bewährt haben. Bei den eingesetzten Arten sind keine Flachwurzler dabei. Die atypischen Wurzelausprägungen an einigen Straßen sind vielmehr durch Sperrschichten und Verdichtungshorizonte im Boden entstanden.

 

 

  1. Einbau von Wurzelsperren oder Nutzen von Wurzelschutzfolien

Hierzu ist anzuführen, dass vom Gartenamt vertikale Wurzelsperren und Wurzelschutzfolien üblicherweise eingebaut werden, um z.B. Leitungstrassen (Gas, Wasser etc.) zu schützen. Sperren dieser Art verhindern jedoch nicht eine atypische, oberflächennahe Wurzelausprägung.

Um die Wüchsigkeit der neugepflanzten Gehölze sicherzustellen und das ungehinderte Wurzelwachstum in tiefere Bodenschicht zu fördern, wird vielmehr seit geraumer Zeit ein erhöhter Aufwand bei der Erstellung der Baumgruben betrieben. So werden mit Bodenaustausch und Bodenverbesserungsmaßnahmen gute Entwicklungsmöglichkeiten für die Jungbäume geschaffen und durchwurzelungsfähige Boden-Kubaturen von mindestens 9 m³ erzielt.

 

 

  1. Bau von wassergebundenen Straßen-/Wegdecken, so dass keine Pflastersteine angehoben bzw. Teerdecken aufgerissen werden.

Bei dieser vorgeschlagenen Präventiv-Maßnahme ist festzuhalten, dass in Städten aus unterschiedlichen und nachvollziehbaren Gründen (Verkehrsbelastung, Traglast, Steigung, Reinigungs- und Winterdiensttauglichkeit, Unterhaltskosten etc.) Straßen und Wege in der Regel nicht wassergebunden sind. Insofern ist der Ansatz stärker auf wassergebundene Oberflächen umzuschwenken nur in Ausnahmefällen möglich.

 

 

Baumfällungen wie in der Heinkelmannstraße stellen die Ausnahme dar, Auslöser ist der Wirkzusammenhang bei der Baumart Platane und dem gleichzeitigen Vorhandensein von Sperrschichten bzw. Bodenverdichtungen, die in einigen Fällen dazu führt, dass die an sich tiefwurzelnde Platane mit der Zeit flachstreichende Wurzeln ausprägt. Als Konsequenz waren hier - trotz mehrfachen Reparierens der Beläge seitens des Entsorgungs- und Baubetriebes - immer wieder starke Belagshebungen und Oberflächenverwerfungen und daraus resultierend mehrere Unfälle (u.a. Armbruch, Beinbruch) zu beklagen. Vor diesem Hintergrund wurden auf Rücksprache mit dem EBB und den Anliegern die Platanen durch Hainbuchen und Gleditschien ersetzt und dadurch das latente Gefährdungspotenzial eliminiert. Leider sind auch noch in der Scheubelstraße und in der Josef-Manger-Straße diese Problempunkte bei den hier wachsenden Platanen anzutreffen. Deshalb werden dort im Winterhalbjahr 2019/2020 in Abhängigkeit der jeweiligen Belagsschäden Sanierungsarbeiten durchzuführen sein, die von Wurzelrückschnittmaßnahmen bis hin zu vereinzelten Baumentnahmen (siehe nachfolgenden Übersichtplan und Bilder) reichen.

 

 

Das Gartenamt ist bereits jetzt bei den Sitzungen des Naturschutzbeirates vertreten, so dass ein Austausch bereits seit Jahren gegeben ist.

 

 


Bilder: Belags-Hebungen am Beispiel der Josef-Manger-Straße und deren differenzierte Bereinigung

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Umweltsenat nimmt vom  Sitzungsbericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 14.01.2019 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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