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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2338-38

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes ist es seit vielen Jahren das Ziel der Verwaltung, die Biodiversität zu fördern, beispielsweise durch das Anlegen oder die Bewahrung von Blumenwiesen oder
–streifen. Hierzu gibt es inzwischen auch drei Anträge von Stadtratsfraktionen (SPD, BA, GAL), die diesem Sitzungsvortrag beigefügt sind.

 

Die Verwaltung berichtet zum Stand der Umsetzung von Blühoffensiven:

 

Der Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt ist eine ureigene Aufgabe des staatlichen Naturschutzes. Natur- und Artenschutz sowie Landschaftspflege sind seit Jahrzehnten gesetzlich festgeschriebene Aufgaben der Kommunen. Zu ihrer Umsetzung sind in den Städten und Landkreisen im Freistaat Bayern seit den 90er Jahren hauptamtliche Fachkräfte eingesetzt. Sie sind im staatlich übertragenen Aufgabenbereich tätig (Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und des  Bayerischen Naturschutzgesetzes). Ihre Aufgaben sind bayernweit einheitlich definiert. Insofern ist der amtliche Naturschutz, der bei der Stadt Bamberg im Umweltamt angesiedelt ist, in erster Linie eine Rechtsvollzugsbehörde.

Über diese rechtlich festgesetzten Aufgaben hinaus erstrebt das Umweltamt, im Rahmen der personellen und haushaltstechnischen Möglichkeiten, freiwillige Leistungen zu erbringen und zusätzliche Projekte zu starten, um die Artenvielfalt im Stadtgebiet zu erhalten und zu fördern. Dabei wurden überregional anerkannte Erfolge wie die SandAchsenprojekte, der Stadtökologische Lehrpfad oder der Entwurf einer Kommunalen Biodiversitätsstrategie erzielt.

Wie die wachsenden Roten Listen gefährdeter Arten zeigen, ist ein solches zusätzliches Engagement auch dringend notwendig, nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in den Städten. Das derzeit medial zum Hauptthema gemachte Arten-/Insektensterben ist den Naturschutzverbänden, den Ökologen und auch dem amtlichen Naturschutz schon seit Jahrzehnten bekannt, hatte aber bisher wenig Resonanz in der Gesellschaft gefunden. Das ändert sich derzeit. Klimaanpassung und Schutz der Biodiversität werden immer dringlicher.

Aus diesem Grund hat das Umweltamt auf Beschluss des damaligen Stadtentwicklungssenates (18.5.2011) in den Jahren 2011-2013 auf der Grundlage einer Masterarbeit (!) eine eigene Bamberger Strategie für Biologische Vielfalt entwickelt - für eine Stadt ihrer Größenordnung eine Ausnahme. Diese Strategie wurde vom Umweltsenat in seiner Sitzung vom 08.07.2014 beschlossen.  Damit wurde ein Grundstein für eine prozessartige Weiterentwicklung und ökologische Aufwertung der städtischen Freiflächen gelegt. Eines der 16 strategischen Ziele lautet: Ökologisches Grünflächenmanagement - möglichst auf gesamter Fläche.

Auf städtischen Grünflächen wurde vom Gartenamt in Kooperation mit dem Umweltamt als Untere Naturschutzbehörde die Pflege sukzessive zurückgefahren (Straßenränder, ERBA-Park, Hauptfriedhof, Schulhöfe). Im Zwischenbericht zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie, der 2017 dem Umweltsenat vorgelegt wurde (Sitzung vom 07.03.2017), sind die Maßnahmen bis dahin im Detail aufgeführt (siehe Anlage 4). Es ist mit dem Gartenamt vereinbart, dass dieser Prozess weitergeführt wird.

 

Des weiteren gilt es festzuhalten, dass das Gartenamt schon seit Jahren naturnahe Pflegekonzepte abspricht und insbesondere im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der Stadt Bamberg einen stetig wachsenden Teil der städtischen Grünflächen naturnah pflegt. Üblicherweise wurden und werden bei diesem Absprachen Rasenflächen in ein- bis zweischürige Wiesenflächen umgewandelt. Dabei handelt es sich um Straßenränder, Wiesenflächen, naturnahe Säume in Grünanlagen, Randstreifen und Böschungen sowie um Biotopflächen, die über die gesamte Stadt verteilt, sei es im Berggebiet oder entlang des Kanals bis nach Bamberg-Ost, aber auch von Nord nach Süd vom Flugplatz bis zum Hain etabliert werden konnten.

 

Es ist vorgesehen im Zuge der Biodiversitätsstrategie in diesem Jahr die Grünflächen an der Bienenwabe im ERBA-Park, im Hain den Bereich des ehemaligen Haincafes, die Grünflächen am Geschwister-Scholl- Ring und am Jacobus-von-Hauck-Platz, sowie an der Wassermannstraße, in Wiesenflächen umzuwandeln. An diesen Stellen soll darüber hinaus ein Informationsschild (Bild siehe Anlage 5) aufgestellt werden, das der Bürgerschaft die Potenziale der neuen Wiesenflächen erläutert.

Neben den o.g. Bereichen sind weitere Grünflächen im Bereich der Bamberger Straße, des Höfner Weges, am Buger Berg, an der Graf-Arnold-Straße sowie an der Lobenhoffer Straße, an der Artur-Landgraf-Straße, an der Panzerleite sowie an der Breslauerstraße für die Umwandlung in Wiesenflächen vorgesehen.

Weiterhin werden auch 2019 wieder im Hauptfriedhof – wie schon in der Vergangenheit in Zusammenarbeit zwischen Umwelt- und Friedhofsamt praktiziert – weitere faunistisch wie floristisch wirksame Habitatsstrukturen und Wiesenflächen angelegt.

Zusammenfassend wird deutlich, dass die Verwaltung, beginnend mit dem preisgekrönten Sandachsenprojekt und seit 2011 im Rahmen der Biodiversitätsstrategie die darin aufgezeigten Ziele und damit den Erhalt und die Förderung einer vielfältigen Stadtlandschaft als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen ernst nimmt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Entwicklung der Blühoffensive zu berichten.

 

  1. Die Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.02.2019, der BA-Stadtratsfraktion vom 22.02.2019 und der GAL-Stadtratsfraktion vom 25.02.2019 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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