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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2348-52

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Integrationsfond stellt kommunale Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabechancen von Menschen mit sozialer Benachteiligung, insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund zur Verfügung.

 

Laut Förderrichtlinie werden Maßnahmen gefördert, die mindestens einen der folgenden inhaltlichen Schwerpunkte verfolgen:

 

-          Sprachförderung insbesondere für Kinder, Jugendliche oder Frauen

-          Integration in soziokulturelle Freizeitstrukturen (z.B. in Sport-, Bürger- und Kulturvereine)

-          Interkulturelle Begegnung

Das Amt für Inklusion ist in Absprache mit der Bereichsleitung für Soziales mit der fachlichen Prüfung und Stellungnahme beauftragt.             

 

Das Don Bosco Jugendwerk beantragt eine Förderung in Höhe von 20.000 € für eine Unterstützung bei den Anschaffungen der erlebnispädagogischen Ausstattung. Das erlebnispädagogische Kompetenzzentrum möchte hiermit integrative Projekte für Jugendliche jeglicher Herkunft aus der Stadt durchführen. Im Mittelpunkt der Arbeit im integrativen Bereich liegt die interkulturelle Begegnung in einem erlebnispädagogischen Setting von jungen Menschen unterschiedlicher Nationen, unterschiedlichen Kulturen und unterschiedlicher sozialer Herkunft. Durch diese konzeptionelle Verankerung von integrativen erlebnispädagogischen Maßnahmen, aber auch künstlerischen-ästhetischen Projekten in der Region soll die Wolfsschlucht eine Art Leuchtturm für Begegnungen junger Menschen werden. Einzelheiten zu den Vorhaben des Don Bosco Jugendwerkes können dem Antrag entnommen werden (Anlage 1).


Fachliche Stellungnahmen zum Antrag des Don Bosco Jugendwerkes „Erlebnispädagogisches Kompetenzzentrum Bamberg“ (eingegangen am 08.04.2019, siehe Anlage 1):

 

Das Erlebnispädagogische Kompetenzzentrum ist seit dem 01.03.2019 mit zwei Wohngruppen für Jugendliche und junge Erwachsene in Betrieb. Das Konzept in der Wolfschlucht sieht neben der stationären Unterbringung auch offene Angebote mit einem Schwerpunkt in der erlebnispädagogischen Arbeit vor. Ziel ist es einen Ort der Begegnung und der erlebnispädagogischen Angebote in Bamberg zu etablieren, von dem die Bewohnerinnen und Bewohner aus den Wohngruppen ebenso profitieren wie auch alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Stadtgebiet, die an offenen Angeboten im Erlebnispädagogischen Kompetenzzentrums teilnehmen werden.

 

Fazit: Der Umbau der Wolfschlucht sowie die Ausstattung sind Investitionen in die Zukunft. Das erlebnispädagogische Material ist wichtig, damit das Don Bosco Jugendwerk die Ziele erreichen kann. Jugendliche und junge Erwachsene werden viele Jahre von diesen Investitionen profitieren. Eine Beteiligung der Kommune an den Anschaffungskosten aus der zweckgebundenen Rücklage des Integrationsfonds wird daher empfohlen. Gleichzeitig kann die hohe Summe nicht gänzlich von der Kommune getragen werden. Der Träger wäre hier in der Verpflichtung weitere Drittmittel für das Leuchtturmprojekt Erlebnispädagogisches Kompetenzzentrum Bamberg zu akquirieren. Eine Beteiligung an den Anschaffungskosten durch die Kommune in Höhe von 50% der Gesamtkosten wird empfohlen. Das wäre eine einmalige Fördersumme von 14.300 € aus dem Integrationsfond der Stadt Bamberg.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Senat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Das ausgeführte Projekt wird mit einer Gesamthöhe von 14.300 € aus der zweckgebundenen Rücklage des Integrationsfonds bezuschusst.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 14.300 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage des Integrationsfond

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Es bestehen keine Einwände von Seiten des Finanzreferats.

 

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Anlagen

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