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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2345-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Es ist der Neubau für die Löschgruppe 5 (Gaustadt) der Bamberger Feuerwehr geplant. Das Gebäude ist für drei Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen. Zudem enthält es Sozialräume und einen Schulungsraum. Für die Feuerwehreinsatzkräfte sind 15 Kfz-Stellplätze vorgesehen. Die Zufahrt soll sowohl für die Feuerwehrfahrzeuge als auch für die Feuerwehrkräfte von der Heinrich-Semlinger-Straße aus erfolgen.

 

Größe des Bauvorhabens:

Breite: 15,96 m Länge: 25,75 m 6,96 m

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 18.12.2018

        vollständig: 17.01.2019

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Zulässigkeit nach § 34 BauGB

Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) im Zusammenhang mit § 9 Abs. 1 und 5 BauGB (Fläche für den Gemeinbedarf).

 

Für das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher Sicht ein baulicher Zusammenhang mit dem im Südwesten gelegenen und unbeplanten Innenbereich gesehen werden.

Aus planungsrechtlicher, städtebaulicher und verkehrstechnischer Sicht kann das Vorhaben befürwortet werden.

 

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Gemeindebedarfsfläche (Schule) und als eingeschränkt zugängliche Grünfläche (Schule) dargestellt. Der Flächennutzungsplan und seine Teilpläne werden im Zuge einer Berichtigung entsprechend angepasst.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:                        nicht erforderlich

 

 

Kfz – Stellplätze:

Es werden 15 Kfz.- Stellplätze  hergestellt.

Fahrradabstellplätze:

Es werden 15 Fahrradabstellplätze hergestellt.

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Besonderheiten:

 

Naturschutz:

Im Eingriffsbereich des Vorhabens befanden sich 27 Bäume, davon 16, die der Baumschutzverordnung unterlagen. Diese Bäume wurden bereits gefällt. Als Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume sind 14 standortheimische Laubbäume und heimische Sträucher zu pflanzen.

Die Ersatzpflanzungen sind im Freiflächengestaltungsplan nachgewiesen.

Das Flachdach des Feuerwehrhauses sollte extensiv begrünt werden.

 

Immissionsschutz:

Zum Schutz der Nachbarschaft sind insbesondere folgende Auflagen vorgesehen:

 

  1. Die Beurteilung von Lärmbelästigungen, die mit dem Betrieb des Feuerwehrgerätehauses einschließlich des zugehörigen Fahrverkehrs in Zusammenhang steht ist nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm „TA Lärm“ vom 26.08.1998 durchzuführen. Insbesondere dürfen die betrieblich bedingten Beurteilungspegel, Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeines Wohngebiet nicht überschreiten:

 

Einzuhaltende reduzierte Immissionsrichtwerte IRWred [dB(A)]

Bezugszeitraum

angrenzendes WA dB(A)

Tageszeit von 6:00 bis 22:00 Uhr

55

Ungünstigste volle Nachtstunde (zwischen 22:00 und 6:00 Uhr)

40

 

Eine Richtwertverletzung liegt auch dann vor, wenn einzelne kurzzeitige Pegelmaxima, die an den Immissionsorten jeweils geltenden unabgeminderten Immissionsrichtwerte der TA Lärm tagsüber mehr als 30 dB (A) oder nachts um mehr als 20 dB (A) übertreffen (Spitzenpegelkriterium).

 

  1. Für nächtliche Einsätze, die dem Wohl der Allgemeinheit, der Rettung von Menschenleben und der Abwehr von Gefahren dienen, wird darauf hingewiesen, dass Feuerwehrfahrzeuge mit Martinshorn als sozial adäquat und damit als zumutbar angesehen wird.

 

  1. Der Übungsbetrieb sowie jegliche Reparatur, Wartungs- und Reinigungsarbeiten sind ausnahmslos auf die Tageszeit von 6:00 bis 22:00 Uhr zu beschränken. Der Einsatz von Motorsägen ist nur zum kurzzeitigen Funktionstest gestattet.


  1. Es ist darauf zu achten, dass Folgetonhörner nur eingesetzt werden, wenn die Einsatzsituation die Anforderungen des § 38 (Wegerecht) der Straßenverkehrsordnung erfüllt. In aller Regel dürfen Folgetonhörner nicht eingesetzt werden, solange sich die Einsatzfahrzeuge auf dem Betriebsgelände befinden.

 

  1. Unnötige Motorleerläufe sind durch organisatorische Maßnahmen so weit als möglich zu unterbinden.

 

  1. Alle Fahrzeuge und Anlagen sind entsprechend dem Stand der Technik zur Lärmminderung zu betreiben und zu warten.

 

  1. Jeglichen Abweichungen von diesen Bestimmungen kann ausschließlich dann zugestimmt werden, wenn der Genehmigungsbehörde diesbezüglich ein qualifizierter Nachweis der schalltechnischen Unbedenklichkeit vorgelegt wird.

 

Kooperation mit der Schule:

Mit dem Neubau wird in das Außengelände der bestehenden Mittelschule Gaustadt eingegriffen. Die bestehende 100-m-Laufbahn wird teilweise überbaut. Hier ist darauf zu achten, dass möglichst große Teile der Laufbahn erhalten werden können (im Idealfall 75 m). Für Wettkämpfe, die eine 100-m-Laufbahn erfordern, steht der Schule die Laufbahn im Fuchs-Park-Stadion zur Verfügung. Das bestehende "grüne Klassenzimmer" kann im südwestlichen Grenzbereich zwischen Schul- und Feuerwehrgelände in veränderter Form neu gestaltet werden. Dies ist mit der Schulleitung so abgesprochen.

 

 

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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