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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2360-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Im Herbst 2018 hat der Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V. als Träger der Kinderkrippe Hainwichtel angekündigt, dass die Außenspielfläche grundlegend erneuert werden muss. In der Anlage sind Bilder des aktuellen Bestandes beigefügt, welche belegen, dass hier kein ausreichendes, sicheres und pädagogisch wertvolles Spielen mehr möglich ist. In mehreren Terminen haben Träger und Krippenleitung ein Konzept mit der Fa. Spielträume erarbeitet, welches dem jetzigen Antrag auch zugrunde liegt.

 

Das ansprechende Außenspielflächenkonzept beinhaltet 6 Spielbereiche und zwar:

 

"Wasserpielbereich

"Sandspielbereich

"Kletter-Rutschanlage

"Schaukelbereich

"Eingangsbereich

"Bereich unter der Außentreppe

 

 

Hierbei entstehen Gesamtkosten in Höhe von 45.111,12 €, für die der Träger einen freiwilligen Zuschuss beantragt. Die Kosten für den Bereich der Kletter-Rutschanlage übernimmt der Träger vollständig, weshalb dieser auch bei den Gesamtkosten nicht mit benannt wurde.

 

Durch Maßnahmekosten mit über 30.000,00 € ist die Entscheidung des Stadtrates mit Vorbehandlung im Jugendhilfeausschuss erforderlich. Allerdings kann die Auszahlung des Zuschusses in mehreren Tranchen erfolgen, verteilt auf das laufende und/oder künftige Haushaltsjahre. Die Zahlungen in den künftigen Haushaltsjahren stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die jährlich durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
     
  2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
     

2.1Dem Sozialdienst Kath. Frauen Bamberg e.V. wird zu der Neugestaltung der Außenspielfläche in seiner Kinderkrippe Hainwichtel, Ottostr. 7, 96047 Bamberg, ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 22.556,00 € gewährt.

2.2Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 22.556,00, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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