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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2340-38

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Seit Jahren verfolgt die Verwaltung das Ziel, Abfall bei öffentlichen Veranstaltungen zu vermeiden und die Vorgaben der im Jahre 1991 erlassenen Abfallwirtschaftssatzung umzusetzen. Mit Schreiben vom 21. Januar 2019 beantragt Frau Stadträtin Petra Friedrich erneut, dass

 

-die Stadtverwaltung darlegt, wie sie die Vorgaben der Abfallwirtschaftsatzung kontrolliert, Ausnah-              men ermöglicht, Zuwiderhandlungen ahndet,

-die Stadtverwaltung ein Preiskonzept erarbeitet, um Handlungsalternativen und best-practice-
Beispiele bekannt zu machen.

 

 

Die Verwaltung nimmt diesen Antrag zum Anlass, um erneut über den Stand des Ziels der Vermeidung  von Abfall bei öffentlichen Veranstaltungen zu berichten.

 

 

1.Gesetzlicher Hintergrund

 

Im Jahr 1991 wurde die Abfallwirtschaftsatzung der Stadt Bamberg erlassen, angelehnt an das Bayerische Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz. Mit dieser dürfen nunmehr nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen und Veranstaltungen auf städtischen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in städtischen Einrichtungen Speisen und Getränke nur in wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgegeben werden. Ausnahmen hiervon können im Einzelfall zugelassen werden, wenn der Verzicht auf Einwegverpackungen und -behältnissen nicht möglich oder - auch unter Berücksichtigung der vermeidbaren Abfallmenge - nicht zumutbar ist.

 

Ausnahmen wurden bisher nur wenige ermöglicht. Diese ergaben sich in der Regel nur aufgrund sicherheitsrechtlicher Empfehlungen der Polizei oder aufgrund möglicher Verletzungsgefahren, wie beispielsweise beim Bamberger Triathlon oder Weltkulturerbelauf, bei denen die Ausnahmen nur für die Sportlerinnen und Sportler, nicht jedoch für den Zuschauerbereich, zugelassen wurden.

 

Die Zulassung genehmigungspflichtiger Veranstaltungen und Veranstaltungen auf städtischen Straßen, Wegen und Plätzen wird vom Ordnungsamt oder vom Straßenverkehrsamt erteilt. Hierzu werden in der Regel im Vorfeld der Genehmigung vom Umweltamt Stellungnahmen eingeholt, welche wiederum als Auflagen im Genehmigungsbescheid an den Veranstalter ergehen. In diesen wird explizit die Einhaltung der Abfallwirtschaftssatzung, das Gebot der Abfallvermeidung und das Mehrweggebot, gefordert. Auch in den einzelnen Gestattungen für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb wird die Nutzung von Mehrweggeschirr als Verpflichtung mit aufgenommen. Das Mehrweggebot ist somit nicht nur dem Veranstalter, sondern auch jedem einzelnen Standbetreiber bekannt.

 

 

2.Umsetzung und Kontrolle

 

Kontrollen

 

Seit 1991 kontrollieren die Abfallberaterinnen und -berater des Umweltamtes die Einhaltung des Mehrweggebotes bei zahlreichen Veranstaltungen. Die Kontrollen finden zum einen bereits bei der sicherheitsrechtlichen Abnahme der Veranstaltungen statt. Zum anderen werden aber auch Kontrollen während der Veranstaltungen durchgeführt, wobei Stand für Stand dahingehend geprüft wird, ob Mehrweggeschirr verwendet wird. Dabei kann Mehrweg-Kunststoffgeschirr, Porzellan, Keramik, Glas und Holzbrettchen verwendet werden. Der Gebrauch von kompostierfähigem, als auch vermeintlich essbarem Geschirr wird jedoch i.d.R. nicht zugelassen. Diese Behältnisse werden häufig vom Gast nicht verzehrt und landen im Restmüll, oder, sollten sie über eine Biotonne gesammelt werden, dann sind sie in der Kompostanlage nicht als kompostierbar zu identifizieren und werden ebenfalls als Restmüll aussortiert. Materialien, deren Mehrfachverwendung in Zweifel stehen, wie etwa Teller aus Bananenblättern werden ebenfalls zurückgewiesen. Ebenso wird die Ausgabe von Geschirr grundsätzlich nicht zugelassen, welches zwar bepfandet ist und zurückgenommen wird, aber nicht wiederverwendbar sondern lediglich recyclingfähig ist.

 

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umweltamtes wird geprüft, ob Behältnisse in ausreichender Zahl vorhanden sind und ob eine geeignete Spülmöglichkeit vor Ort ist. Sollte ein Standbetreiber sein Geschirr andernorts spülen wollen, ist in Abhängigkeit von der erwarteten Besucherzahl eine entsprechend höhere Stückzahl Geschirr vorzuhalten.

 

Für die Aktionen des Stadtmarketings als auch bei Großveranstaltungen, wie etwa der Sandkirchweih oder Canalissimo, finden Vor-, und meist auch Nachbesprechungen statt, an denen Vertreter des Umweltamtes teilnehmen. Auch hier wird explizit auf das Mehrweggebot, aber auch auf die Notwendigkeit von Strom-, Zuwasser- und Abwasseranschluss hingewiesen. Des Weiteren werden mögliche Probleme und evtl. Störungen aus zurückliegenden Veranstaltungen, erörtert.

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Anregung für private Feiern, bzw. die Vorgaben bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen und Veranstaltungen auf städtischen Straßen, Wegen und Plätzen Mehrweggeschirr zu verwenden, aber auch grundsätzlich Feste abfallarm zu gestalten wird regelmäßig über entsprechende Artikel in den Medien (insbesondere Rathausjournal, teilweise FT, Homepage) veröffentlicht.

 

Zuwiderhandlungen

 

Sollte trotz aller Beratungen und Überprüfungen im Vorfeld dennoch ein Standbetreiber Einweggeschirr verwenden, was in der Regel durch das Umweltamt bei den Kontrollen während der Veranstaltung festgestellt wird, wird dem verantwortlichen Betreiber sofort die Nutzung hiervon untersagt. Des Weiteren wird er darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

 

Dass kein Mehrweggeschirr vorgehalten wird, ist – dank der stetigen Beratungen und Kontrollen des Umweltamtes  - mittlerweile äußerst selten der Fall. Häufiger ist jedoch am Stand Mehrweggeschirr vorhanden, das aber z.B. aufgrund mangelnden Personals nicht rasch genug gespült werden kann und es wird kurzfristig auf Wegwerfgeschirr – welches bei den Abnahmen nicht vorrätig ist - zurückgegriffen. Auch in solchen Fällen wird der Betreiber während der Kontrolle auf sein Fehlverhalten angesprochen und zur sofortigen Abhilfe aufgefordert.

 

Im wiederholten Falle wird gegen den verantwortlichen Standbetreiber eine Ordnungswidrigkeit angezeigt. Die hier verhängten Bußgelder beliefen sich von 50,00 € auf bis zu 350,00 € für sogenannte „Wiederholungstäter“.

 

Einige Veranstaltungen, wie etwa das Blues- und Jazzfestival oder der Antik- und Trödelmarkt, finden tagsüber in der Innenstadt, während der Ladenöffnungszeiten, statt. Auch hier gilt für alle Standbetreiber das Mehrweggebot. Da aufgrund der Ladenöffnungszeiten jedoch auch Geschäfte wie z.B. die Bäckereien geöffnet haben, wird aus diesen heraus Coffee-to-go und Essen-to-go - auf Einweggeschirr verkauft. Gleiches gilt für Essensbuden (Food-trucks), welche ganzjährige Gestattungen für ihren Betrieb haben (Würstlesbuden etc.). Hier gibt es einen nicht aufzulösenden Konflikt und ein verzerrtes Bild bezüglich der Ausgabe von Wegwerfgeschirr. Es ist nicht immer einfach, den Standbetreibern der jeweiligen Veranstaltung diese vermeintliche Ungleichbehandlung plausibel zu machen. Die Stadt hofft deshalb auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomiebetriebe, möglichst rasch Mehrwegbecher einzusetzen. Hierzu finden Gespräche mit dem Hotel- und Gaststättenverband statt.

 

Beschaffungsalternativen für Mehrweggeschirr

 

Sollte ein Standbetreiber schon vor der Veranstaltung keine Mehrwegbehältnisse vorhalten, so wird er aufgefordert, sich umgehend selbiges zu beschaffen. Hierfür gibt es zahlreiche Anbieter. Sowohl in Läden vor Ort als auch im Internet wird ein reichhaltiges Sortiment angeboten. Mitunter ist ein Gastronomiebetrieb im Hintergrund, von welchem entsprechende Teller und Gläser abgezogen werden können.

 

Jene, welche sich für diese eine Veranstaltung kein Mehrweggeschirr anschaffen wollen, werden vom Umweltamt an Spülmobile verwiesen.

 

Es besteht aber auch für alle Betreiber sowie Privatpersonen die Möglichkeit, sich beim Umweltamt wiederverwendbares Geschirr auszuleihen. Zu diesem Zweck wurden bereits im Jahr 1994 insgesamt 1000 Mehrwegbecher angeschafft. Dieser Bestand wurde seit 2008 nach und nach mit Pizzatellern, Kaffeegeschirr, Weingläsern und Besteck aufgestockt. Die Anschaffung des Geschirrs hat sich als sehr praktikabel erwiesen, da so dem betreffenden Stand zeitnah Mehrweggeschirr verschafft, bzw. verliehen werden kann. Das Mehrweggeschirr kann beim Umweltamt der Stadt Bamberg (Abteilung Abfallberatung) nach entsprechender telefonischer Anmeldung abgeholt werden.

 

 

3.Zusammenfassende Fakten und Ohne-Müll-Preis

 

Welche Unmengen an Müll vorwiegend aus Einweggeschirr noch in den 80iger Jahren nach den diversen Veranstaltungen von den Mitarbeitern der Müllentsorgung zusammengekehrt werden musste, ist meist nur noch älteren Semestern unserer Gesellschaft bekannt. Auch dem Umweltamt und dem Entsorgungs- und Baubetrieb liegen hierüber weder Zahlen noch Bilddokumente als Beleg vor, im Internet sind aber noch eindrückliche (urheberrechtlich geschützte) Aufnahmen zu finden.

 

Anfang der 90iger Jahre konnten die Kontrollen des Umweltamtes auf Grundlage der Abfallwirtschaftssatzung eine sukzessive Reduzierung der Abfallmengen an den Festveranstaltungen bewirken. Die intensive Beratung und die zahlreichen Kontrollen haben zu einem Umdenken bei den Veranstaltern und Standbetreibern geführt, so dass heute die Verwendung von Mehrweggeschirr selbstverständlich ist.

 

Zur damaligen Zeit mussten etwa 10 - 20 Feste pro Jahr, wie der Plärrer, Sandkirchweih und Stadtteilkirchweihen von den Mitarbeiterinnen des Umweltamtes kontrolliert werden. Inzwischen ist die Zahl auf jährlich an die hundert Veranstaltungen angestiegen, Tendenz steigend, wobei die vielen Aktionen, welche lediglich einer Gestattung bedürfen (Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes) hier nicht mitgerechnet sind.

 

Inzwischen sind nahezu alle Standbetreiber im Besitz von Mehrweggeschirr. Sie sind bestens über das Mehrweggebot informiert und bringen Mehrweggeschirr zum Einsatz. Da es jedoch regelmäßig einzelne neue Betreiber gibt, welchen die strikte Umsetzung nicht bewusst ist, muss nach wie vor über Sicherheitsabnahmen und Kontrollen während der Veranstaltungen die Einhaltung des Mehrweggebotes eingefordert und kontrolliert werden.

 

Ohne-Müll-Preis

 

Die Stadt Bamberg tut bereits viel zur Müllvermeidung.

 

Angesichts der Zunahme der Veranstaltungen kann weder Beratung noch Kontrolle derart intensiv wie in den Anfangsjahren umgesetzt werden. Dennoch ist bei nahezu allen Standbetreibern das Bewusstsein zum Umweltschutz (Nutzung von Mehrweggeschirr) derart verankert und etabliert, dass zwar auf Aufklärung und Kontrollen nicht verzichtet werden kann, aus Sicht des Umweltamtes aber auch ein finanzielles Belohnungssystem, das Anreiz zur Umsetzung des Mehrweggebotes schaffen soll, verfehlt wäre. Nahezu 100 % alle Standbetreiber verwenden seit Jahren zuverlässig ausschließlich Mehrweggeschirr aus Porzellan, Keramik, Glas, Melamin oder Holz.

 

Nun gibt es einen erneuten Vorschlag aus dem Stadtrat, eine Anerkennung, hinterlegt mit einem Preiskonzept, zu realisieren.

 

Die Verwaltung darf hierzu festhalten, dass es sich hier um eine freiwillige Leistung handeln würde, für die im Haushalt keine Haushaltsmittel eingestellt sind. Nach den Vorgaben der Regierung von Oberfranken für die Haushaltskonsolidierung dürfen zudem neue freiwillige Leistungen nicht eingegangen werden.

 

Um dennoch eine Anerkennung ihrer Bemühungen zur Abfallvermeidung zu dokumentieren, schlägt die Verwaltung vor, einmal im Jahr einen vom Umweltamt ermittelten Veranstalter bzw. Mitwirkenden an Veranstaltungen eine Anerkennungsurkunde zu verleihen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 29.01.2019 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß

behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

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Anlagen

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