"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2347-62

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Bei dem Bauvorhaben soll die bereits genehmigte Fläche (Müll/Lager) vergrößert und als offener überdachter Müllabstellplatz mit ca. 33 m² genutzt werden. Die vorhergehende Genehmigung sah einen geschlossenen Raum mit knapp 18 m² für Lager und Müll vor.

Größe des Bauvorhabens:

Breite:7,09Länge:4,853,10     

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 15.01.2019

        vollständig: 11.01.2019

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.:      

rechtsverbindlich seit:      

Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):      

 

vorgesehene Abweichung:

     

Begründung:

     

Zulässigkeit nach § 34 BauGB

Eigenart der näheren Umgebung:      

 

Außenbereich (§ 35 BauGB)

 

Der Flächennutzungsplan stellt auf dieser Fläche eine Grünfläche (Sportplatz) dar. Die Trennung zwischen Innen- und Außenbereich findet an der östlichen Kante des Gebäudes statt. Somit ergibt sich für den geplanten Anbau die Lage im Außenbereich. Eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht gegeben.

 

Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB einzustufen. Die Nutzung widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und seiner Teilpläne. Öffentliche Belange sind insofern beeinträchtigt, als dass die Fläche sich in der kartierten Biotopfläche Nr. 86 befindet.

 

Das Vorhaben stellt eine im Vergleich zum Haupthaus geringfügige Erweiterung dar, die städtebaulich befürwortet wird. Für die geplante, untergeordnete Nutzung als Nebengebäude (Lager) werden daher planungsrechtliche Bedenken zurückgestellt.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:                        nicht erforderlich

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 0anrechenbar:     nachzuweisen:                   

gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:     

Nachweis auf Baugrundstück:      Nachbargrundstück:                   

Ablösung der Stellplatzpflicht:     

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich: 0anrechenbar:              nachzuweisen:      

Nachweis auf Baugrundstück:      

Ablösung der Stellplatzpflicht:      

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Besonderheiten:

 

  1. Seitens des Amtes 38 bestehen keine Einwendungen zu dem Bauvorhaben.

 

  1. Das Bauvorhaben wurde bereits ausgeführt, da vom Antragsteller davon ausgegangen wurde, dass das Gebäude, das an dieser Stelle (AZ: 2076/11) genehmigt wurde, den jetzigen Baukörper mit einschließt. Es handelte sich aber bei dem bereits genehmigten Gebäude um einen erdgeschossigen geschlossenen Anbau mit einer anderen Grundform und Nutzung.

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein

BLfD: ja nein

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung zu.


 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...