Beschlussvorlage - VO/2019/2347-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Anbaus Kubus BA II (Mülleinhausung) Bamberg, Pödeldorfer Str. 180
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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03.07.2019
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Bei dem Bauvorhaben soll die bereits genehmigte Fläche (Müll/Lager) vergrößert und als offener überdachter Müllabstellplatz mit ca. 33 m² genutzt werden. Die vorhergehende Genehmigung sah einen geschlossenen Raum mit knapp 18 m² für Lager und Müll vor.
Größe des Bauvorhabens:
Breite:7,09Länge:4,853,10
Antragseingang: 15.01.2019
vollständig: 11.01.2019
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.:
rechtsverbindlich seit:
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):
vorgesehene Abweichung:
Begründung:
Zulässigkeit nach § 34 BauGB
Eigenart der näheren Umgebung:
Der Flächennutzungsplan stellt auf dieser Fläche eine Grünfläche (Sportplatz) dar. Die Trennung zwischen Innen- und Außenbereich findet an der östlichen Kante des Gebäudes statt. Somit ergibt sich für den geplanten Anbau die Lage im Außenbereich. Eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht gegeben.
Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB einzustufen. Die Nutzung widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und seiner Teilpläne. Öffentliche Belange sind insofern beeinträchtigt, als dass die Fläche sich in der kartierten Biotopfläche Nr. 86 befindet.
Das Vorhaben stellt eine im Vergleich zum Haupthaus geringfügige Erweiterung dar, die städtebaulich befürwortet wird. Für die geplante, untergeordnete Nutzung als Nebengebäude (Lager) werden daher planungsrechtliche Bedenken zurückgestellt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 0anrechenbar: nachzuweisen:
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:
Nachweis auf Baugrundstück: Nachbargrundstück:
Ablösung der Stellplatzpflicht:
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 0anrechenbar: nachzuweisen:
Nachweis auf Baugrundstück:
Ablösung der Stellplatzpflicht:
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
- Seitens des Amtes 38 bestehen keine Einwendungen zu dem Bauvorhaben.
- Das Bauvorhaben wurde bereits ausgeführt, da vom Antragsteller davon ausgegangen wurde, dass das Gebäude, das an dieser Stelle (AZ: 2076/11) genehmigt wurde, den jetzigen Baukörper mit einschließt. Es handelte sich aber bei dem bereits genehmigten Gebäude um einen erdgeschossigen geschlossenen Anbau mit einer anderen Grundform und Nutzung.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein
BLfD: ja nein
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: