"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2361-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.12.2018 wird die Verwaltung beauftragt, die neuen Förderoptionen des Bundes zur Förderung von Ausbildungsplätzen für Erzieherinnen und Erzieher zu prüfen und im Jugendhilfeausschuss zu berichten.

 

Das Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher hat zum Ziel, mehr Nachwuchs zu gewinnen, den Einstieg zu erleichtern, gute Ausbildungspraxis zu sichern und neue Perspektiven mit der Möglichkeit von Aufstiegsboni zu schaffen.

 

Mit dem Programm sollen bundesweit mehr vergütete Ausbildungsplätze geschaffen werden. Alle Länder haben sich zu diesem Ziel bekannt, die schulgeldfreie und vergütete praxisintegrierte Ausbildung weiter zu verbreiten. Hierzu erhalten die Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen Zuschüsse vom Bund, um Fachschülerinnen und Fachschüler für die gesamte Dauer der Ausbildung zu vergüten. Die Träger übernehmen hierbei einen Eigenanteil an der Vergütung von 3 % im 2. Jahr und von 70 % im 3. Jahr, wobei eine teilweise Refinanzierung über den Anstellungsschlüssel möglich ist. Die Auszubildenden erhalten hierbei im 1. Jahr eine Ausbildungsvergütung von 1.140 €, im 2. Jahr von 1.202 € und im 3. Jahr von 1.303 € jeweils brutto pro Monat.

 

In den Bundesländern gibt es hierzu bereits verschiedene vergütete Ausbildungsmodelle, in Bayern nennt sich diese Form OPTIPRAX.

 

Weiterhin gibt es im Rahmen des Programms Zeit und Geld für die Anleiterinnen und Anleiter dieser Auzubildenden, damit diese gut begleitet und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.

 

Als 3. Baustein soll durch einen Aufstiegsbonus die Weiterqualifizierung und somit neue Aufstiegschancen für das bestehende Personal geschaffen werden.

 

Für das gesamte Programm stehen Mittel aus dem Bundesfamilienministerium zur Verfügung, welches von Trägern von Kindertageseinichtungen über ein Onlineverfahren beantragt werden können. Die Bamberger Träger sind von diesem Bundesprogramm informiert und werden je nach Möglichkeit und Bedarf hier entsprechende Anträge stellen. Solange die Stadt Bamberg kein Träger von Kindertageseinrichtungen ist, ist eine Beteiligung der Stadt an diesem Programm nicht möglich, es sei denn, die Stadt Bamberg möchte dieses Programm zusätzlich durch eine weitergehende freiwillige Förderung unterstützen. Hierzu stehen im Sozialreferat derzeit jedoch keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.12.2018 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...