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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2349-38

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Saubere Luft im Stadtgebiet ist ein zentrales umweltpolitisches Ziel der Stadtverwaltung. Auf Beschluss des Umweltsenates vom 07.03.2017 werden daher kontinuierlich an sieben Standorten im Stadtgebiet Messungen zur Schadstoffkonzentration in der Luft durchgeführt. Diese messen insbesondere die Schadstoffkonzentration von Stickstoffdioxid. Es wird dabei überprüft, inwieweit die EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe zum Schutz der Bevölkerung eingehalten werden. Diese liegen - über eine volle Stunde gemessen – bei 200 Mikrogramm pro Kubikmeter bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Über das Kalenderjahr gemittelt beträgt der Grenzwert 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Mit diesem Sitzungsvortrag legt die Verwaltung die Ergebnisse der Stickstoffdioxid-Jahresmesswerte aus dem Jahr 2018 vor:

 

Die über das Kalenderjahr 2018 gemittelten Messwerte für die jeweiligen Messorte sind in nachfolgender Abbildung dargestellt.

 


LÜB = Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern – Messstandort Löwenbrücke Bamberg

 

Zu erkennen ist, dass an 6 von 7 Messstandorten die EU-Grenzwerte eingehalten worden sind. Lediglich am Standort Untere Königstraße ist eine Überschreitung des Grenzwertes zu verzeichnen. Dies ist hier auf die relativ hohe Verkehrsbelastung zurückzuführen, mit der ein nahezu permanenter Rückstau einhergeht. Außerdem kommt es durch die ausgeprägte Straßenschlucht über eine Länge von mehreren hundert Metern und der Verkehrsführung in Einbahnstraße zu einer Anreicherung der Luftschadstoffkonzentration.

Aufgrund der Messergebnisse besteht keine Notwendigkeit, einen Luftreinhalteplan nach § 47 BImSchG aufzustellen. Hierzu müsste eine dauerhafte Überschreitung der offiziellen Messwerte der LÜB-Station vorliegen, was jedoch nicht der Fall ist. Ganz im Gegenteil: Bamberg liegt mit dem Jahresmittelwert sowohl im Jahr 2017 wie auch im Jahr 2018 konstant mit 24 Mikrogramm pro Kubikmeter weit unter dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Mittelfristig ist, bedingt durch die Flottenumstellung des privaten und gewerblichen Kraftfahrzeugverkehres, sogar mit einer Abnahme der Stickstoffdioxidbelastung zu rechnen. Hintergrund dieser Annahme ist, dass stetig mehr Diesel-PKW zugelassen werden, welche der Euro 6-Abgasnorm genügen. Gleichzeitig nimmt der Anteil der Otto-Motoren, sowie der Anteil der E-Mobilität am Verkehr kontinuierlich zu.  So waren im Stadtgebiet Bamberg im Jahr 2012 lediglich 13 reine Elektrofahrzeuge und 51 Hybridfahrzeug zugelassen. Aktuell sind es bereits 117 reine Elektrofahrzeug und 300 Kfz mit Hybridantrieb.  Daher besteht derzeit auch kein Handlungsbedarf. Das Umweltamt empfiehlt jedoch das Messprogramm im Jahr 2021 erneut durchzuführen um eine längerfristige Tendenz nachvollziehen zu können.

Darüber hinaus wurde im Umweltsenat vom 18. September 2018 angeregt, den Verlauf der Stickstoffdioxidkonzentration in der Unteren Königstraße mit Hilfe des Messwagens der Stadt Bamberg aufzuzeichnen. Diese Messungen wurden in unterschiedlichen Jahreszeiten durchgeführt und zu einem repräsentativen Wochenverlauf gemittelt. Die jeweiligen Stundenmittelwerte sind in nachfolgendem Diagramm dargestellt. Der entsprechend zulässige Grenzwert liegt bei 200 µg/m³.

 

Die jeweiligen Tagesgänge sind sehr gut nachvollziehbar und aufgrund der Situation vor Ort eindeutig mit dem Kfz-Aufkommen in Relation zu setzen. Dennoch sind die gemessenen Stundenmittelwerte selbst in der Straßenschlucht der Königstraße sehr weit von den zulässigen Grenzwerten entfernt. Dennoch arbeitet die Verwaltung weiter an dem Ziel, die Abgase zu reduzieren.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Luftmessprogramm im Kalenderjahr 2021 fortzusetzen und im Senat erneut zu berichten.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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